Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1953

ten, drohte der Magistrat, den „auslendigen“ Fleischern nach „altem Gebrauch“ (d. h. an Samstagen) den Fleischverkauf neuerdings zu gestatten.36) Während 1592 das Pfund Rindfleisch (56 dkg) um acht Pfennige ver¬ kauft wurde, kostete es im allgemeinen im 17. und 18. Jahrhundert 12 bis 14 Pfennige.*) Allerdings gab es auch Jahre, wo den Teuerungsverhältnissen ent¬ sprechend höhere Fleischpreise bewilligt wurden. So durften z. B. die Stadt¬ fleischhacker zu Ostern 1636 für ein Pfund gutes Ochsenfleisch 16 Pfennige fordern. Ja selbst den Oelbergern, die sonst immer das Fleisch um zwei Pfen¬ nige billiger geben mußten als ihre Zunftgenossen in der Stadt, wurde der gleiche Preis bis zum „Ochsentrieb“ (aus Ungarn) bewilligt.s) Im Jahre 1666 wurde der Fleischsatz mit 14 Pfennig festgelegt, doch nur so lange, „bis das .39) liebe Vieh etwas wohlfeiler zu bekommen“. Fleischstände am Olberg vor dem 2. Weltkrieg Im Sommer 1667 aber geschah es, daß die bürgerlichen Fleischhacker in ihren Bänken „unterm Rathaus“ ohne „obrigkeitlichen Konsens“ das Ochsen¬ fleisch um 2 Pfennige teurer an die Konsumenten abgaben. Als die Stadt¬ obrigkeit von dieser eigenmächtigen Preissteigerung erfuhr, erging an die Stadtfleischhauer der Befehl, am 1. August zur festgesetzten Stunde vor Bürger¬ meister, Richter und Rat zu erscheinen. Hier wurde ihre Bitte um Erhöhung des Fleischpreises vorerst gar nicht beachtet, sondern ihre frevelhafte Hand¬ lungsweise scharf gerügt und kurzerhand über alle Meister eine dreistündige Arreststrafe verhängt. Gleichzeitig wurde ihnen mitgeteilt, daß das Pfund Ochsenfleisch, wie in den anderen landesfürstlichen Städten im Lande ob der Enns, nicht höher als um 3 Kreuzer ausgehackt werden dürfe. Noch am Nach¬ mittag des gleichen Tages mußten sie von 1 bis 4 Uhr ihre Strafe abbüßen.“) Sie ließen sich jedoch durch diese Demütigung nicht einschüchtern. Als ihre aber¬ malige Bitte um Steigerung des Fleischsatzes nochmals abgewiesen wurde, legten sie am 5. August einen Ueberschlag vor, aus dem zu ersehen war, daß sie auch bei einem Preis von 14 Pfennig noch 3 fl 10 kr, bei einem solchen von 12 Pfennig sogar 10 fl 4 kr bei jedem Paar Ochsen, das sie aus Ungarn einführten, verlieren mußten. Sie protestierten daher gegen die Preisfest¬ setzung des Magistrates, da es ihr „äußerstes Verderben“ bedeute, wenn sie das Pfund Rindfleisch unter 14 Pfennige verkaufen müßten. Bei ihrem bürger¬ lichen Eide wurden nun die Meister gefragt, ob sie auch tatsächlich, wie sie im 4 97

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