Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1955

Heime zu geben. 6000 Gulden seines Vermögens behielt er sich für „guete Verwandte“ „Ridnisch 2 und weitere Spenden an Orts¬ arme vor. Wenn ein Teil die¬ 4 S der Summe zu seinem Tode 6 noch vorhanden wäre, so sei S 9 auch dieser dem Erbe seiner Frau zuzuschlagen. Als Te¬ stamentszeugen unterfertigten Christof Seyringer, Leonhardt Matsperger, Wolf Schwinden¬ Hammer, Hanns Reischko, The¬ ronimus Händl, Mattheus Jahn und Hans Stauder. In erster Ehe war Aidn mit Elisabeth Fentzel der Witwe des Wolf Grüneis (Grüeneyß) und einer Tochter des Achaz Fentzel, Faktors zu Venedig, und seiner Gattin Margarethe, geborene Cron¬ storfferin, vermählt*). Nach deren Tod heiratete er Regina Engel von und zu Wagrain, Das Wappen des Michael Aidn eine Tochter des Steyrer Ratsbürgers Stephan Engel In rotem Schild ein silberner eingebogener Sparren, von und zu Wagrain und der begleitet von zwei goldenen achtstrahligen Sternen (je Magdalena Dorninger*). Als einer rechts und links oben). Unter dem Sparren aus Regina im März 1590 starb einem goldenen Dreiberg drei goldene Lindenblätter vermählte sich Aidn nochmals wachsend. Stechhelm, bedeckt mit rot- goldenem Wulst mit der Tochter Eva seines dessen Enden abfliegen. - Helmzier: der goldene acht¬ Vorgängers im Bürgermeister¬ strahlige Stern zwischen zwei rot- silber -rot geteilten amte, Daniel Strasser, des Büffelhörnern, aus deren Mundlöchern je drei goldene „reichen“ Strasser, wie er von Lindenblätter wachsen. - Helmdecken rechts und links seinen Zeitgenossen genannt rot silber (Eßletzbichler). wurde, und der Dorothea Zu¬ vernumbin“). Alle drei Ehen blieben kinderlos. Obgleich Michael Aidn nicht zu den Berühmtheiten unseres Heimatlandes Oesterreich zahlt, ist es aber recht und billig, seiner eingehender zu gedenken, da er in der langen Reihe der Bürgermeisten unserer schönen Stadt eine so bedeutsame Rolle inne hatte. Anmerkungen 1)„Mit dem Tode Pfarrer Albrechts († 1545 oder 1546), des letzten katholischen Pfarrers der Stadt, „brach für Steyr die Zeit des öffentlichen Bekenntnisses der neuen Lehre an, die auch von dem Kloster Carsten nicht mehr aufgehalten werden konnte ..“ (L. D. 7, S. 57.) 2) Annalen, Bad. XII, Bl. 146. 3) L. V. 8, S. 511. 4) L. V. 9, S. 224. 3)L. D. 5, S. 285. 8 6)L. v Il, Up 686, Bd. 25, 26. 7)St. B. 1567, 1586. 110

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