Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1958

Bischoffer starb an einem nicht mehr festzustellenden Tage zwischen August 1539 und der Fastenzeit 1540. Man weiß, daß er am 17. August 1539 mit seinem Stiefsohn Hanuß Vorster in Wien war!') und am 8. März 1540 bereits sein Ver¬ lassenschaftsinventar aufgenommen wurde.) Hanns Schwab Für 1539 erstmalig und in den Jahren 1541/42 und 1545/46½) wurde der Steyrs Handelsmann und Fleischhauer?) Hanns Schwab zum Bürgermeister ge¬ wählt. Er entstammte einer ansässigen Familie. Sein aus Siesenhaim stammender Großvater Hanns ist 1466 als Bürger der Stadt bezeugt; sein Vater Siegmund Taumüllner, sonst Schwabe genannt, war Steyrer Ratsbürger. Im Rate der Stadt saßen die wohlhabenden Bürgerfamilien der Stadt, die sich innerlich schon den neuen Glaubenslehren Luthers zugewandt hatten. Diese Familien, die Urkauf, Händl, Pfefferl, Hirsch scheinen im ganzen 16. Jahrhundert Stadt¬ als Inhaber wichtiger Stadtämter auf. Sie bekleideten Bürgermeister=, richter= und Ratsposten und übten so einen bedeutenden Einfluß auf die öffent¬ liche Meinung aus. Wie der Adel auf dem Lande waren in den Städten diese Bürgerfamilien für die Verbreitung des Luthertums maßgebend.“) In Steyr trat ab 1542 in Liturgie und Predigt die Confessio Augustana öffentlich hervor. Wohl hatte der dem Landesherrn sehr ergebene und streng katholische Burg¬ graf Hanns Hoffmann nach besten Kräften versucht, die Ausbreitung der neuen Glaubenslehren zu hindern. Unermüdlich hatte er den Rat aufgefordert, den Besuch lutherischer Predigten auf dem Lande zu unterlassen und zu den alten Lehren zu stehen. Da der Burggraf beim Landesfürsten König Ferdinand in hohem Ansehen stand und sicherlich im gegebenen Falle auch obrigkeitliche Sanktionen gegen das landesfürstliche Steyr erreicht hätte, mußte der Rat diesen Ermahnungen Gehör schenken, obwohl, wie vorerwähnt, im Rate viele Anhänger der neuen Richtung als Ratsherren saßen. Sicherlich unter dem Einfluß Hoffmanns hatte der Rat auch am 11. 2. 1541 einen Befehl an seine Untergebenen erlassen, daß diese der her¬ gebrachten Ordnung gemäß zu leben, von den neuen Glaubenslehren abzustehen, Winkelpredigten und Versammlungen nicht zu besuchen hätten.*) Unter Androhung ernstlicher Strafen bei Nichteinhaltung der vorgenannten Anordnungen und auch solcher über Taufe, Begräbnis, Österbeichte, Kommunion und Einhaltung der ge¬ botenen Fasttage wurde versucht, der anbrandenden lutherischen Flut Einhalt zu gebieten. Ungeachtet aller Strafandrohungen und Ermahnungen kehrten sich die Bürger jedoch nicht an die ergangenen Befehle und Ermahnungen. „Die Dynamik der von Luther entfachten Bewegung““) gewann stetig an Boden, zudem durch die Nieder¬ lage gegen die Türken bei der Belagerung von Ofen und die schwebende Gefahr eines neuerlichen Einbruches dieses Feindes die Stellung des Landesfürsten und der alten Gewalten geschwächt war. Auf dem Generallandtag zu Prag, der auch 1541 abgehalten wurde, hatte, mit den Vertretern eines Teiles der Stände, auch der Delegierte Steyrs eine Bittschrift an den König unterzeichnet, das Evangelium unverwehrt predigen und das Abendmahl unter beiden Gestalten reichen zu las¬ sen.s) Wegen der latenten Gefahr des Türkeneinfalles erließ der Rat im gleichen Jahre ein Edikt, wonach sich jeder Bürger und Einwohner der Stadt, im Falle eines Alarmes, mit seinen besten Waffen an den vorgesehenen Sammelplätzen ein¬ zufinden hätte. Außerdem wurde eine Abgabe für Vermögen und Dienstleistungen angeordnet, die für Rüstungszwecke verwendet werden sollte. Um die Bürgerschaft von ihren Verteidigungspflichten zu befreien, warb der Rat 53 Söldner an, die 17) 18) — 4. L.V. L.V. 6. 1) L.V. 3, L.V. 16. — 2) Stb. 1543. — 3) L.V. 1, S. 270. 4) L.V. 12, S. 38ff — 5) L.V. 15, S. 24. — 6) L.V. 1, S. 260. 7) L.V. 15, S. 22. — 8) L.V. 1, S. 261. 105

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