Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1958

ratschlagt, abgehört ond verzaichnet Zewerden verordnet“ wurden und „. auf negsten Sontag (der Bevölkerung) verlesen werden sollen“ Leute, die an Infektionskrankheiten starben, hatten von nun an durch zwei besondere Träger zu Grabe gebracht zu werden. Dies betraf nicht andere, an natür¬ lichen Krankheiten Verstorbene, die weiterhin von ihrer Zunft oder anderen Per¬ sonen beerdigt werden könnten. Die Verwendung des beim Tode eines Infektions¬ kranken gebrauchten Leichentuches wurde bei anderen Begräbnissen verboten. Die Besoldung des Totengräbers und der Leichenträger wird festgesetzt, damit „die Leutt vor oberschazung verhüett“ werden. Dem Totengräber wurde befohlen, die Verstorbenen entsprechend tief in die Erde einzugraben.2 Da der alte Friedhof beim Bruderhaus die Toten nicht mehr fassen konnte und ein Teil desselben mit vielen unverwesten Leichen gegen die Steyr abgestürzt war,) wurde über den Bau eines neuen Gottesackers auf des „Stadlmairs Feld oben beim Gasteig“ (Höhenweg) beratschlagt.?) Schon am 2. 8. 1570 wurde be¬ schlossen, daß vorerst sofort die Umfassungsmauer gebaut werde.“ In der Ratssitzung vom 21. 4. 1570 wurde beschlossen, dem berühmten Wasser¬ baumeister Gasteiger ein Hochzeitsgeschenk zu machen.?“ Von den Bauten, die in dieser Zeit errichtet wurden, sei das städtische Gefan¬ genhaus, damals „Nachrichterhaus“ genannt, erwähnt (heute Grünmarkt 14); am 15. 9. 1570 befahl der Rat dem Stadtkämmerer ein solches zu erbauen.?) Ein Nach¬ richterhaus ist schon aus früheren Zeiten bekannt, doch dürfte es dem großen Stadt¬ brand des Jahres 1522 zum Opfer gefallen sein.? Zwanzig rheinische Gulden bewilligte der Rat am 7. 6. 1570 den Stachel¬ Schützen als Beitrag zur Erbauung einer Schießhütte.s In Steyr wollten Wiedertäufer und andere Sekten neuerlich Fuß fassen. Im Ratsprotokoll vom 15. 9. 1570 ist vermerkt, daß der Beschluß gefaßt wurde, die we¬ gen Verharrens bei diesen Lehren der Stadt Verwiesenen „gestraggs“ abzuschaf¬ fen.s1) In derselben Sitzung wurde durch den Prädikanten auch die Deutsche Schul¬ ordnung der Stadt verlesen und vom Rat „darinnen khain Irrung befunden“s Sehr strenge achtete die Stadt auf die Einhaltung der städtischen Privilegien. Ohne Genehmigung des Rates war die Benützung der Eisenstraße von Steyr bis Kastenreuth, die auch von der Stadt erhalten werden mußte,ss) nicht erlaubt. So wurden z. B. die auf dieser Straße ohne Erlaubnis beförderten Venedigerwaren des Linzer Bürgers Melchior Wrona beschlagnahmts“) und erst nach längeren Inter¬ ventionen freigegeben.35 Sebastian Pischinger war mit Cordula Khrafft verheiratet.*) Ein Testament, das er am 17. 4. 1574 abfaßte, gab er ungefertigt in die Stadtschreiberei. Da er bald darauf starb, konnte er es nicht mehr unterschreiben. Seine Frau erwirkte daher am 24. 9. desselben Jahres vom Rate der Stadt eine „Testaments=Attestation“ der man entnehmen kann, daß Pischinger letztwillig auch verschiedenen Institutionen, wie dem Bruderhaus, dem Spital, der Stadtpfarrkirche und „Zu der Latteinischen Schuel gebeü“ Legate vermacht hatte, die jedoch erst nach dem Tode seiner Gattin auszuzahlen waren.s7) Die Leibeserben des Bürgermeisters waren schon zur Zeit der Errichtung des Testamentes gestorben gewesen. 23 R.P. 1570, S. 263, 264. 24) — 25) R.P. 1570, S. 54, 90. — 26) R.P. 1570, S. 229. L.V. 1, S. 283. 27) — 28) R. P. 1570, S. 106. R. P. 1570, S. 98. 29) L.V. 1, S. 90: (1437) Der Zechmeister hatte das Nachrichter= oder Scher¬ genhaus so an den Friedhof gebaut, daß ein Fenster desselben auf den Friedhof ging. Da dieses Haus nicht stets dort gewesen war (vor 1437) ... 30) — 31) R. P. 1570, S. 264. — 32) R.P. 1570, S. 265. R.P. 1570, S. 112. 33) L.V. 18. — 34) R.P. 1570, S. 32. — 35) R. P. 1570, S. 39. 36) Pischinger, geb. Khrafft, vom 17. 2. 1580, (St.A.). Testament der Cordula 37) Sebastian Pischingers Testaments=Attestation, 1574 den 24. 9. (St.A.). 117

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