Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1897

und Monaco, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien und Irland* und Cypern, Helgoland* Italien* und San Marino*, Luxemburg*, Malta-Insel, Niederlande* (Holland), Norwegen, Portugal*, Madeira und Azoren-Inseln, Rumänien*, Rußland mit Polen und Finnland, Schweden*, Schweiz*, Spanien mit den Balearischen, Pithiusischen und Canarischen Inseln und der Republik Andorra, Türkei. Afrika (exclusive Vereins-Ausland). Amerika (Nord- und Süd-). Asien (exclusive Vereins-Ausland) Australien (exclusive Vereins-Ausland). aä HI. Vereins-Ausland: Afrika: Abes- sinien^) $), Ascension")5), Betschuanaland^), Cap- colonie^), Oranje-Freistaatt), Ostafrika (brittisch)^), Ostafrika (französisch)^) ^), St. Helena^). Asien: Afghanistans 0), Arabien (excl. Aden)^) °), Sarawak (Borneo)^o). Australien: Cook-Jnseln^). II. Postanweisungen.. 1. Im Inland bis 800 fl. an alle Postämter von allen Postämtern. In das Formular (% kr.) ist vom Aufgeber der Betrag der Anweisung in Ziffern und derjenige der Gulden auch in Buchstaben, die genaue Adresse des Empfängers mit Bestimmungsort und links in den Coupon sein eigener Name einzutragen. Im inländischen Verkehre darf der Coupon außerdem noch schriftliche Mittheilungen enthalten oder mit Adreßschleife von Zeitungen beklebt werden. Die Post haftet für den laut Aufgabeschein einae- zahlten Betrag. Gebühr bis 10 fl. 6 kr., bis 50 fl. 10 kr., bis 150 fl. 20 kr., bis 300 fl. 30 kr., bis 500 fl. 50 kr., Expreß-Anweisungen wie Expreß-Briefe. — Rückschein: Loco 5 kr., sonst 10 kr. — Aus- zahlungsbestätigung 10 kr. 2. Im Verkehre mit Bosnien, der Hercegovina und Aovi-Dazar: Maximal- Betrag 500 fl. Gebühr bis 20 fl. 10 kr., bis 50 fl. .20 kr., bis 150 fl. 40 kr., bis 300 fl. 6<> kr., bis 500 fl. 1 fl. Expreßanweisungen unzulässig. 3. Im Verkehre mit Deutschland, Helgoland, Luxemburg, k. k. Postämter in der Türkei: (mit Anweisungs-Formularien fürs Ausland ä % kr.) bis 20 fl. 10 kr. und für je 10 fl. weiter um 5 kr. mehr. Maximal-, betrag 200 fl., nach den k. k. Postämtern in der Türkei Maximalbetrag 500 fl., von letzteren.nach die nicht als Correspondenz zu betrachten sind, verstanden. Selbe dürfen in keiner Richtung die Ausdehnung von 45 Centimeter, ebenso nicht das Gewicht von 2 Kilogramru überschreiten. Im Jnlande, Oceupationsgebiet, San'dschak- Rovi-Bazar und Deutschland jedoch yur als Briefe oder Fahrpostsendung aufzugeben. 0 Correspondenzkarten nur uach Brittisch-Betschuana- land und Capcolonie zulässig; Taxe 5 kr., Antwortkarten 10 kr. 2) Rückscheine nach der Capcolonie zulässig, 10 kr. 3) Frankirungszwang. 4) Recommandation gestattet. 6) Re- commandation nur bis zum Ausschiffungshafen möglich. °) Recommandation unzulässig. Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 1250 Francs, von ersteren nach Oesterreich-Ungarn Maximalbetrag 400 Mark. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. 