Amtsblatt 1893/36 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 7. September 1893

Amts-HOlatt der K. k. Lezirkshauptmannschast 8leyr. Ur. 36. Steyr, am 7. September 1893. Z. IV.4S4 An sämmtlicke Geiilemtle-Borstckungen nnil k. k. Genckarmerie-Posten-Eoinmanckm in Llcyr, Weyrr, Lnsenstein, Neuhnsen und Ärems- mSnfter. Unter Einem wird die Kundmachung über die heu ­ rige Contiol -Versammlung der Landwehr im Sinne des tz 36, W. V. III. Theil, verlautbart und bemerkt, dass et ­ waige Enthevungs-Gesuche, in welchen die Enthebungsgründe von der Gemeinde-Borstehung bestätigt sein müssen, recht ­ zeitig hier einzubringen lind. Die Gendarmerie-Posten - Commanden werden an ­ gewiesen, an den betreffenden Tagen zur festgesetzten Stunde je 2 Gendarmen als Assistenz berzustellen. Z. 10.494 Kundmachung betreffend die Loutrol versa»mtuugeu im Jahre 1893. Aus Grund der Bestimmungen des V. Abschnittes der Wehr-Vorschriften, III. Theil, Anhang, für die k. k. Landwehr und des ErlafseS der hohen k. k. Statthalterei in Oberösterreich vom S1. August I8SI, Z. 12518/IV, LandeSgesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre I8SI, XI. Stück Nr. 17, wird wegen Abhaltung der Control-Ber- sammlungeu für die n. a. Landwehr-Mannschaft im Jahre 1893 Nachstehende» verlautbart: 1. Zu den Control - Versammlungen sind alle nicht activen Landwehrmänner und Ersatz Reservisten der Land ­ wehr aller Jahrgänge, ohne Unterschied ob dieselben in ihrem Aufenthaltsorte zuständig sind oder sich nur zeitweilig dort aushalten, an den für diesen Ort bezeichneten Tag zu erscheinen verpflichtet und haben hiezu ihre Landwehr- Pässe mitzubringen. Ausgenomen hievon sind: a) die Kandidaten und Zöglinge deS geistlichen Stanke« ; d) jene, welche im Laufe des JahreS in activer Dienst ­ leistung gestanden sind, die militärische Ausbildung oder eine Waffenübung mitgemacht haben; o) jene, welche zu einer uä d erwähnten Dienstleistung eingerückt sind, aber krankheitshalber oder behufs Vor- stellung einer Superabitrierungs - Commission oder wegen Standesüberzahl wieder beurlaubt wurden u. zw. selbst dann, wenn ihre Präsentierung unterblieb; ck) die mit Eertificat betheilten, dauernd beurlaubten Unter- officiere, welche auf öffentlichen Bedienstungen definitiv oder provisorisch angestellt sind; e) die in Straf- oder Untersuchungshaft sich Befindlichen, dann die einer Zwanqsardeitsanstalt Ueberwiesenen ; k) die mit Seereisebewilligung oder mit Auslands-Reise- Pässen Betheilten, wenn solche thatsächlich eingeschifft sind oder im Auslande sich befinden; x) die zur Zeit der Control - Versammlung in Dienst ­ leistung bei der Gendarmerie Stehenden; k) die nicht zum Präsenzdienste herangezogene Landwehr- Mannschaft des heurigen AssentjahrgangeS ; i) jene n. «.Landwehrmänner, welche sich im Auslande aushalten und infolge Ansuchens von der heurigen Waffenübung enthoben waren. II. Die Control-Bersommlungen finden statt: In Weher im Gasthause deS Herrn Jgnaz Krenn Nr. 55. — Montag am 2. Oktober 9 Uhr früh für die Landwehrmänner in den Gemeinden Gaflenz, Großraming, Neustift und Weyer. In Losenstein im Gasthause des Herrn Johann Wenk Nr. 10. — Dienstag am 3. Oktober 9 Uhr früh kür die Landwehrmänner in den Gemeinden Lausa, Losen ­ stein und Reichraming. In Steyr im Gasthose „Zum goldenm Schiff" Grknmarkt Nr. 15. — Donnerstag am 5. October 9 Uhr früh für die Landwehrmänner in den Gemeinden Sierning, Ternberg und Thanftetten. — Freitag am 6. October 9 Uhr früh für die Landwehrmänner in den Gemeinden Aschach, Garsten, Gleink, Losensteinleilhen und St. Ulrich. In Neuhosen im Gasthauie des Herrn AloiS Jenner Nr. 25. — Montag am 6. November 9 Uhr früh für die Landwehrmänner in den Gemeinden des Gerichts« bezirke» Neuhosen. In Kremsmünster im Resl'schen Gasthause zu KremSmünster. — Dienstag am 7. November 9 Uhr früh für die Landwehrmänner in den Gemeinden des GerichtS- bezirkeS Kremsmünster. Die Rachconirole am 28. November 9 Uhr früh in der Landwehr-Kaserne in Linz. III. Die Herren Gemeinde-Borsteher oder deren Stell ­ vertreter haben bei der Landwehr-Controle gegenwärtig zu sein, das Evidenz-Verzeichnis, Meldebuch und den Ver- änderungS - Ausweis pro October bez. Noveu ber mitzu- bringen und die Contrvlpflichtigen, gemeindeweise gesammelt, vorzusühren. IV. Die Contrvlpflichtigen find auszusordern, am Controlplatze rechtzeitig zu erscheinen, und find die Nicht- erschienenen oder verspätet Emgetroffeuen zur Rachconirole

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