Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1953

Ueberschlag angaben, das Paar Ochsen um 44 Reichstaler erstünden. Einmütig bejahten sie diese Frage, wobei sie betonten, daß etliche Paare auch 50 und 56 Reichstaler gekostet hätten. Der Rat aber traute ihren Angaben nicht. Er verlangte, daß am 9. Au¬ gust im Beisein von zwei Ratsfreunden ein aus Ungarn bezogener Ochse ge¬ chlachtet und ausgehackt werde.!) Am genannten Tage fanden sich in der Schlachtbank des Fleischers Christoph Hack außer den Stadtmeistern auch die Ratsmitglieder Samuel Ortner und Johann Bartholomäus Riß v. Riesenfels ein. Sorgfältig überwachten die Ratskommissäre die von den Fleischhauern durchgeführte Schlachtung und Aufarbeitung des Rindes. Fleisch und Inne¬ reien ergaben folgendes Gewicht: „Das Fleisch netto 4 Zentner 34 Pfund, Fleck, Lungl, Leber et similia 53½ Pfund, Inslet 47¼ Pfund.“ Die anschließende Kalkulation, die auch die Haut nicht unberücksichtigt ließ, ergab, daß bei einem Pfundpreis von 12 Pfennig der „völlige Ochs“ nicht höher als um 34 fl 37½ kr verkauft werden könne.*) Aber selbst mit diesem Ergebnis gab sich die Stadtbehörde nicht zufrieden. Sie ließ am 13. August nochmals einen Ochsen zur Preisfestsetzung schlachten und erteilte erst nach dieser Ueberprüfung die Genehmigung zum Verkauf des Ochsenfleisches um Pfennig. 14 Solche Fleischsatz=Konflikte wiederholten sich in den folgenden Jahrzehn¬ ten. So mußten im Mai 1695 die drei bürgerlichen Fleischhauer Grazer, Irrer und Knabl „wegen zu kontinuierlicher Renitenz“ und zu ihrer „Witzigung einen Tag in der Bürgerstube verbringen. Sie verkauften nämlich, obwohl verboten, zweimal das Fleisch „propria autoritate“ um 18 Pfennig. Während sich Grazer und Irrer, um eine Milderung der Strafe zu erreichen, bereit er¬ klärten, das Pfund um 16 Pfennig auszuschroten, verblieb Knabl lieber im Arrest. Schließlich ließ sich der Magistrat herbei, den Verkaufspreis für gutes Ochsenfleisch mit 18, für schlechtes mit 16 Pfennig festzusetzen, doch mußten die Fleischbeschauer diese Anordnung überwachen und die Fleischpreise auf einer eigenen Tafel ersichtlich gemacht werden. Dasselbe galt auch für die Oel¬ berger, für die dieser Handel von Vorteil war, denn sie durften nun auch an einem Samstag in der Stadt feilhalten.“) Nach den Kriegsereignissen in den ersten Jahrzehnten des 18. Jahrhun¬ derts wird der Kampf um den Fleischsatz seltener. 1758 begnügte sich der Rat mit der Vorladung der drei Stadt= und 20 Oelbergmetzger. Es wurde ihnen strenge befohlen, den Pfundpreis für Rindfleisch — 14 Pfennig in der Stadt, 12 Pfennig am Oelberg— nicht zu überschreiten. Die Viertelmeister hatten diese Preisregelung der Stadtbevölkerung mit der Androhung zu verkünden, daß Personen, die teurer als zum festgesetzten Preis einkaufen, mit drei Reichs¬ taler bestraft würden.“ Zu einer besonders harten Maßnahme griff der Magistrat im Jahre 1792. Er verurteilte die drei Stadtfleischhacker, die den Fleischsatz ablehnten, zu einer achttägigen öffentlichen Arbeit in Eisen und entzog ihnen durch drei Monate die Gewerbeberechtigung. Während dieser Zeit oblag die Fleischversorgung den Oelbergfleischhackern.“) Schützte einerseits der vom Magistrate und später auch von der Landes¬ hauptmannschaft festgelegte Fleischsatz, zu dessen Ueberwachung 1772 in den landesfürstlichen Städten „Polizei=Kommissäre“ herangezogen wurden,“)die Bevölkerung wohl vor willkürlichen Preissteigerungen, so war anderseits die wirtschaftliche Lage der bürgerlichen Fleischhauer in diesen Jahrhunderten im allgemeinen recht ungünstig. Vor allem gegen Ende des 17. und zu Anfang des 18. Jahrhunderts rangen sie schwer um ihre Existenz. Wie trostlos mußten ihre finanziellen Verhältnisse gewesen sein, wenn sie sich 1693 bereit erklärten, ihre Häuser der Stadt zu verkaufen“), oder wenn sie, wie im Jahre 1704, der 98

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2