4. Im Verkehre mit derArgentinischen Republik, Belgien, Bulgarien, britischen Besitzungen und Colonien, Chile, Congo- staat (nur Vanana, Boma, Matadi), Cypern, Dänemark, deutsche Schutzgebiete, Egyp- ten, Frankreich (mit Algier, Monaco, Tanger, Tripolis, Zanzibar), Gibraltar, Großbritan- nien und Irland (mit Colonien, Canada, Cypern, Gibraltar), Italien (mit Posten in Assab, Aßmara, Keren, Massana, Tripolis, S. Marino), Japan, Malta, Niederlande, NLederländisch-Ostindien, Norwegen, Portugal, Numänien, Schweden, Schweiz, SLam (nur Bangkok), den Vereinigten Staaten Nord-Amerika's, Tunis (mit An- weisungs-Formularen für's Ausland ä % kr.) bis 10 fl. 10 kr. Für jede weitere 10 fl. 10 kr. mehr. Maximalbettag 200 fl., Egypten 500 fl. Ausstellung und Einzahlung in österreichischer Währung. Anweisungen nach Nordamerika und Canada sind an das Postbureau in Basel zu adressiren. — Die Gebühr von Basel nach Amerika (20 Cent, für je 10 Francs) wird vom angewiesenen Betrage abgezogen. Schriftliche Mittheilungen auf dem Coupon außer Name des Absenders, des Betrages und des Datums nur bei Anweisungen nach den: Congostaat, den britischen Besitzungen, Cypern, Gibraltar, Großbritannien, Malta, Vereinigten Staaten und Canada nicht gestattet. 5. Im Verkehre nach Serbien: Für 20 fl. 10 kr., 50 fl. 20 kr., 150 fl. 40 kr., 300 fl. 60 kr., 500 fl. 1 fl. 6. Telegraphische Anweisungen (bei der Post aufzugeben und in telegraphische An- weisungs-Formulare einzutragen) nach allen Postämtern im Jnlande, Oceupationsgebiet und Serbien bis 500 fl. zulässig. Außer den Post- anweisungs-Gebühren ist noch die Uebertragungs- gebühr zum Telegraphenamte mit 10 kr., dann die nach der Worttaxe entfallende Telegraphen- gebühr (siehe unter Telegraphen-Tarif) und die Expreßgebühr von 15 kr. im Orte und von 50 kr. pro 7/2 Kilometer (1 Meile) außer dem Orte zu bezahlen. s — Bei Anweisungen über 300 fl. außerdem eine Antwort-Depeschen- gebühr für 20 Worte für Empfangsanzeige. Telegraphische Anweisungen sind von allen größeren Postämtern Oesterreich-Ungarns auch nach Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Frankreich (mit Algier und Tanger), Helgoland, Italien, Japan (nur Tokio und Uokvhama), Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Rumänien, Schweden, Schweiz und Tunis bis 200 fl. zulässig, bis 50 sl. uach Alexandria, Cairo, Jsmätta, Port Said, Suez in Egypten. III. Postausträge. In Oesterreich-Ungarn, dem Occuvations- gebiete bis 500 fl., ferner im Verkehre mit Belgien, Deutschland, Egypten, Frankreich (mit Algier, Tunis), Italien, Luxemburg, Rumänien, der Schweiz, Tunis und der Türkei (k. k. Postämter) bis 4 00 fl. (800 Mark oder 1250 Francs), nach Norwegen, Schweden bis 725 Kronen (vorweg Währung), nach den Niederlanden bis 500 fl. holländisch zulässig. — Formulare bei allen Postämtern zu % kr. sind vom Aufgeber entsprechend auszufüllen, dann mit quittirter Rechnung oder Wechsel u. dgl. zusammen in ein Couvert zu geben, das geschlossen und an das Postamt des Wohnortes desjenigen, von dem man einen Betrag einziehen will, zu adressiren. Auf die Adreßseite des Couverts gehört auch oben die Bemerkung „Postauftrag". Sonsttge schriftliche Mittheilungen dürfen diese Briefe nicht enthalten. Postaufträge müssen frankirt und re- commandirt werden. Gebühr dieselbe wie für recommandirte Briefe und in Marken aufzu- kleben. — Der vom Postamte eincassirte Betrag wird dem Auftraggeber mittelst Postanweisung unter Abzug der entfallenden Anweisungsgebühr und einer Einzugsgebühr von 5 kr. für jedes eingelöste Forderungsdocument übermittelt. — Bei verweigerter Zahlung wird der Auftrag sammt Beilagen dem Absender Zurückgesendet. IV. Fahrpost. Dieselbe befördert: Briefe mit Geld- und Werthpapieren-Sendungen und Sendungen aller Art, die als Pakete, Schachteln, Kisten, Körbeu.s.w. aufgegeben werden. 