Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1962

(Thea te rn , Kinos, Gast- und Kaffeeh~usern , }I crgnügungslokalen, Au ss tellungs hallen , Bahnhöfen, öffentlichen Verkehrsmittel udgl.) angebracht, ausgeste llt oder vorge - nommen werden, einschließlich der durch Lautsprecher , durch Lichtwirkungen oder in anderer Weise hervorgebra.chten, ohne Untersdiied der Herstellungsart und des Herstellungsstoffes. Auch privat e Räume s ind öffentliche Räume, wenn sie dem all - gemeinen Zn tritt offen st ehen. Ankündi1,•1rnge11 durch Einschaltung von In se raten in Zeitungen und Zeit schr if ten fallen n icht unter d iese Steue rordnun g. Ausmaß der Abgaben: Die Abgabe beträgt 10 von 100 des für die Veröffentlichung de1· Ankündigung entrichte ten Entgeltes. Die Abgabe von so lch en Ankündi gungen , für di e ein Entgelt nid1t entrichtet wird, be trägt a) wenn die Ankündigung optisch wirkt, S 0,50 für jeden angefan genen Quadratme te r ihr es Ausma ßes je angefangenen Monat pro Stück, b) wem, · di e Ankündi gung akus ti sch wirkt, bi s j e angcfaugen en Tag nach de r Ze itd auer inn e rhalb des Tages . Die Abgabe der Ankündigungen, di e im Umhe rziehen durd1geführt werden, be trägt das Zehnfache der oben angeführten Gebühr en. D ie Abgabe von Ankündigungen durcli Flugzett el b e trägt S 5,- s 20,- je angefangene 100 Stück S 1,- Abgabenschuldner ist, wer ein e Ankündigung vornimmt oder vorn ehmen läßt. Wird die Ankündigung durd1 ein gewerbsmäßiges Ankündigungsunternehmen durro - gcfüh rt , so ist dieses zur Entrichtung der Abgabe ve rpiflirot et; es h afte t mit dem Auftraggebe r znr ungeteilt en Hand . Fä lligkeit D ie Abgabeschuld entst eht mit de r Ve röffentlid111ng de r Ankündigun g. Anzeigep llid1t: Wer ein e Ankündigung ohne H e ranziehung eines gewerbsmäßigen unternehmens durchführt, hat vor Vornahme der Ankündigung dies der für di e Bemessung der Abgabe erford erlichen Umstände beim anzumelden. Die Säumnisfo lgen sind die gleich en wie bei Geme indeabgaben. 160 Aukündigung•- unter Angabe Stadtsteueramt . den and e r en

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