Beratungsniederschrift vom 7. Juli 1941

Oberbürgermeister Oberbürgermeister O.I. Baminger: Ransmayr eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Zu Punkt I. der Tagesordnung: Haushaltssatzung. Ransmayr erteilt Herrn Oberinspektor Baminger das Wort zum Vortrag der Haushaltssatzung in Abwesenheit des Bürgermeisters und Stadtkämmerers. Die Haushaltssatzung für das Rechnungsjahr 1941 hat folgenden Wortlaut: Der Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1941 wird im ordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf RM 4,854.460.- in der Ausgabe auf RM 5,211.130.- und im ausserordentlichen Haushaltsplan in der Einnahme auf RM 5,145.600.- in der Ausgabe auf RM 5,145.600.- festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für die Gemeindesteuern, die für jedes Rechnungsjahr neu festzusetzen sind, wurden wie folgt festgesetzt: Gewerbesteuer: a) nach dem Gewerbeertrag und dem Gewerbekapital: Hebesatz 290 v.H. b) Lohnsummensteuer: Hebesatz 750 v.H. Zweigstellensteuer: Hebesatz 377 v.H. Bürgersteuer: Hebeaatz: 600 v.H. Der Höchstbetrag für Kassenkredite, die im Rechnungsjahr 1941 zur Aufrechterhaltung des Betriebes der Gemeindekasse in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf RM 800.-- festgesetzt Der Gesamtbetrag der Darlehen, die zur Bestreitung der Ausgaben des ausserordentlichen Haushaltsplanes bestimmt sind, wird auf RM 515.000.-- festgesetzt. Hiervon wurde ein Darlehensbetrag von RM 75.600.- (Reichsdarlehen, Restrate) mit Bew. Bescheid Nr. 46 d. Ministers d. Wirtschaft und Arbeit vom 2.8.39 bewilligt. Er soll nach dem Haushaltsplan für folgende Zwecke verwendet werden: 1.) Für den Bau von 108 Volkswohnungen (Restrate bereits bewilligt) RM 75.000 2.) für Ankauf von Siedlungsgründen RM 200.000 3.) für Strassenbeleuchtung RM 20.000 4.) für Wasserversorgung, Vorarbeiten Teildarlehen RM 220.000

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