Amtsblatt 1893/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. September 1893

2 verpflichtet und unterliegen überdies, sofern- sie sich nicht zu rechtfertigen vermögen, der militärisch!» Bestrafung. Die ohne genügende Rechtfertigung auch »on der Rachcontrole Wegbleibcnden werden mittelst EinberusnngS- Karte zur besonderen Rach-Lnutrvle vorgeladen, wo sie dann ihr Äegbleibeu zu rechtserligen haben oder bestraft werden, V, Emberusungs-Kart-n werden für die Lontrol-Ver- fammlung und zur Rachcontrole nicht ausgsgebsn. Diese Kundmachung ist durch öffentlichen Anschlag oder durch sonstige Verlautbarung in ortsüblicher Weise besannt zu machen, Steyr, den l, September 1893. Z, 11.128. An die Hemeinde-Iorsteyungen der Kerichtsvezirke Kremsmünker und Hleuhofen. Amtstage. Ich werde am Dienstag den 26. September l. I. von 10 Uhr vormittag« an in der Kemeindekauziei zu Kremsmünster und am Samstag den 30. September ebenfalls von 10 Uhr vormittags au in der Gemeinde- Kanzlei zu Reithosen Amtslage Hallen. Hievon werden die Herren Gemeinde-Vorsteher zur allgemeinen Verlautbarung und Jutervenierung in die Kenntnis geletzt. Steyr, 3. September 1893. Z. 11.20t. An ilie G, nmniü-Norsteknngen Aalt Kall, Garsten, Kremsmünster Lanil, Nenliofen, Aeiöiraming, Kierning nnil Meyer. Loucur» - Ausschreibung. Bei den politischen Behörden in Oberösterreich gelangt die Stelle eines k. k. BezirkSarztes II. Elaste, sowie jene des k. k. ärztlichen Statthalterei-Cvncipisten, und zwar letztere in provisorischer Weise zur Besetzung. Bewerber um eine dieser Stellen haben die mil den Nachweisen über ihr Aller, über den an einer inländischen Universität erlangten Grad eines Doctors der Medicin und Chirurgie und Magister« der GeburtShilie, beziehungsweise eine« Doctors der Gesammlheilkuude , über ihre bisherige Verwendung, endlich über die nach den Bestimmungen der Mintsteriai - Verordnung vorn 21. März 1873 (R.-G.-Bl. Rr. 37) mit Ersvlg abgelegte PhysilatSprüsung belegt!» Gesuche bis zum 30. September 1893 bei dem I. k. Slatlhalt-rel-Präsidium in Linz ein,»bringen. Hievon find zusolge Erlasse« der hohen l. k. Statt- haltsrei vom 4. d. M., Z. 2035/kr»os., die P. T. Herren Doktoren in Kenntnis z» setzen. Steyr, am S. September I8S3. Z. 1304/B.-Sch.-R. An alle Schulleitungen. Daten über Schulbesuchs-Erleichterungen. Infolge Erlasses de« hohen t. I. oberösterreichischen zandesschulrathes vom 14. August l. I , Z. 2041, werden die Schulleitungen angewiesen, binnen 14 Tagen über nach ­ stehende Fragepnnkte eine tabellarische Nachweisung hieher vor,»lege«: 1. Besteht an der Schule die Schulbeinchserleichlerung nach dem Erlasse des Herrn Ministers sür Cultus und Unterricht vom 14. Februar 1884, Z 2684, nach welcher die Kinder des 7. und 8. Schuljahres einen 3 — 4stündige« Unterricht an einem Halbtage in jeder Woche, und vußer- dsm einen 2 — 2'/» stündigen Unterricht an Sonntagen zu besuchen haben. 2. Bezüglich jeder solchen Schule Datum und Zahl des Erlasses, unter Bezeichnung der Schulbehörde, mit wel ­ chem diese All der Erleichterung für die einzelne Schule oder sür die Schulgemeinde gewährt wurde. 3. Bezüglich jeder solchen Schule ist genau anzugeben, ob die fragliche Schuleesnche-Erleichterung als generelle oder als individuelle, oder aber vielleicht als generelle sür schul- pjlichtige Ktnder aus dem Lande, hingegen als individuelle sür die im Markte ober in der Stadt wohnenden Kinder gewährt wurde. 4. Insoweit diese schulbejuchS-Erleichterungen als in- bividnelle nur über Ansuchen der Eltern ober deren Stell ­ vertreter gewährt wurden, ist genau bezüglich jeder einzelnen Schule anzugeben, wie viele schulpflichtige Schüler de« 7. und 8. Schuljahres die betreffende Schule in den Schul ­ jahren 1891/2, 1892/3 und 18S3/4 zählte, wie viele der ­ selben in jedem der genannten Jahre SchulbesuchS-Erleichte- rungen genossen, und wie viele 18SI/2, 1892/3, wie viele endlich gegenwärtig diese Schul! alltäglich besuchen. s. Wie groß war an jeder der betreffenden Schulen die Anzahl der im verkürzten Unterrichte vereinigten Kinder des 7. und 8. Schuljahres beim Beginne und zum Schlüsse der Schuljahr- 1891/2, I89L/3 und zum Beginn- 1893/4 und wurden sie gemeinsam oder »ach Geschlechtern getrennt unterrichtet ? Steyr, am 4. September 1893. Z. 10.562. An die Gemeinde - Porstehunge«. Abänderung der oberösterreichischen Gemeinde- Wahlordnnng. Seine k. und k. Apostolische Majestät haben mit Aller ­ höchster Entschließung vom 25. Juli l. I. dem vom ober» österreichischen Landtage beschlossenen Entwürfe eine- Gesetzes, wodurch die tzß 21, 23, 24, 26, 27, 30 und 31 der Ge ­ meinde-Wahlordnung sür ^as Erzherzogtum Oesterreich ob der Enns vom 28. April 1864 abgeändert werben, die Allerhöchste Sanction allergnädigst zu ertheilen geruht. Infolge Erlasses der hohen k. k. oberösterreichischen Statthaltern in Linz vom 5. August l. I., Z 11.998/H, setze ich hievon die Gemeinde-Vorstehungen mil dem Bemer ­ ken in die Kenntnis, dass dieses Gesetz in das oberöster ­ reichische LandeSgesetz' und Verordnungsblatt ausgenommen wird. Steyr, 31. August 1893. An sämmtlicke Genmnstr-BorstMngen. Berlautbarung der gesetzlich-» Bestimmungen zur Hebung der Fischzucht. Gemäß z 22 d-s G-ietz-S vom 7. Rovsmb-r 1880 (G.- ». B.-Bl. Rr. 4 er 1881), betreffend eint,« provisorisch-

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