Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1907

XLVIII Fiaker- (Tohnkutscher-) Tarif. I. Fahrten nach der Zeit. * Für die erste halbe Stunde..... Für jede weitere halbe Stunde Jede begonnene halbe Stunde ist voll zu bezahlen, die Zeit des Wartens und Fahrens ist hiebei gleich zu berechnen. Zur Nachtzeit, deren Eintritt mit dem Beginne der öffentlichen Straßen¬ beleuchtung angenommen wird, für jede halbe Stunde um 20 h mehr. II. Fahrten vom oder zum Staatsbahnhof. 1. Don oder nach der inneren Stadt, Ennsdorf, Schönau oder Steyrdorf bis zum sogenannten roten Brunnen 2. Don oder nach dem übrigem Steprdorf, Reichenschwall, Dogelsang, Bei der Steyr, Wieserfeld oder Ort 5. Don oder nach Aichet....... III. Fahrten vom oder zum Steyrtalbahnhof. 1. Don oder nach Dogelsang, Reichenschwall, innere Stadt, Schönau, Bei der Stepr oder Aichet rechts vom Wehrgraben . 2. Von oder nach Aichet links des Wehrgrabens, Wieserfeld, Steprdorf, Ort 2 * „„„ oder Ennsdorf * * * * * * * * IV. Für Fahrten von oder zu den Bahnhöfen gelten noch folgende Bestimmungen: 1. Für die Hin= und Rückfahrt, mit Ein¬ schluß einer halbstündigen Wartezeit, ist die Hälfte der betreffenden Tourtaxe 2. Hat der Fiaker oder Lohnkutscher zu mehreren Häusern mehr zu zahlen. zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 20 h zu verlangen. 5. Wird der Fiaker oder Lohnkutscher von der Bahn weg zu längeren Fahrten für die benützt, so ist für die erste Fahrstrecke die betreffende Bahntaxe und weitere Benützung die Zeittaxe zu entrichten. V. Fahrten in die Stadt. 2 für die Hinfahrt In das Theater * 40 2 für die Rückfahrt * * * * „ * Wartezeit über 10 Minuten nach der Zeittaxe. 2 Zum Friedhofe hin * * * * * * „ „ * * * * Hin und zurück mit halbstündiger Wartezeit .. * * 20 Zu Bällen und Unterhaltungen in der Stadt oder in den Vorstädten Bei diesen Fahrten ist die Zeit des Wartens über so Minuten nach der Zeittaxe zu ver¬ güten; hat der Fiaker oder Lohnkutscher beim Abholen oder bei der Rückfahrt zu mehreren Häusern zu fahren, so ist er berechtigt, für jedesmaliges Anhalten 20 h zu verlangen. VI. Fahrten in der Umgebung. * Halbgarsten. Hinfahrt allein * * * * * 1. * 60 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde 2. Garsten, Station Steyr-Garsten, Christkindl, St. Ulrich oder Stein. 80 * * Hinfahrt allein 4 Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis zu einer Stunde Maria¬ Feld. 5. Sand, Ramingdorf, Haidershofen, Gleink, Wirt im 5 4 * * Winkling. Hinfahrt allein 4 bis 6 zu zwei Stunden Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit Letten, ach, Sierninghofen, g. Wolfern, Dorf an der Enns, Asch 4 Hinfahrt allein 6 * Neuzeug, Sierning und Dietach. * * 10 6 zu zwei Stunden Hin= und Rückfahrt mit Wartezeit bis * ** * 71 10 5. Enns, Bad Hall, Steinbach, Grünburg. Hinfahrt allein * * * 14 10 Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage * * 8 12 ** * „ * 6. Kremsmünster, Neuhofen, Teonstein. Hinfahrt allein. 12 16 Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis zu einem Tage * * * * * * 12 * * * * *16 2. Molln. Hinfahrt allein * 14 20 * zu einem Tage * * * Hin= und Rückfahrt mit Benützung bis * Die Bei allen Fahrten ist Gepäck bis zu 25 Kilo frei. Ueber 25 Kilo ist vom Kilo 4 h zu bezahlen. —Trinkgelder oder Zeche anzusprechen ist der Fiaker oder Mautgebühren treffen bei allen Fahrten die Fahrgäste. Für alle in diesem Tarife Lohnkutscher nicht befugt (gleichgiltig ob Herr oder Rutscher, ob zwei= oder einspännig). — Diesen Tarif hat nicht taxierten Fahrten bleibt die Bestimmung der Fahrpreise dem Uebereinkommen überlassen. — jeder Fiaker oder Lohnkutscher (gleichgiltig ob Herr oder Rutscher, ob zwei= oder einspännig), bei sich zu tragen und Die Richteinhaltung der in jederzeit über Verlangen der Fahrgäste oder der behördlichen Organe vorzuweisen diesem Tarife enthaltenen Bestimmungen wird mit Geld bis zu 200 K oder mit Arrest bis zu 20 Tagen geahndet. Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr am 5. Oktober 1890. Zwei¬ spänn. 7 K 60 60 40 60 17 1 1 — Ein¬ spänn. Kh 1 60 40 60 40 20 60 20 40 40

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