Amtsblatt 1885/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Juni 1885

4 Z. 4620. Nn säimiMKe Gemeine-VorßckMgm. Mit dem Erlasse vom 12 Nov. 1881, Z. 1715/IIa prä8., fand das hohe k. k. Ministerium für Landes-Vertheidigung im Einvernehmen mit dem hohen k. k. Reichs-Kriegs-Mini- sterium die jährliche Verzeichnung, beziehungsweise die Evidenzhaltung der nach § 18 des Wehrgesetzes zu Dienst ­ leistungen für Kriegszwecke Verpflichteten anzuordnen. In ­ folge hohen Statthalterei-Erlaffes vom 20. November 1881, Z. 12.959, sind diese Verzeichnungen in der Weise zu ver ­ anlassen, daß über alle: a) graduirten Aerzte, b) diplo- mirten Wundärzte und v) diplomirten Thierärzte, welche ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben, weder dem Heeres- (Kriegsmarine-) noch dem Landwehr-Verbands ange ­ hören, aber nach Z 18 des Wehrgesetzes noch zu ihrem bürgerlichen Berufe entsprechenden Dienstleistungen für Kriegszwecke verpflichtet sind, Nominativ - Consignationen, über die anderen Berufs - Kategorien Angehörigen nur sum ­ marische Ausweise zu verfassen sind. Zu diesem Behufe erhalten die Gemeinde-Vorstehungen den Auftrag bis 15. Juli l. I.: 1. Ueber alle sich in dortiger Gemeinde ständig auf ­ haltenden graduirten Aerzte, diplomirten Wund- und Thier- Aerzte, welche ihrer Stellungspflicht Genüge geleistet haben und die weder dem Heeres- noch dem Landwehr-Verbands angehören, das 32. Lebensjahr aber noch nicht vollendet haben, ein Verzeichniß einzusenden, in welchem Vor- und Zuname derselben, Zuständigkeits - Ort, Gemeinde, Land, endlich das Geburtsjahr genau angegeben sind, oder die Fehlanzeige zu erstatten. 2. Ueber die anderen Berufs-Kategorien Angehörigen nach tz 18 W.-G. zu Dienstleistungen für Kriegszwecke Ver ­ pflichteten, in demselben Termine einen summarischen Ausweis nach dem nebenstehenden Formulare zu verfassen und bei Verantwortung ohne Termin-Ueberschreitung anher vorzulegen . ) * *) Diese Drucksorte ist in der Ha-i»'scheu Buchdruckerei iu Steyr vorriilhig. In dieser Nachweisung sind die in dortiger Gemeinde sich Aushaltenden (also nicht blos die Zuständigen) nach ihren Beruss-Geschästen gesammelt in die vorgeschriebenen Rubriken summarisch mit arabischen Ziffern einzutrogen und bilden für das Jahr 1886 die im Jahre 1854 gebornen Wehrpflichtigen den ältesten Jahrgang. Es erstrecken sich somit vorstehende Verzeichnungen auf alle zwölf Jahrgänge. Wegen Ausfüllung der Rubrik „Sonstige" wird auf den hohen Statthalterei-Erlaß vom 11. März 1882, Z. 2553, hierämtliche Jntimation vom 29. März 1883, Z. 2440, verwiesen. Speciell wird hervorgehoben, daß, wenn eine Person zwei Gewerbe hat, z. B. Schmied und Wagner oder Müller und Bäcker, dieselbe in jene Rubrik einzureihen sei, welche ihre Hauptbeschäftigung bildet, ferner, daß als Curschmiede nur Jene Aufnahme in der betreffenden Rubrik zu finden haben, welche wirklich als solche legitimirt sind dagegen die Hufschmiede in die Rubrik der „Schmiede" gehören. St ehr, am 25. Juni 1885. Der k. k. Bezirkshauptmann. Gemeinde-Vorftehung T „ Anmcrkunst -MMNA söttzuaT sitzzurzipM § -chjMU sasWvK asrmqsqvK aspyamMMU ustzHvaöoArF EVM rsstlsmasysU isnvGjpM rsqmK r-MK aspW anj rsPvlMl?plZlü nisfÜL ussttövquvK SchgU SMSPK SMpnuunA _______ nML rsuövgx rstzvumsjhM asMyäA asjjoitzT sqsrmchA aSMVI rsqrsuchT MjnchZ sqsrmchjrnI UMNVUUvU Gemeinde Redaction und Verlag der k. k. Bezirkshauptmannsckast Steyr. — Haas'sche Buchdruckerei in Steyr.

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