Amtsblatt 1893/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. September 1893

4 Domänen - Direktionen in Wien, Gmunden, Salzburg, Innsbruck und Görz nachstehende Weisungen erlassen: Angesichts der von den österreichischen Landwirten für die nächste Winterperiode befürchteten Futternoth haben die Landesculturstellen mehrerer Länder an das Ackerbau- Ministerium die Bitte um ausnahmsweise Gestaltung der Waldgrassammlung und der Gewinnung von Futterlaub aus den StaatS- und Fondsforsten gerichtet. Nachdem das Ackerbau-Ministerium gerne bereit ist, diesem Ansinnen nach Thunlichkeit zu entsprechen, erhält die k. k. Direktion den Auftrag, die unterstehenden Forst- und Domänen-Verwaltungen sofort anzuweisen, über all ­ fällige Gesuche der Gemeinde-Borstehungen in futterarmen Gegenden die Sammlung von Walvgras, Forstunkräutern und Futtcrlaub, eventuell auch den Anbau von Futter ­ pflanzen in Kahlschlägen, insoweit waldbauliche Rücksichten und diessällige ältere Rechte derlei Nutzungen zulaffen, gegen genaue Einhaltung der von Fall zu Fall über die Art und Weise der Nutzung vorzuschreibenden Bedingungen und gegen Entrichtung sehr mäßiger Zinse ausnahmsweise und auf die Dauer dieses Jahres zu gestatten. Hievon werden die Gemeinde-Borstehungen zur um ­ fassenden Verlautbarung an die landwirtschaftliche Bevölkerung in die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 30. August 1893. Z. 10.991. Na sämmtlicke OemeinLe-VorstckMgen, Mil k. k. Omllarmme-Pojii'k-EoinmMckm. Arsenhaltige Verbindungen. DaS hohe k. k. Ministerium des Innern hat mit dem Erlasse vom 5. Juli 1876, Z. 8886, der k. k. Statthalterei in Graz Folgendes eröffnet: Es kann noch dem Wortlaute des § 1 der Verordnung vom 21. April 1876, R.-G.-Bl. Nr. 60, keinem Zweifel unterliegen, dass alle arsenhältigen Verbindungen, somit auch jene, welche als Materiale zu Anstrich und Malerfarben verwendet werden, z. B. das MitiS-, Sckweinlurter-, Wiener Grün, der Rubinschwefel u. s. w., rücksichllich des Verkehrs den Bestimmungen dieser Verordnung unterliegen, dass sonach auch der Maler und Anstreicher, wenn er sich die zum Geschäftsbetrieb nöthigen Farben selbst bereitet, die hiezu erscrderlichen Arsenver ­ bindungen nur mittelst einer BezugSbewilligung erwerben darf und zur Beobachtung aller «n drr Verordnung ent ­ haltenen Vorschriften verpflichtet ist. Aus die zum Verbrauche zubereiteten arsenhältigen Farben sind die Bestimmungen dieser Verordnung nicht anzuwenden. Sie unterliegen einer Verkehrsbeschränkung ebenso ­ wenig als die Anilinfarben, welche quecksilber- und arsenhältig sein können, und als die Zündhölzchen, welche gewöhnlich Phosphor enthalten. Damit beheben sich die Zwcisel über die Zuläffigkeit deS freien Verkaufes der arsenhältigen Farbenplättchen in den Malerkästchen. Das Ministerium des Innern findet sich nicht bestimmt, besondere Weisungen über die auch als Kinderspielzeug in Verwendung kommende» Farbenkästche» zu erlassen. Hievon setze ich die Gemeinde-Borstehunqen und k. k. Gendarmerie - Posten - Commanden infolge Erlasses der hohen k. k. Statthalter« in Linz vom 19. August 1893, Z. I2.620/V, in die Kenntnis. Steyr, den 1. September 1893. Z. 10.036. ' Äir sämnMlke Gemincke-AockckMM imil k. k. GMarmMe-PoßeMommMilm. Betreffend die Ausforschung der verschollenen, taub ­ stummen Emilie Pöchhacker. Am 24. Mai l. I. wurde eine unbekannte, taubstumme Frauensperson durch die Gendarmerie in Palsau wegen Subfistenzlosigkeit arretiert und der dortigen Schubbehörde übergebt«. Die über die Identität und Provenienz der bezeichneten Frauensperson gepflogenen Erhebungen haben laut der Note der niederösterreichischen Statthalterei vom 15. d. M., Z. 55.969, ergeben, dass dieselbe mit der nach Schabncr- amt zuständigen, blödsinnigen Einlegerin identisch ist, worauf die Gemeinde Palsau sich wegen Heimbe vrderung der Un ­ gehaltenen sogleich an das Gemeindeamt Schadueramt ge ­ wendet hat. Hievon werden die Gemeinde Borstehungen und k. k. Gendarmerie - Posten-Commanden zufolge des Erlasses der hoben k. k. Statthalter« in Linz von, 21. August 1893, Z. 12.710/H, unter Bezugnahme auf den hieränulichen Erlass vom 7. Juli 1893, Z. 8609 (Amtsblatt Nr. 28), behufs Einstellung der weiteren Nachforschungen m die Kenntnis gesetzt. Steyr, am 4. September 1893. Z. 10.926. An sämmtlich» Gemeinde - Uorstrhungen zur Kenntnisnahme. Thierseuchenausweis in der Berichtsperiode vom 17. August bis 26. August 1893. 1. Rauschdrand der Rinder. Erlöschen der Seuche. Bezirk Kirchdorf: Gemeinde und Ortscha st Spital am Pyhrn. 2. Rothlauf der Schweine. Bestehen und Erlöschen der Seuche. I. Bezirk Perg: Gemeinde und Ortschaft Maut- hausen. Bezirk Steyr (Land): Gemeinde Pfarrkirchen, Ortschaft GroßmengerSdors. Steyr, am 30. August 1893. Der k. k. Be-irlShauptmaun: Hugo R. v. Hedeuftreit. betreffs Stattfinden der Landwehr-Controls-Versammlung NTllNl-llllllüllllAkll sind vorräthig und auch einzeln zu haben in der Haas'schen Buchdruckcrei in Steyr, Grünmarkt Nr. 7. R-dacli»» nnd B-rlag d-r I. l. Sie«. — d-oS',»- B»<ddr»<k-iki i» 8l,vr.

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