Amtsblatt 1894/4 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 25. Jänner 1894

Z. 905. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Verbot des sogenannten Wunderbalsams. Laut des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 24. v. M., Z. 30.469, ist der Vertrieb de¬ vom Apotheker Thierry in Pregrad (Croatien) erzeugten und unter der Bezeichnung „Wunderbalsam“ in Verkehn gesetzten Präparates, dessen Führung in Apotheken schon nach seiner Benennung gegen die Grundsätze der Apotheker Ordnung verstößt, im Grunde der Bestimmungen des §1 alinea 2 der Ministerial=Veroronung vom 17. Septembei 1883 (R.=G.=Bl. Nr. 152), unzulässig und daher bei allen Apothekern, welche dieses Präparat feilbieten, einzustellen Hievon setze ich die Gemeinde=Vorstehungen zufolg Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 6. d. M., Z. 71/V, mit dem Auftrage in Kenntnis, hievon den Herren Aerzten und Apothekern zur Darnachachtung die Mittheilung zu machen. Steyr, am 19. Jänner 1894. Z. 490. sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. An Panschalentlohnung an die Wasenmeister. Die Genossenschaft der Wasenmeister in Linz hat unterm 14. November 1893 den Beschlufs der Genossenschafts¬ versammlung der Wasenmeister des Bezirkes Linz ddto 3. Juli 1893, es sei eine Petition einzubringen, wornach die Gemeinden verhalten werden sollten, statt der in Ober österreich üblichen Naturalleistungen an Stroh und statt der Vergütungen nach dem bestehenden Tarise eine Pauschalent¬ lohnung zu leisten und wonach ferner alle Abfälle von ver¬ tilgten oder umgestandenen Thieren dem Wasenmeister ver¬ bleiben sollten, mit der Darstellung an die h. k. k. Statt¬ halterei in Linz vorgelegt, dass die im Gesetze vorgesehenen Pauschalentlohnungen nur in verhältnismäßig wenigen Be zirken eingeführt seien, und dass die Wasenmeister bei den gegenwärtig gesteigerten Anforderungen und anderseits ge¬ ringen Entlohnungen nicht mehr im Stande seien, ihr Gewerbe ordnungsmäßig weiterzuführen, Umstände, welche die Bitte um eine vollständige Regelung der bestehenden Gebüren¬ Normen gerechtfertigt erscheinen lassen. Die Gemeinde=Vorstehungen werden deshalb zufolge Erlasses der h. k. k. Statthalterei vom 29. December 1893 Z. 17349/I., aufgefordert, zu erheben und zu berichten, inwie¬ ferne diese Beschwerden in den einzelnen Abdeckervezirken ihre Begründung finden Diesem Berichte wird bis längstens 15.Fe¬ bruar 1894 entgegengesehen. Steyr, 22. Jänner 1894. Z. 620. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen. Warnung vor dem Daganten Franz Schlucker. Laut des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 22. December 1893, Z. 18.101/II, verursacht der im Jahre 1860 zu Feldkirchen, Bezirk Linz, geborne, nad Aschach a. d. Donau zuständige Conditorgehilfe Franz Schlucker seiner Heimatsgemeinde durch Herauslockung von Reisennterstützungen während seiner Wanderungen nicht unbedeutende Auslagen. So ließ er sich von den Gemeinden Saalfelden, Be¬ zirk Zell am See in Salzburg, Innichen, Bezirk Lienz, Kufstein, Bezirk gleichen Namens, Sterzing, Bezirk Brixen Innsbruck und Arco, Bezirk Riva in Tirol, Reisevorschüsse auf Kosten seiner Heimatsgemeinde verabfolgen Infolge des Ansuchens der Gemeinde=Vorstehung Aschach a. d. Donau werden daher die Gemeinde=Vor¬ stehungen auf den Genannten mit der Weisung aufmerksam gemacht, demselben keinerlei Unterstützungen zu verabfolgen, sondern eventuell dessen schubpolizeiliche Behandlung zu veranlassen. Größe mittel, Gesicht Personsbeschreibung: oval, Augen schwarz, Augenbrauen dunkelbraun, Nase und Mund gewöhnlich, Haare schwarz, Zähne gut, besondere Kennzeichen keine. Steyr, am 22. Jänner 1894. Z. 1027. An sämmtliche Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie=Posten=Commanden. Ausforschung des Stellungspflichtigen Johann Wruß. Die k. k. Landesregierung für Kärnten hat um die Veranlassung der Ausforschung des im Jahre 1870 ge¬ borenen, in Gösel, im Bezirke Wolfsberg heimatberechtigten Johann Wruß, welcher seiner Stellungspflicht in der dritten Altersclasse bis jetzt nicht nachgekommen ist, angesucht. Nach Angabe seiner in Neualgersdorf, Richelgasse Nr. 219, wohnhaften Mutter Carolina Wruß, sollte sich Johann Wruß als Eisenhobler in der Maschinenfabrik Schlück, Weizerstraße Nr. 69 in Budapest beschäftigt, be¬ finden.Ueber Note der k. k. Bezirkshauptmannschaft Wolfs¬ berg hat jedoch der Stadtmagistrat in Budapest dorthin eröffnet, dass dieser Mann weder in der angegebenen Fabrik noch sonst in Budapest eruiert werden könne. Johann Wruß ist von kleiner Statur, hat längliches Gesicht, blaue Augen, blonde Haare und proportionierte Nase und Mund Versehen ist derselbe mit einer von der k. k. Bezirks¬ hauptmannschaft Wolfsberg am 21. Juli 1892 unter Z. 11 ausgefertigten Reisebewilligung für Oesterreich = Ungarn auf die Dauer bis Ende Februar 1893. Da dessen Mutter seit November 1892 ohne jede Nach¬ richt von ihrem Sohne ist und die Vermuthung aussprach derselbe könnte sich möglicherweise nach Serbien begeben haben, so wurde die Nachforschung auch in Serbien einge¬ leitet, ohne dass jedoch Johann Wruß eruiert worden wäre. Hievon werden die Gemeinde=Vorstehungen und k. k. Gendarmerie= Posten=Commanden zufolge des Erlasses der hohen k. k. Statthalterei in Linz vom 13. Jänner 1894, Z. 592/IV, mit dem Auftrage in Kenntnis gesetzt, die bezüglichen Nachforschungen, und zwar insbesondere in der Richtung zu pflegen, ob der Genannte nicht etwa in einem Verzeichnisse der Stellungspflichtigen aufgeführt erscheint seiner Stellungspflicht Genüge geleistet hat, oder gestor¬ ben ist Ein positives Ergebnis dieser Nachforschungen ist bis 15. April 1894 anher zu berichten. Steyr, den 22. Jänner 1894

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