1. Geldbriefe mit österreichischen Banknoten über 500 fl. und 250 Gramm Gewicht können gegen anderthalbfache Werthtaxe offen (zum Nachzählen durch den Postbeamten) aufgegeben werden, wobei die Postanstalt für den richtigen Inhalt haftet. Bei geschlossen aufgegebenen Geldbriefen haftet die Post nur für unverletzte Siegel und äußeren Zustand. Gebühr richtet sich nach Gewicht, Werth und Entfernung. (Siehe Tabelle nebenan.) Für die Versendung von Geldbriesen empfiehlt sich die Benützung der postamtlichen Geldbrief-Cou- verts ä 1 kr., dienur zwei Siegel erfordern, zu anderen Couverts aus festem Papier sind fünf Siegel nöthig. Auf Geldbriefe nach dem Auslande die Bemerkung „I^ettre de valeur“ zu setzen. 2- Fahrpostsendnngen, als: Pakete, Schachteln, Kisten, Korbe u. s. w. müssen gut verpackt, verschnürt und bei Werthangabe auch versiegelt werden. Im Falle des Verlustes wird der auf der Adresse und dem Frachtbrief angegebene Werth und bei Sendungen ohne Werthangabe 2 fl. für jedes Kilogramm ersetzt. Beschädigung ersetzt die Post nur dann, wenn daran nicht die ungenügende Verpackung schuld. Von der Postbeförderung überhaupt ausgeschlossen sind: 1. Lebende Thiere (außer Blutegel, Bienen, lebendes Hausgeflügel, Euleu, Kaninchen und sonsttge kleinere Säugethiere); 2. leicht entzündbare, explodirbare, ätzende, überhaupt gefährliche Stoffe; 3. in Eis verpackte Sendungen nach Ungarn; 4. die Gewichtsgrenze (siehe unten) übersteigende Pakete; 5. Tabak- und Cigarrensendung österreichischen Fabrikates nach dem Occupations gebiete und Ungarn (sammt Nebenländern) von Seite der Trafikanten. Falsche Inhaltsangabe wird mit 25 fl. bestraft, außerdem ist der eventuelle Schaden zu ersetzen. — Postfrachten können im Allgemeinen bis 50 kg schwer sein, nach Schweden 25 kg, nach dem Occupattonsgebiete 20 ^§. — Jeder Fahrpostsendung und jedem Geldbriefe über 250 § ist eine Begleitadresse, bei den Postämtern ä 6 kr., käuflich, beizugeben, Sendungen nach Deutschland auch ,3 Zoll-De- elarationen in der Form von Adressen mit der Bezeichnung oben „Declaration", dann der Adresse des Empfängers und links in der unteren Ecke mit der Bemerkung „Enthaltend ... ohne (oder mit so und so viel) Werth". Formulare ü % kr. bei allen Postämtern. Adresse und Declaration für's Ausland in lateinischer Schrift zu schreiben. Mit einem Frachtbriefe können 3 Pakete zugleich an dieselbe Adresse aufgegeben werden. Gewichts- u. Entfernungstaxe: I. IM[in. VI. Gewicht Z o n e in kg bis 10 20 l 50 100 jlSO| da- rüber Meilen-Entfernung 500 g -.12 -.24 -.24 -.24 -24|-«4 5 kg -15 -.30 -.30 -.30 -.30 -.30 6 kg -.18 -.36 -.42 -.48 -.54 -.60 d. i. für jedes weitere Kilo- -.03 -.06 -.12 -.18 -.24 -.30 gramm um: m e h r. Für unfrankirte Geldbriefe und Pakete bis 5 kg wird ein Zuschlag von 6 kr. angerechnet und für Pakete mit Werthaugabe eine. Werthtaxe. (Bis 50 fl. 3 kr, darüber bis 300 fl.^6 kr«, für je weitere 150 fl. 3 kr. mehr. Für Sperrgntsendungen d. s. solche, die 1. sich in irgend einer Richtung über l^m oder in einer über Im in einer anderen über %m ausdehnen, dabei weniger als 10 kg wiegen, 2. sich nicht bequem mit anderen Sendungen verladen lassen, zu großen Raum einnehmene sorgsame Behandlung verlangen (z. B. Körb, : mit Pflanzen, solche mit zu großen Henkeln, C*

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