Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1932

60 durch Eilboten (XP) Gebühr 1 S 50 g bei der Aufgabe, eingeschrieben (PR) 50 g. Ein Auf¬ gabeschein kostet 20 g. Blitztelegramme 9fache Gebühr. Dringende Tele¬ gramme 3fache Gebühr. Für telegraphische Antwort kann vorausbezahlt werden (Rp). Telephon-(Fernsprecher-)gebühren. Für ein Ueberlandgespräch von nicht mehr als N. drei Minuten Dauer werden mindestens drei Minuten berechnet; dauert ein Gespräch länger als drei Minuten, so wird die Gebühr für die überschießende Zeit nach einzelnen Minuten be¬ rechnet. Im Ortsverkehr und in den Nahzonen aber werden die Gespräche nach je Einheiten von drei Minuten berechnet. — Die Ueberlandgespräche, die in der Zeit von 19 Uhr bis 8 Uhr zur Abwicklung kommen, sind ermäßigt auf ⅜ der gewöhnlichen Gebühren. — Ortssprech¬ Graz, Innsbruck, Linz, Bregenz, Klagenfurt, Salzburg, Steyr gebühr in Wien 50 g, Ueberland=Sprechgebühren: 1. Nahzone 55 g, 2. Nahzone — 40 g, sonst 20 g. 80 g. Inland: 1. Fernzone (bis 50 Kilometer) 1 S 20 g, 2. Fernzone (über 50 bis 100 Kilo¬ meter) 1 S 80 g, 3. Fernzone (über 100 bis 300 Kilometer) 3 S 60 g, 4. Fernzone (über Anmeldegebühr in den Nahzonen 15 g, Fernzone 30 g. Drin¬ 300 Kilometer) 4 S 80 g. gende Gespräche kosten die dreifache, Blitzgespräche die zehnfache Gebühr. Teilnehmer (Einzel=, Halb=, Viertelanschlüsse) zahlen eine einmalige Aufnahmsgebühr, eine jährliche Teilnehmergebühr von verschiedener Höhe. Ortsgespräche einer Teilnehmerstelle Für die Gesprächsaufforderung an eine Person, die nicht sind gebührenfrei. Teilnehmer ist, ist ein Drittel der Gebühr mindestens 45 g (Auslandsverkehr mindestens 72 g) — Fernsprüche bis zu 50 Worten (Nachrichten von einer Teilnehmer¬ zu zahlen. stelle ausgehend) eignen sich besonders für Beglückwünschungen usw. Ge¬ bühren: 40 g, eventuell im Außenbezirk noch den Botenlohn. O) Einige Zustellungs- und andere Gebühren. Zustellung eines Paketes (außer Wien): a) in Orten mit Zustellung ohne Rücksicht auf das Gewicht bis 5 Kilogramm 30 g, über 5 Kilogramm 40 g; b) in sonstigen Orten bis 5 Kilogramm 20 g, über 5 Kilogramm 30 g; aus dem Auslande 30 g. — Zustellung eines Wertbriefes oder des Be¬ trages einer Post= oder Zahlungsanweisung: bis 50 S 10g, über 50 bis 200 S Nachfor¬ 20 g, über 200 bis 400 S 40 g, über 400 bis 1000 S 60 g, über 1000 S 1 S. — chungsgebühr für bescheinigte Sendungen: Inland und Deutschland 40 g, sonst 1 S. Brieffachgebühr monatlich ohne Schließfach 1 S 50 g, mit kleinem Schließfach 2 S 50 g, mit großem Schließfach 4 S. SAS12 HI ERK Iil STEYK I Herstellung von Gas-Einrichtungen in Miete oder gegen bequeme Teilzahlungen. 7 Ver¬ kauf von sämtlichen Gas-Apparaten für Koch-, Heiz-, Bügel- und Badezwecke, Beleuchtungs¬ körper, Glühkörper und Glaswaren. 7 Teer für Dachpappen sowie auch Holz - Anstrich. TELEPHON 15.

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