Beratungsniederschrift vom 22. Dezember 1943

Versorgungsbetrieben - und ist daher die Stadt einzig und allein auf ihre Steuereinnahmen einschliesslich der Finanzzuweisungen angewiesen, die den Massstab für die zu tätigenden Ausgaben bilden. Die Finanzzuweisungen (Schlüsselzuweisungen) gehen jedoch zur Gänze für die Leistungen, die die Gemeinde an das Reich und den Reichsgau zu geben hat, für den Kriegsbeitrag, für die Reichsgauumlage und für den Schulstellenbeitrag auf. Es bleiben somit zur Deckung des gesamten Haushaltsbedwrfes lediglich die Steuereinnahmen übrig. O.I. Baminger weist weist weiters darauf hin, dass der Gemeinde bezüglich der Steuereinhebung ihre bisher auf dem Gebiete bestehende Bewegungsfreiheit bedeutend eingeschränkt wurde und zwar durch das Erstarren der Grundsteuer, der Bürgersteuer und zuletzt auch in gewissem Sinne der Gewerbesteuer. Dies sind kriegsbedingte Massnahmen des Reiches, die die Gemeinde zur grössten Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit in ihrem Haushalt zwingen. Es wird daher kaum möglich sein, so wie in den verflossenen 3 Jahren verhältnismässig hohe Überschüsse zur Rücklagenbildung zu erzielen. O.I. Baminger bringt nun die Ausführungen über die Einzelpläne und Abschnitte, die ebenfalls aus dem Vorbericht zum Haushaltsplan 1943 zu entnehmen sind. Im ausserordentlichen Haushalt stehen den Einnahmen von RM 1,293.500.-- und Ausgaben in der gleichen Höhe gegenüber. O.I. Baminger erwähnt, dass das Vorhaben "Bau von 108 Volkswohnungen" in diesem Rechnungsjahre endgültig zum Abschluss gelangt, während die übrigen Bauvorhaben und zwar "Aufschliessungsarbeiten in Münichholz", "Ausbau der Haratzmüllerstrasse", "Aufschliessungsarbeiten Schnallenbergsiedlung", "Wasserversorgung Dietachdorf - Steyr - Münichholz" und „Kanalisierung der Kirchen- und Gleinkergasse" in diesem Rechnungsjahre ihre Fortsetzung finden. Zum Schluss erwähnt O.I. Baminger noch, dass die verspätete Erstellung des Haushaltsplanes in dem Umstand begründet ist, dass speziell bezüglich der einmaligen Ausgaben eine Veranschlagung zu Beginn des Rechnungsjahres zufolge der kriegswirtschaftlichen Lage auf dem Arbeitsmarkt und der Materialbeschaffung nicht festgelegt werden konnte.

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