Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1915

Folge geleistet wird, werden für den entsprechen¬ schon ein Büchel genommen in dieses als neue den Betrag österre chische Staatspapiere an¬ Einlage eingetragen. Einlagen können auch für gekauft eine andere Person gemacht werden und wird Ankauf von Staatspapieren wird jedem der Name dieser anderen Person als Einleger Inhaber eines Postsparkassa Buches vom Post¬ im Büchel verzeichnet; die einzahlende Persor parkassen=Amt gegen mäßige Provision besorgt. muß als Erleger ihren Namen ins Buch ein¬ Die Staatspapiere werden dem Einleger au tragen und erhält so lange alle Rückzahlunger seine Kosten und Gefahr zugesendet oder von und Zinsen, bis die als Einleger bezeichnete Amtswegen unter Garantie aufbewahrt. Über Person ihren Namen selbst im Postamte unter aufbewahrte Staatspapiere wird dem Einleger zeichnet. Über die Einlagen dürfen an dritte ein Rentenbüchel zugestellt, die Coupons werden Personen keinerlei Auskünfte vom Postamte ge¬ regelmäßig eingelöst und als Einlage gut¬ geben werden. gebracht oder auch in Barem übersendet. Der Verzinst werden die Einlagen von 2 K Verkauf von Staatspapieren kann jederzeit ver¬ angefangen bis 2000 K mit 3 %. Die Zinsen langt werden werden jährlich am 31. Dezember in das Buch Der Anweisungs= (Scheck=) Verkehr. eingetragen, von da ab gleichfalls verzins und sind Wünscht Jemand von dieser Einrichtung Gebrauch von jeder Einkommensteuer befreit. Die Verzinsung zu machen, so hat er ein dementsprechendes der Einla en im Scheckverkehre beträgt 2 %. Gesuch um Ausfolgung eines Scheckbüchels aus Rückzahlungen kann jeder Einleger mittels der bei jedem Postamte hiezu gratis erhältlichen der zugleich mit dem Einlagebüchel ausgefolgter Drucksorte rekommandiert an das k. k. Post¬ Kündigungsformulare, die an das k. k. Post¬ parkassen=Amt zu richten und den Betrag für sparkassa=Amt in Wien direkt oder an eine die Empfang= (Erlag=) Scheine nebst K 3 Sammelstelle zu richten sind, zu jeder Zeit ver als Gebühr für das Scheckbüchel beizuschließen. langen. Kündigungsfrist bei Beträgen von 20 h Die Stammeinlage per 100 K ist innerhalb bis 200 K 15 Tage, von 200 K bis 1000 K eines Monates nach der Bewilligung mittels ein Monat, von 1000 K bis 2000 K zwei Monate; eines Empfang= (Erlag=) Scheines bei einer doch wird in der Regel die infolge der Kün¬ Der Anweisungs¬ Sammelstelle zu erlegen. digung dem Einsender franko zugesandte, au Scheck=) Verkehr ermöglicht dem Einleger, von der zwei Monate gültige Zahlungsanweisung auch eingelegten Summe Beträge in jeder Höhe jeder¬ früher, meist sofort, ausbezahlt. zeit zur Zahlung an beliebige Personen oder Diese Zahlungsanweisung ist vom Einleger Firmen in der österreichisch=ungarischen Monarchie oder Erleger zu unterfertigen und bei dem in anweisen zu können. Genaue deutliche Be¬ der Kündigung angegebenen Postamte zu beheben lehrungen sind in jeder k. k. Postsparkassen¬ Der Einleger kann auch eine dritte Person, Sammelstelle gratis erhältlich. welche sich an demselben oder einem anderen Porto= und gebührenfrei sind alle Orte befindet, zur Empfangnahme der ganzen Korresponk enzen und Eingaben in Postsparkassen¬ oder teilweisen Rückzahlung ermächtigen; die Angelegenheiten, mit Ausnahme der Zusendung hiezu nötigen gesetzlichen Bestimmungen finden Staatspapiere. der sich in jedem Einlagebuche genau verzeichnet. Unentgeltlich werden alle zum Verkehr Die höchste zulässige Einla ebeträgt 2000 K mit dem k. k. Postsparkassen=Amte nötigen Übersteigt das Guthaben diesen Betrag, so wird amtlichen Drucksorten an sich legitimierende Ein¬ zur Verminderung desselben aufgefordert; wenn leger verabfolgt. binnen einem Monat dieser Aufforderung keine Bestimmungen über Telegramme. von Wörtern durch Bindestriche wird jedes als Nach allen Orten Depeschen zulässig. Wo besonderes Wort gezählt; d) je 5 Ziffern ein keine Station, wird die Depesche durch Post oder Wort: e) einzelne Schriftzeichen, Buchstaben, je Expressen weiterbefördert. ein Wort; 1) zum Worttexte gehörige Inter¬ Mittels Briefmarlen frankierte Telegramme punktionen werden nicht gerechnet; g) Sprach¬ können per Post oder Bote in Briefform gefaltet widrige Zusammenziehungen nicht gestattet; und gesiegelt an das nächste Telegraphenamt zur h) Unterstreichungszeichen, Klammern und An¬ Abtelegraphierung übersendet werden. ührungszeichen (je 1 Paar) ein Wort Depeschen in allen Sprachen zulässig In Österreich=Ungarn, Bosnien, Herzego¬ welche in Lateinschrift geschrieben werden wira und Deutschland Gebühr per Wort 6 h, Chiffreschrift, ausgenommen in Kriegszeiten Minimaltaxe 60 h. ebenfalls gestattet. Zurücktelegraphieren einer empfangenen De¬ Ermittlung der Wortzahl einer Depesche pesche, um die Überzeugung vom richtigen Alles, was der Aufgeber in das Origina a) Wortlaute zu erlangen, kostet halbe Gebühr seiner Depesche schreibt, wird mitgezählt; b) Maxi¬ Frankierte Antwort gewöhnlich für mum der Länge eines Wortes 15 Buchstaben; 10 Worte durch „R. p. vor der Adresse be¬ Überschuß noch ein Wort; c) bei Verbindung

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2