Amtsblatt 1885/18 der Bezirkshauptmannschaft Steyr vom 30. Juni 1885

3 Z. 4448. Un sämnMcke Oememile-AoHckMgen, Mit k. k. Oellllarmerie-Postm-EommMltm. Laut des Erlasses des hohen k. k. Finanzministeriums vom 19. Mai 1885 Z. 10.953 wurde über Ansuchen des königl. ungar. Finanzministeriums im Einvernehmen mit dem k. k. Ministerium des Innern dem Landes-Kleinkinder- bewahr - Vereine in Budapest in Gemeinschaft mit dem Budapester-Leopoldstädter Kinderbewahr-Vereine für Kinder- Ferialkolonien der taxfreie Vertrieb der diesem Vereine seitens des königl. ungar. Finanz-Ministeriums gestatteten Effectenlotterie mit 300.000 Stück Losen L 20 kr. mit Gewinnsten im Gesammtwerthe von 10.000 fl. jedoch mit Ausschluß von Geld- oder Geldeffecien, in den im Reichs ­ rathe vertretenen Königreichen und Ländern unter dem ausdrücklichen Verbote des Hausirens mit diesen Losen oder Verbreitung durch Agenten ausnahmsweise bewilligt. Hievon werden die Gemeinde-Vorstehungen und Gen ­ darmerieposten - Commanden im Grunde des Statthalterei- Erlasses v. 26. Mai 1885 Z. 6469/IV zur Benehmungs- Wissenschast verständigt. Steyr, am 18. Juni 1885. Z. 4560. Rn sämmMe Gemeint-Vorstellungen.. Die hohe k. k. Statthalter« in Linz hat mit Erlaß vom 19. d. M. Z. 7207/VIII anher bekannt gegeben daß Paul Hainzl, 1834 geboren, verwitwet, Weber von Pro- session, derzeit angeblich Taglöhner, zuständig zur Gemeinde Bernhardsschlag im politischen Bezirke Freistadt in Ober ­ österreich, versehen mit einem Heimatscheins-Duplicate ddo. 23. Februar 1885 Z. 616, sich seit dem Jahre 1883 bereits viermal in öffentlichen Spitälern Wien's verpflegen lassen und von der Gemeinde Hernals auf Kosten seiner Heimat ­ gemeinde eine Reiseunterstützung von 5 fl. erwirkt hat. Da nun Paul Hainzl ein Spitalsfrequentant zu sein scheint und dadurch dem Lande Oberösterreich, sowie seiner Heimatgemeinde große Kosten verursacht, werden über Ein ­ schreiten der Gemeinde Bernhardsschlag und der k. k. Bezirks- hauptmannschast Freistadt, die Verwaltungen der öffentlichen und Privatkrankenanstalten, sowie die Gemeinden auf dieses Individuum zu dem Zwecke aufmerksam gemacht, daß derselbe nur im Falle ärztlich constatirter wirklicher Nothwendigkeit in das Spital ausgenommen werde, und keine Reiseunter ­ stützung von den Gemeinden erhalte, sondern eventuell nach dem Schubgesetze vom 27. Juli 1871 behandelt werde. Steyr, am 25. Juni 1885. Z. 4539. An sämmMe Gemeinste-Vorstellungen. Zufolge Erlasses der hohen Statthalterei in Linz vom 8. d. M. Z. 6998/V bringe ich Nachstehendes zur Kenntniß : Das hohe k. k. Ministerium des Innern hat gegenüber dem von der k. k. Statthalterei in Prag in Antrag gebrachten Verbothe des Verkaufes der Jäger'schen Anthropin- (Haar ­ duft) Pillen eröffnet, daß kein Grund vorliege, mit einem besonderen Verbote dießfalls vorzugehen, weil diese Pillen mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Z 1, Absatz 2 der Verordnung vom 17. September 1883, R--G.-Bl. Nr. 152, nachdem deren Heilsubstanz in qualitativer und quantitativer Hinsicht nicht erkenntlich ist, und sich jeder Controlle entzieht, überhaupt nicht, also auch nicht in Apotheken feilge ­ halten und verkauft werden dürfen. Die G.-V. werden daher auf Grund des Erlasses des hohen k. k. Ministeriums des Innern vom 2. d. M. Z. 8599 beauftragt, die dortigen Apotheker, Aerzte und Kaufleute auf die Unzulässigkeit des Verkehres mit diesen Pillen aufmerksam zu machen und dahin zu wirken, daß die diesfalls schon bestehenden Vorschriften zur Durchführung gelangen. Steyr, am 25. Juni 1885. Z. 1005/B.-Sch.-R. ' Rn sämmtticke Zstlulteitungen. Der k. k. Landesschulrath hat laut des Erlasses vom 8. d. M. Z. 1427 den k. k. Bezirksschulrath ermächtigt, jenen Lehrkräften der Volks- und Bürgerschulen, welche Mitglieder des o.-ö. Lehrer-Vereines sind und behufs Theil ­ nahme an der diesjährigen General-Versammlung dieses Vereines eines Urlaubes bedürfen, einen solchen für den 21., 22. und 23. Juli 1885 zu gewähren. Steyr, 23. Juni 1885. Z. 1013/B.-Sch.-R. Rn stie Kstlulleitungen unst OrtMullMe. Laut des hohen Erlasses des Herrn Ministers für Cultus und Unterricht vom 15. Mai l. I. Z., 8016 hat das k. und k. Reichskriegs - Ministerium eröffnet, daß die Direktion des militär-geographischen Institutes ermächtigt wurde, die von demselben herausgegebene Uebersichts - Karte der österreichisch-ungarischen Monarchie (1:750.000) für Schulzwecke an Schulen und Lehrer mit einem 30"/a tigen Nachlasse vom gewöhnlichen Verkaufspreise dann zu erfolgen, wenn die diesfälligen Anforderungen von den betreffenden Schulbehörden gestellt werden. Das ganze Kartenwerk besteht aus 45 Blättern und erscheint in Lieferungen von mindestens je 3 Blättern; der ­ malen sind bereits 29 Blätter erschienen; der gewöhnliche Verkaufspreis (Ladenpreis) belauft sich auf einen Gulden per Blatt. Das ganze Werk dürste im Laufe des nächste» Jahres beendet sein. Hievon werden die Ortsschulräthe und Schulleitungen mit der Einladung in die Kenntnis gesetzt, etwaige dies ­ bezügliche Anforderungen hieher bekannt zu geben, wobei noch bemerkt wird, daß ein etwaiger Mißbrauch mit dieser Begünstigung durch eventuelle Bestellung für Private unter dem Titel „für Schulzwecke" dieselbe sofort rückgängig machen würde. K. k. Bezirksschulrath Steyr am 24. Juni 1885.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2