Amtsblatt 1885/23 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 20. August 1885

MMf WH jA A- AAR A o K E u tt der ß. k. MzirkssMlplmmmsclmsi Sleiir. Ur. 33. Steyr» am 20. Angnst 1885. Z. 5606. Nil sämmttilke Oememlle - VorstckMgen. Anläßlich mehrerer in jüngster Zeit vorgekommener Fälle, in denen Private Ausstellungen von Kunst- und Industrie-Gegenständen, deren Besichtigung an die Ent ­ richtung eines festgesetzten Eintrittsgeldes geknüpft wurde, Veranstalter haben, hat sich die Frage erhoben, wie derlei Ausstellungen seitens der Behörden zu behandeln seien. Nach Rücksprache mit dem im Gegenstände mitbe- theiligten Herrn Handelsminister hat Seine Excellenz der Herr Ministerpräsident als Leiter des k. k. Ministeriums des Innern mit dem Erlasse vom 9. Juli 1885 Z. 2874 Nachstehendes zu eröffnen gefunden: Für die Beurtheilung dieser Frage bleibt es von vornherein gleichgiltig, ob die die Ausstellung verunstaltende Person ein Gewerbetreibender ist oder nicht, da unter den einem Gewerbetreibenden nach der Gewerbe - Ordnung zu ­ kommenden Rechten jenes, die Gegenstände seines Gewerbe ­ betriebes gegen Eintrittsgebühr auszustellen, nicht begriffen ist. Die Eingangs erwähnten Ausstellungen können dem ­ nach nur als Schaustellungen angesehen werden, auf welche die Bestimmungen des Hofkanzlei-Decretes vom 6. Jänner 1836 (Pol. Gesetz-Sammlung, Band 64, Nr. 5), welches Schaustellungen aller Art um Geld von der Be ­ willigung der Länderpräsidien (für Wien der Polizei- Direction) abhängig macht und die Bedingungen der Ertheilung der Bewilligung normirt, Anwendung finden. Dies wird infolge hohen Statthalterei - Erlasses vom 17. Juli 1885 Z. 8697/1 zur Darnachachtung veröffentlicht. Steyr, am 4. August 1885. Z. 5909. ------------------ Rn sämmttilüe Gememcke-Aorstcklmg«m. Das hohe k. k. o. d. e. Statthalterei-Präsidium hat laut Erlasses vom 12. d. M. Z. 1979 zu Gunsten des Asyloereines der Wiener Universität eine Sammlung milder Gaben in Oberösterreich bei bekannten Wohlthätern bis Ende October 1885 bewilligt, wovon die Gemeinde - Vorste- hungen mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt werden, daß das mit der Sammlung betraute Organ mit einem vom hohen Statthalterei - Präsidium ausgestellten Certificate versehen sein wird. Steyr, am 17. August 1885. Z. 5698. Un sämmMre Gememcke-VolHckMgm Mit k. k. Gmilarmme-Posten-CommMm. Mit Bezug auf den h. ä. Erlaß vom 27. Mai 1884 Z. 3L24 (Amts-Blatt Nr. 15/1884) wird gemäß Statth.- Erlasses vom 27. v. M. Z. 5852/VIlI mitgetheilt, daß der mit obcitirtem h. ä. Erlaß currendirte Tonend Weidete richtig Alois Hampersberger heißen soll, was mit den auf feinen beiden Armen mit dem Fleischerzeichen tätowirten Anfangsbuchstaben A. H. stimmen würde. Gemäß des citirten hohen Statthalterei - Erlasses werden die Gemeinde-Vorstehungen und k. k. Gendarmerie- Posten - Commanden aufgefordert, auf Grund der mit dem citirten hierämtlichen Erlasse vom 27. Mai 1884 Z. 3824 mitgetheilten Personsbeschreibung über die Identität und Provenienz des fraglichen Vaganten unter dem Namen Alois Hampersberger und das Vorkommen einer Familie dieses Namens auf dem im bereits vorcitirten hierämtl. Erlasse vom 27. Mai 1884 Z. 3824 angedeuteten Wege eingehende Erhebungen zu pflegen, und ein Positives Resultat bis 10. kommenden Monats zuverlässig zu berichten. Steyr, 8. August 1885. Z. 5758. Nn sämmtMe Gemeinde-Vorstellungen. Laut der Zuschrift des hohen k. und k. Ministeriums des Aeußern in Wien vom 19. Juli 1885 Z. 17.326/11 hat das königlich italienische Consulat in Wien den Curs- werth eines Lirestückes für das laufende Vierteljahr mit 50 kr. fixirt, wodurch die für Legalisirung je eines Doku ­ mentes nicht italienischer Unter thauen beanspruchte Taxe per 6 Lire in österr. Währ, statt . 2 fl. 94 kr. nunmehr auf 3 Gulden zu stehen kommt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen infolge hohen Statthalterei-Erlasses vom 23. v. M. Z. 9082/IV unter Beziehung auf den h. ä. Erlaß vom 8. Februar 1884 Z. 1179 (Amts-Blatt Nr. 4) mit dem Bemerken in die Kenntniß gesetzt, daß von nun an bis auf Weilers vor ­ kommenden Falles der erhöhte Betrag per 3 fl. von den interessirten Partheien einzuheben sein wird. Steyr, am 12. August 1885.

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