Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1915

XVI Telephone. mit Feuer - Meldestellen Berggasse Nr. 47. Nr. 9 Bürgerschule. 61 Nr. Blumauergasse Nr. 15. 10 Industriehalle. „ 2 # Versuchsanstalt. 11 Kasino, Garstenstraße. „ 3 Ort, Schlüsselhofgasse Nr. 39. 12 Sanitätsabteilung vom „ Zeughaus der 4 Gleinkergasse Nr. 2. 13 (Innerbergerstadel). Roten Kreuz „ Sierningerstraße Nr. 114. 14 Eisenstraße. Steiger=Depot, „ 5 „ Dampfspritzendepot, Wehrgrabenstr.45. 15 „ Bahnhofstraße Nr. 17. 6 Reithoffers Söhne, Garstenstraße. 16 „ Haratzmüllerstraße Nr. 26. Fabriksstraße 71, Schleifergasse. 17 „ Zwischenbrücken. „ 8 4 Alarmleitungen mit zusammen 150 Klingelwerken. Die Alarmierung der Feuerwehrmänner findet nur mittelst Aufläuten durch die Die Zeichen bestehen: Kurze Zeichen bei Versuchen bei Wieder¬ elektrischen Klingeln statt. Ein halblanges Glockenzeichen wird jeden Tag mittags zur herstellungsarbeiten. Ein Zwei halblange Glockenzeichen rufen zu Uebungen. Prüfung gegeben. — Ein langes Glockenzeichen bedeutet Landfeuer, wird im Ganzen dreimal gegeben. Zeichen meldet Stadtfeuer und wird dreimal wiederholt. langes und kurzes Gebühren der Sanitäts=Abteilung „Vom roten Kreuz“ in Steyr für Inanspruchnahme der Rettungs¬ mannschaft und des Rettungswagens der Freiwilligen städt. Feuerwehr Steyr. A. Entschädigung der Mannschaft. Innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Steyr hat die Mannschaft der Sanitäts¬ 1. Abteilung unentgeltlich einzugreifen. Außerhalb des Stadtgebietes gebührt dem in Tätigkeit tretenden Mitgliede der 2. Rettungs=Abteilung pro Stunde eine Entschädigung für Zeitversäumnis von 60 h, wobei jede begonnene Stunde als voll berechnet wird. Diese Entschädigung an die Mannschaft hat bei halbtägiger Verwendung derselben im Höchstausmaße 3 K nebst 1 K für Zehrung, also zusammen 4 K, bei ganztägiger Dienstleistung 6 K nebst 2 K für Zehrung, also zusammen 8 K, für den Mann zu betragen. aber jeder Entschädigungsanspruch. Bei Ausrückung zu Bränden entfällt B. Kosten für Ueberführung mit dem Rettungswagen. 1. Innerhalb des Stadtgebietes von Steyr 3 K — h bei Tag (von 7 Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten a) und hievon 50%iger Zuschlag zur Deckung der Erhaltungskosten 1 K 50 h 2 von Wagen, Verbandzeug usw. 4 K 50 h * „ zusammen — h 5 K b) bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7 Uhr früh) an Bespannungskosten nebst 50%igem Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungskosten 2 K 50 h für Wagen, Verbandzeug usw. 7 K 50 h zusammen 2. Außerhalb des Stadtgbietes: bei Tag (von Uhr früh bis 7 Uhr abends) an Bespannungskosten a) h 4 K für die erste Stunde h 2 K für jede weitere Stunde nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. bei Nacht (von 7 Uhr abends bis 7 Uhr früh) an Bespannungs¬ b) 5 K — h kosten für die erste Stunde K21 2 K 50 h für jede weitere Stunde nebst einem 50%igen Zuschlag hievon zur Deckung der Erhaltungs¬ kosten von Wagen, Verbandzeug usw. In beiden Fällen (ab) wird jede begonnene Stunde als voll berechnet und gilt als anrechenbar die Zeit von der Abfahrt vom Depot bis zum Wiedereintreffen bei demselben. Außer diesen Gebühren für Benützung des Rettungswagens außerhalb des Stadtgebietes ist noch die Gebühr für die Entschädigung der hilfeleistenden Mannschaft in dem oben (A/2) angeführten Ausmaße zu entrichten. Anbei sei bemerkt, daß die Alarmierung für das Stadtgebiet durch die städtische Polizei geschieht, daher die Sanitätsabteilung entweder direkt vom Rathause aus oder durch die telephonischen Feuermelder gerufen werden möge.

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