Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1953

führen begehrten, wurde diese Bitte „aus sondern Bedenken“ nicht erfüllt, sondern die Fleischbarte empfohlen.) Der Fleischverkauf durfte nicht in den Häusern der Fleischhauer erfolgen, sondern in eigenen Verkaufsläden, den Fleischbänken, die der Stadt gehörten. Im Jahre 1422 bewilligte Herzog Albrecht der Eisenstadt den Bau eines Rat¬ hauses und die Errichtung von Fleisch= und Brotbänken in demselben.) Das große Hochwasser des Jahres 1572, das bekanntlich an den ennsseitigen Bau¬ ten des Stadtplatzes gewaltigen Schaden verursachte, zerstörte auch die Fleisch¬ bänke im rückwärtigen Trakt des Rathauses.“) Ihre Verlegung auf den Platz des Innerbergerstadels kam nicht zustande, weshalb sie bis zum Jahre 1754 noch beim Rathaus verblieben.?) Für die Benützung der Bänke hatten die Fleischer der Stadt einen Zins zu entrichten, der 1653 fünf Gulden betrug.“) Mit Beschluß des Rates vom Jahre 1583 wurde den städtischen Fleisch¬ hackern das Schlachten in ihren Häusern neuerlich untersagt. Die Schlacht¬ brücke vor dem Neutor sollte wieder zugerichtet und ausgebaut werden. Da¬ neben wollte man zum Inslet=Ausbrennen“) eine Hütte aufschlagen, damit sich der bei solcher Tätigkeit entwickelnde lästige Gestank nicht in der Stadt verbreite.!5) Der Fleischmarkt der Gäumetzger war am Oelberg (heute Oelberggasse). 7 Man bezeichnete sie deshalb als Oelbergfleischhacker oder kurz „Oelberger“.16 Die Oelbergfleischbänke waren eine uralte Einrichtung. Nach einer Meldung des Magistrates an die Landesregierung sollen sie „unter glorwürdiger Re¬ gierung Erzherzog Albert von Oesterreich vor undenklichen Zeiten“ ent¬ standen sein.!) Die Beaufsichtigung der Wochenmärkte oblag den vom Rate bestellten Marktrichtern. Nach der „Marktrichter=Instruktion“ vom Jahre 1568 waren es vier, 1599 nur mehr zwei, denen aber auch die Gerichtsdiener behilflich sein mußten. Besonders eindringlich wurde diesen Aufsichtsorganen die Ueber¬ wachung sämtlicher Fleischhacker eingeschärft, da sie das Fleisch häufig nicht nach dem Gewicht, sondern nach dem „Gesicht“ verkauften. Die Marktrichter waren befugt, unzulässiges, zur „Unterwag“ verwendetes Fleisch wie „Ochsen¬ fuß, Fotzmaul, Fleck und dergleichen“ aber auch von Bauern in Säcken oder auf andere Weise unbeobachtet in die Stadt geschmuggeltes Fleisch von jungem und altem Vieh abzunehmen. Die eine Hälfte des konfiszierten Fleisches ge¬ hörte den Marktrichtern, die andere erhielten die Gerichtsdiener oder die armen Leute im Bruderhaus.“ In Kriegszeiten, besonders wenn Steyr größere Truppenteile zu beher¬ bergen hatte, wurde die Stadt von den Oelbergern gemieden. Hier konnte es passieren, daß ihnen das Fleisch von den Soldaten gestohlen wurde oder ihnen andere Unannehmlichkeiten zustießen.!) Als gegen Ende des Jahres 1622 das Geld infolge der Kriegsereignisse auf die Hälfte des Wertes sank, blieben die Gäufleischhauer ebenfalls aus. Die Städter wanderten um das Fleisch nach 20) Ternberg, Steinbach, Sierning und in die Raming. Das Schlachtvieh bezogen die Stadtfleischhacker meist von den unter der Herrschaft Steyr stehenden Bauern. 1694 wurde sogar der Vieh=Einkauf bei anderen Herrschafts=Untertanen verboten.?!) Seit dem 16. Jahrhundert aber holte man auch das Vieh nicht selten aus Ungarn. Im Jahre 1592 kauften die bürgerlichen Metzger in Bruck an der Leitha, wo sich auch Ulmer und welsche Kaufleute einfanden, das Paar Ochsen, je nach Größe, um 28 bis 42 Taler? Die Stadt hatte an dieser Vieheinfuhr lebhaftes Interesse. Im Jahre 1649 wurde den Fleischhackern aufgetragen, sich den Einkauf des ungarischen Viehes „recht angelegen“ sein zu lassen, widrigens den Gäufleischhauern gestattet würde, dreimal wöchentlich in die Stadt zu kommen.?) Der Viehtrieb aus Ungarn vollzog sich auf den durch Nieder= und Ober¬ österreich führenden Ost=West=Straßen. Alljährlich leitete man auf diesen We¬ 95

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2