Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1955

Jänner wurden sogar die Frauen der ehemaligen evangelischen Prediger vor den Rat beordert und mit „treuherzigen Väterlichen wolmainen“ ermahnt, ihren Ehemännern nahezulegen, die Stadt zu verlassen Landeshauptmann Löbl hatte indessen die noch ausständige Poensumme von 8000 Dukaten nicht vergessenes). Er lud am 7. August 1600 fünf Rats¬ Mitglieder, unter denen Michael Aidn war, nach Linz. Hier wurden sie in Haft genommen und ihnen erklärt, das sie solange in derselben zu verharren hatten, bis ein Revers über das Reformationswesen gefertigt werde und überdies die von Steyr verwirkte Poensumme bezahlt sei. Der Revers sollte die Der¬ pflichtung enthalten, das alle Stiftsbriefe und sonstige Urkunden über Kirche, Pfarre, Klöster und Kapellen im Original dem Landeshauptmann zu über¬ geben seien. Weiters hatte das unkatholische Schulwesen abgeschafft zu wer¬ den. Nicht nur Bürgermeister, Richter und Rat müßten den Gottesdienst in der Pfarrkirche mit mehr Fleiß und Gehorsam besuchen, sondern auch die üb¬ rigen Mitbürger seien dazu anzuhalten. Seinen Entschluß, die Ratsbürger festzuhalten, bis seine Forderungen erfüllt seien, gab der Landeshauptmann in einer Resolution vom 9. August der Stadt bekannte'). Aber auch die Einge¬ sperrten sandten noch am 7. August einen Brief an den Rat, in welchemsie über die an sie gestellten Forderungen und ihrer Weigerung, einen Revers zu unterfertigen, berichteten. Sie baten den Rat, die Angelegenheit zu bereinigen, und teilten ihm mit, das ihrer daheim dringende Geschäfte warteten. Bis zur ab¬ Erfüllung der Bedingungen könnten sie auch durch fünf andere Geiseln gelöst werden. Der Rat zögerte mit der Unterfertigung eines Reverses, aber auch mit dem Zahlen. Es geschah also von Steyrer Seite wenig, um das Los der arre¬ stierten Glaubensbrüder und Ratsbürger zu wandeln. Im Arrest erkrankte Michael Aidn. Ueber Bitten vornehmer Mitglieder des Herren= und Ritter¬ standes wurde er in das Haus des reichen Bäckermeisters Sebastian Sumer¬ aber in Linz gelassen, der ihn aufopfernd pflegte. Doch Sorgen, Aufregungen und nicht zuletzt die Festnahme hatten die Lebenskraft dieses Mannes ge¬ brachen. Im 65. Jahre seines Alters verstarb er in der Wohnung Sumerauers. Sein Leichnam wurde nach Steyr geführt und unter großer Anteilnahme der Bevölkerung am Friedhofe zur letzten Ruhe gebettet'). Anläßlich der Verlassenschaftsverhandlung wurde im Ratsprotokoll vom 4. 11. 1600 der Stadt Freistadt der Tod Aidns vermerkt. Am 12. 11. 1597 hatte Aidn seinen letzten Willen verfassen lassenss). In seinem Testamente bekennt er sich zur Augsburgischen Religion, von der er wünschte, das ihn Gott bei ihr bis an sein Ende erhalten wolle. Einen breiten Raum nimmt die Verteilung des Besitzes ein. Er wollte, seinem Stande ge¬ mäß, bei der Pfarrkirche bestattet werden. Nach seinem Tode mögen ehestens an arme Leute, an Hausarme und an Arme des Spitals, des Bruderhauses und des neuen Siechenhauses einhundert Pfund Pfennig bar verteilt werden) Er bestimmte ferner, das eventuelle Kinder aus seiner Ehe mit Eva Strasser je zehntausend Gulden baren Geldes erhalten sollten. Gingen aus seiner Ehe keine Söhne, sondern nur Tochter hervor, so sollten diese als Erben auch des Erblassers Kleider, Waffen, Harnisch, Rüstung, Betten und ähnlichen Mannes¬ besitzt erhalten*). Bis zur Verheiratung der Kinder habe die Witwe das Legat zu verwalten und die Kinder gottesfürchtig zu erziehen. Im Falle der Kinder¬ losigkeit setzte er die Witwe zur Universalerbin ein“) und vermachte den Der¬ wandten in auf= und absteigender Linie 4000 Pfund Pfennig; wurden diese jedoch seinen letzten Willen „difficultieren“ gütlich oder rechtlich anfechten, sei das Legat verwirkt und ebenfalls den Armen und Insassen der Alters¬ 109

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