Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1936

75 Behörden, Aemtern, Anstalten und Amtspersonen von S 1. jedem Bogen S 1.50 Rekurse, ausgenommen Steuerrekurse b) S der Grund= und T.=P. 44 teuerrekurse gegen die Bemessung Gebäudesteuer, der Körperschaftssteuer und Rentensteuer. S 25 a) wenn die Gebühr 10 S nicht übersteigt S .50 b) wenn sie 10 S übersteigt Vermögens¬ Berufungen gegen die Erwerb=, Einkommen¬ steuer und die ersten Rekurse gegen die Gebührenbemessung sind stempelfrei. T.=P. 45Einbragung in die öffentl. Bücher (Grundbuch): Erwerbung des Eigentumsrechtes 1. a) bei gebührenpflichtigen Vermögensübertragungen gebührenfrei; b) sonst vom Werte 1½% samt 50% Zuschlag. 2.Erwerbung anderer dinglicher Rechte a) nach dem Werte ½% samt 100% Zuschlag; b) wenn nicht schätzbar oder der Wert nicht über 20 S, gebührenfrei. II Skala T.=P. 47 angsbestätigungen vom Werte. Emp T.=P. 55 Ges llschaftsverrbräge: e offen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften a) SkalaII vom Werte III Skala alle anderen Gesellschaften b) S. jedoch nicht weniger als 10 Glü T.=P. 57 cksverträge, und zwar: Versicherungsverbräge, Hagel= und Viehversicherung 1%, F. von der Jahressumme der anderen Zahlungen der Versicherungs¬ nehmer 2 % mit 100 % Zuschlag. G. Leibrentenverträge: Skala III a) von beweglichen Sachen vom Werte b) von unbeweglichen Sachen vom jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung unbeweglicher Sachen die besonderen Im¬ mobiliargebühren.) T.=P. 59 Handels= und Gewerbebücher, vom Gesamtflächenmaß aller Blätter: bei Haupt=, Kontokorrent= und Saldokontobüchern für je a) S —.20 5040 Quadratzentimeter bei allen anderen Büchern für je 2640 Quadratzentimeter S —.05 b) T.=P. 65 Kaufverbräge: Skala III a) bewegliche Sachen vom Werte b) unbewegliche Sachen von jedem Bogen 1 S. (Von der Uebertragung der unbeweglichen Sachen ist die besondere Immobiliargebühr zu zahlen, siehe weiter unten.) Lieferungsverträge wie Kaufverträge. T.=P. 69 fferte, siehe Anbote. Oechnungen der Handel= und Gewerbetreibenden: T.=P. 83 R — .50 über 100 bis 2500 S S — über 30 bis 50 S S 10 — S 1.— 20 über 2500 S über 50 bis 100 S S von jedem Bogen. Bis 30 S stempelfrei. chenkungsurkunden: T.=P. 916 S 1.— a) unter Lebenden von jedem Bogen S 1.50 auf den Todesfall vom ersten Bogen b) (Vom Rechtsgeschäfte die besonderen Gebühren; siehe weiter unten.) Schuldscheine siehe Darlehensverträge. auschverträge: T.=P. 97 T Skala III bewegliche Sachen vom Werte a) b) wenn auch nur eine Sache unbeweglich ist, von jedem Bogen 1 S.

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