Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1953

Ihnen war es u. a. strenge untersagt, die Innereien wie Magen, Gedärme, zuhalten. Sie waren nur befugt zum „Wampenfleck“, „Lungl“ oder Milz feil nicht verkauftes Fleisch am nächsten Verkauf von Rindfleisch und durften führen. Wie die Stadtmetzger mußten Wochenmarkt nicht wieder in die Stadt Ochsenfleisch in ihren Bänken lagern auch sie das Kuhfleisch getrennt vom und diese um 12 Uhr mittags räumen. Die Olberggasse Die Fleischbeschau erfolgte jeden Wochenmarktstag durch einen Stadt¬ metzger und zwei Personen aus der Bürgerschaft. Nach Preuenhueber wurden seit 1449 „die Genannten“ neben anderen Geschäften auch zur Fleisch= und Fischbeschau herangezogen.°) Die „Beschaustunden“ im Sommer um 6 Uhr, im Winter um 7 Uhr früh, waren pünktlich einzuhalten. Wer zu spät kam, durfte sein Fleisch nicht mehr verkaufen, außer es konnten triftige Gründe für das Zuspätkommen beigebracht werden. Leute, die das Fleischhauer=Handwerk nicht erlernt hatten, waren nicht berechtigt, Vieh zu schlachten oder Fleisch zu verkaufen. Selbst die „Schweine¬ schlächter“, auch „Schweintöter" oder „Schweinschlager“ genannt,) hatten nach der neuen Handwerksordnung drei Jahre zu lernen und am Jahrtag ein Auflaggeld von 16 Pfennig zu erlegen. Im Jahre 1584 bestätigte die Stadtobrigkeit die Ordnung für die Metzger¬ knechtes) und gewährte dem Handwerk die Führung eines Zunftsiegels. Als aber 1590 die Metzger den Ochsenkopf als Handwerkssymbol im Siegel zu 94

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