Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1932

59 auf dem Paket links oben die Adresse des Absenders. Bei Wertpaketen und Paketen mit aus¬ nahmsweise zugelassenen Sachen (z. B. Flüssigkeiten)muß der Inhalt angegeben werden Jedes Auslandpaket muß mit Siegellack oder Bleisiegeln verschlossen sein. Die Wertangabe ist auf der Begleitadresse und dem Pakete in Ziffern und in lateinischen Buchstaben anzugeben Umrechnung 1 Fr. = 1.40 S. Bei Auslandspaketen sind die statistischen Anmeldescheine und Zollerklärungen, nötigenfalls die Ein= und Ausfuhrbewilligungen beizubringen. Rückschein, bei der Aufgabe verlangt, Gebühr 50 g, später 1 S. Will der Aufgeber die im Bestimmungs¬ lande entfallenden Gebühren selbst bezahlen, so hat er dies auf der Postbegleitadresse und der Sendung zu vermerken mit den Worten: „Franc de tous droits.“ Die hiefür zu bezahlende Ge¬ bühr(Freizettelgebühr) beträgt 35 g. Was im Falle der Unzustellbarkeit mit dem Paket zu geschehen hat, ist auf der Begleitadresse und der Sendung in einer im Be¬ stimmungslande geläufigen oder in französischer Sprache anzugeben. Postanweisungen. Höchstbetrag im Inland 1000 S, Ausland verschieden. Höchst¬ J. betrag nach Deutschland 625 RM., Tschechoslowakei 3000 tsch. Kronen, Italien 1000 Lire, Ungarn 800 Pengö, Schweiz 810 Franken. Betrag im Auslandverkehr in der Währung Währungseinheit in des Bestimmungslandes in Ziffern und lateinischen Buchstaben, Teile der Ziffern. —Eilgebühr für Inland und Deutschland bis 50 S 30 g, über50 bis 200 S 40 g, übev 200 bis 400 S 60 g, über 400 bis 1000 S 80 g, über 1000 S 1S 20 g; Ausland 80 g. —Telegraphische Postanweisung: Telegrammgebühren;im Inlande auch „ Eilgebühren, wenn nicht postlagernd. — Auszahlungsbestätigung1. Bei der Auf¬ gabe verlangt, auf der Postanweisung vermerkt „Auszahlungsbestätigung („Avis de paye¬ 60 ment*), Gebühr: Inland 30 g, im Ausland 50 g; nach der Aufgabe: Inland g, Ausland 1 S. Ausland Inland S S Schilling bis Schilling bis 9 9 — — 20 25 — — 30 50 20 30 — 40 50 40 —. 100 — 60 — 60 50 200 80 — 80 60 400 — 70 1 100 600 1 800 20 usw. für je weitere 20 S 40 1 1000 mehr um 10 g K. Postnachnahmen. Zu einer eingeschriebenen Brief=, Wertbrief= oder Paketsendung bis zur Höhe des im Postanweisungsverkehre nach Oesterreich zulässigen Betrages. 1. Feste Gebühr: Inland 20 g, Ausland 40 g; 2. Gebühr vom Nachnahmebetrag: 5g für je 10S. —Die Sendung ist auffällig mit „Nachnahme“ („Remboursement“) zu bezeichnen, der Betrag ist in Ziffern und der Schillingbetrag außerdem in Worten auszuweisen und die Adresse des Absenders anzugeben. Briefsendungen ist eine Nachnahme=Postanweisung, Paketen eine Nachnahme=Begleitadresse beizugeben. L. Postaufträge. a) Postauftragsbriefe im Inlandverkehre bis 1000 S, im Aus¬ landverkehre in verschiedener Höhe. Gebühr bei der Aufgabe wie für einen eingeschriebenen Brief; bei der Abgabe die von dem Betrage abzuziehende Einzugsgebühr Inland 15 g, Aus¬ land 42 g und vom Restbetrag die Postanweisungsgebühr. Postauftragskarten b) im Inlandsverkehre bis 100 S. Gebühr bei der Aufgabe für die Karte 15 g, bei der Abgabe Einzugsgebühr 15g und vom Betrage nach Abzug der Einzugsgebühr die Postanweisungsgebühr. Für nicht eingelöste Postaufträge wird die Vorzeigegebühr, und zwar bei inlän¬ dischen Aufträgen 10 g, bei ausländischen 28 g nötigenfalls vom Auftraggeber eingebracht. Postauftragsblätter (Bordereaux), Briefumschläge und Karten sind bei den Postämtern erhältlich M. Telegramme. Inland: für ein Wort 15g, Mindestgebühr 1.50 S. Ausland: verschieden. Deutschland 23 g, Italien 29 g, Jugoslawien 25.92 g, Polen 37.44 g, Schweiz und Liechtenstein Als Tschechoslowakei 23 g, Ungarn 15 g. (Mindestgebühr überall 1.50 23 g, S.) Adresse genügt auch der Name in Verbindung mit der Telephon= oder Postfachnummer. Für eine eingetragene Telegrammadresse ist eine Jahresgebühr von 25 S (Wien 50 S) zu ent¬ richten. Je 15 Buchstaben oder je 5 Ziffern zählen bei offener Sprache als ein Wort. — Für die Vergleichung eines Telegrammes (TC) ist die Hälfte der Telegrammgebühr zu zahlen Für die telegraphische Empfangsanzeige (PC) entfällt die Gebühr eines gewöhnlichen Tele¬ grammes von 5 Wörtern, jedoch Mindestgebühr, für die briefliche Empfangsanzeige (nur nach dem Ausland) 40 g. Zustellung nach Orten außerhalb des Telegraphennetzes im Inland

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