Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1916

XVI Freiwillige Feuerwehr der Sanitäts-Abteilung. Waffenfabrik. Korpsärzte: Klotz Viktor, Dr., Primarius. Furrer Ulrich, Dr., k. k. Ober=Bezirksarzt. Oberkommandant: Förster Robert. Obmann: Menschik Karl. Trainkommandanten: Allerstorfer Obmann=Stellvertreter: Wittigschlager Friedrich. Josef (Oberkommandant=Stellvertreter). — Zeugwart: Samwald Josef. II. Trainkommandant: Holzer. Schriftführer: Göppl Karl. Adjutant: Doppler Johann. Kassier: Haberfellner Franz. Schriftführer: Urban Leopold. Der Aufruf der Sanitätsmannschaft geschieht Kassier: Mitter Johann. durch telephonisches Läutewerk. mit Telephone. Feuer- Meldestellen Berggasse. Nr. 47. Nr. 9 Bürgerschule. Nr. Blumauergasse Nr. 15. 10 Industriehalle. 2 Versuchsanstalt. 11 3 Kasino, Garstenstraße. „ # Ort, Schlüsselhofgasse Nr. 39. 12 Sanitätsabteilung vom Zeughaus der 4 H „ Gleinkergasse Nr. 2. 13 Roten Kreuz (Innerbergerstadel). „ Sierningerstraße Nr. 114. 14 20 5 Steiger=Depot, Eisenstraße. „ Dampfspritzendepot, Wehrgrabenstr.45. 15 Bahnhofstraße Nr. 17. 6 „ „ Reithoffers Söhne, Garstenstraße. 16 2 Haratzmüllerstraße Nr. 26. 7 „ Fabriksstraße 71, Schleifergasse. 17 8 Zwischenbrücken. „ „ 4 Akarmleitungen mit zusammen 150 Klingelwerken. Die Alarmierung der Feuerwehrmänner findet nur mittelst Aufläuten durch die Die Zeichen bestehen: Kurze Zeichen bei Versuchen bei Wieder¬ — elektrischen Klingeln statt. Ein halblanges Glockenzeichen wird jeden Tag mittags zur herstellungsarbeiten. Ein Zwei halblange Glockenzeichen rufen zu Uebungen. Prüfung gegeben. — Ein langes Glockenzeichen bedeutet Landfeuer, wird im Ganzen dreimal gegeben. Zeichen meldet Stadtfeuer und wird dreimal wiederholt. langes und kurzes Gebühren der Sanitäts=Abteilung „Vom roten Kreuz“ in Steyr für Inanspruchnahme der Rettungs¬ mannschaft und des Rettungswagens der Freiwilligen städt. Feuerwehr Steyr. A. Entschädigung der Mannschaft. 1. Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Steyr hat die Mannschaft der Sanitäts¬ Abteilung unentgeltlich einzugreifen. Außerhalb des Stadtgebietes gebührt dem in Tätigkeit tretenden Mitgliede der 2. Rettungs=Abteilung pro Stunde eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 60 h, wobei jede begonnene Stunde als voll berechnet wird. Diese Entschädigung an die Mannschaft hat bei halbtägiger Verwendung derselben im Höchstausmaße 3 K nebst 1 K für Zehrung, also zusammen 4 K, bei ganztägiger Dienstleistung 6 K nebst 2 K für Zehrung, also zusammen 8 K, für den Mann zu betragen. Bei Ausrückung zu Bränden entfällt aber jeder Entschädigungsanspruch. B. Kosten für Ueberführung mit dem Rettungswagen. Die Ueberführungskosten mit dem Rettungswagen werden bis auf Weiteres fallweise berechnet. Anbei sei bemerkt, daß die Alarmierung für das Stadtgebiet durch die städtische Polizei geschieht, daher die Sanitätsabteilung entweder direkt vom Rathause aus oder durch die telephonischen Feuermelder gerufen werden möge. Advokaten und k. k. Notare. Spaengler Herm., Dr., Stadtplatz 24. Advokaten: Angermann Fr., Dr., Stadt¬ Troyer Alois, Dr., Stadtplatz 21. platz 20. — Gottlieb Bernhard, Dr., Stadt¬ Notare: Schön Ferdinand, Stadtplatz 20.— platz 9. — Harant Karl. Dr., Stadtpl. 29. Weismayr Adolf, Ritter v., Stadtplatz 9. Peter Karl, k. k. LGR. i. P., Stadtplatz 11.

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