Amtsblatt 1886/32 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. November 1886

4 Z. 8748. Nn jammtMe Gememcke-WHesumgm uiilt li. Ir. Gelularl»erie-Posten-Conunanltm. Die k. k. Statthalterei in Linz hat mit dem Erlasse vom 24. October l. I. Z. 13.872/V zufolge hohen Erlasses vom k. k. Ministerium des Innern vom 19. October l. I. Z. 18.933 angeordnet, daß in jenen Fällen, in welchen wegen mangelhafter Ausstellung ungarischer und croatischer Viehpässe, namentlich wegen Abganges der vorgeschriebenen deutschen Uebersetzung, Anstände gemacht werden, der betreffenden Zuschrift stets auch die beanständeten unregel ­ mäßigen Viehpässe beizulegen sind. Die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten-Commanden werden demnach angewiesen, gegebenen Falles dem aus diesem Anlässe anher zu unterbreitenden Berichte die beanständeten Viehpässe stets anzuschließen. St ehr, am 12. November 1886. Z. 8975. Rn sämmitilke Genmmle-WBckMgen Mit k. k. GenllaMme-Postm-EMmamlm. Unter Bezugnahme auf den im Amtsblatts Nr. 31 enthaltenen hierämtlichen Erlaß vom 9. d. M. Z. 8897 wird bekannt gegeben, daß laut Mittheilung der^k. k. Bezirks- hauptmannschast Wels die Knaben Josef Ennser und Franz Gasperlmayr bereits eruirt und zurückgeführt wurden. Steyr, am 12. November 1886. Z. 9287. An slimmMle Gememlle - AorßckMgen. Im Gebiete der Ortsgemeinde Sierning und in einigen Ortschaften der Gemeinde Thanstetten, welche zum Pfarr- und Schulsprengel Sierning gehören, ist die Blatternkrankheit in grober Ausbreitung und Listigkeit ausgetreten. Sämmtliche Gemeinde-Vorstehungen des Amtsbezirkes Werden aufgefcrdert, diese Thatsache im Gemeindegebiete zu publiciren und zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Blattern die Bewohner aus die Gefahren des Verkehres mit den angesteckten Häusern aufmerksam zu machen. Den Herren Aerzten ist die allsogleiche Anzeige jedes verdächtigen Krankheitsfalles in Erinnerung zu bringen. Steyr, am 18. November 1886. Rmtskemerkimg. Die Berichtigung der bei den Gemeinde-Aemtern erliegenden Stellungslisten nach den Ergebnissen der regel ­ mäßigen Stellung im Jahre 1886 wird statifinden wie folgt: In Neuhofen Montag am 22. d. M. um 1 Uhr Nachm. „ Losenstein Montag am 29. d. M. um 9 Uhr Vorm. „ Meyer Samstag am 4. December um 1 Uhr Nachm. „ Steyr Donnerstag am 9. December 10 Uhr Vormittag. „ Kremsmünster Mittwoch am 29. December 10 Uhr Vorm. RmiZerümerimg. Die Gemeinde-Vorstehungen, welche die Pränumeration auf das oberösterreichische Polizei Blatt und auf das Central- Polizei-Blatt pro 1887 sortsetzen oder hierauf neu pränu- meriren wollen, die Pränumerations-Beträge aber noch nicht anher gesendet haben, werden ausgefordert, deren Vorlage nunmehr mit Postwendung zu bewerkstelligen, nachdem der von der hohen k. k. Statthalterei vorgezeichnete Termin mit 25. d. M. abläust. Steyr, am 16. November 1886. Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannschaft Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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