Beratungsniederschrift vom 29. Dezember 1939

Beratung mit den Ratsherren. Oberbürgermeister Ransmayr Bürgermeister Dr. Blüml Die 24 Beratungsberechtigten waren ordnungsgemäß geladen; davon waren 19 anwesend. Die Beratung war öffentlich — nichtöffentlich. Tag 29.12.39 Nr. 3. Der Oberbürgermeister begrüsst zu Beginn der Sitzung die Ratsherrn und den stellvertretenden Kreisleiter Pg. Peintner und erteilt Herrn Bürgermeister Dr. Blüml das Wort. Zu Pkt. I der Tagesordnung: Rechnungsabschluß für das Jahr 1938. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1938 wurde bereits im Mai 1939 fertiggestellt, erfuhr aber durch die Überprüfung des Rechnungsprüfungsamtes eine Verspätung. Der Bürgermeister gibt einen allgemeinen Bericht über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt! (Siehe Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 28.Oktober 1939, Zl. 4090/39) Zu Pkt. II der Tagesordnung: Bürgersteuer. Der Bürgermeister berichtet über die Bürgersteuer 1940. Der Hebesatz im Vorjahre war mit 500 v.H. festgesetzt. Da aber die Einnahme der Bürgersteuer nicht ausreicht, um die Abgänge für die wegfallenden Abgaben zu decken, wird der Vorschlag gemacht, den Hebesatz für das Jahr 1940 mit 600 v.H. festzusetzen. Ratsherr Hüttisch ersucht um eine Zusammenstellung der verschiedenen Sätze der Bürgersteuer, um bei etwaigen Anfragen die nötige Auskunft geben zu können. Zu Pkt. III der Tagesordnung: Gemeindegetränkesteuer Bürgermeister Dr. Blüml spricht über die Einführung der Gemeindegetränkesteuer. Mit der 19. Verordnung zur Einführung steuerrechtlicher Vorschriften in der Ostmark vom 18. November 1939, RGBI. I Seite 2266, wurden die Gemeinden ermächtigt, ab 1. Jänner 1940 eine Gemeindegetränkesteuer auf Wein, weinähnliche Getränke, Trink-

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