Gemeindetagsprotokoll vom 17. September 1937

der Stadt an den Bund einer Regelung unterzogen werden, damit die finanzielle Selbständigkeit der Stadt wieder hergestellt werde und damit es der derzeitigen Gemeindeverwaltung, der es ohnedies vorbehalten geblieben ist, die Fehler der letzten Jahrzehnte wieder gutzumachen, doch auch in bescheidenem Ausmasse möglich ist, eine kommunale Tätigkeit zu entfalten. Der Bürgermeister verweist auch darauf, dass nach Auffassung des Rechnungshofes nur unter Zusammenwirken von Bund, Land und Gemeinde eine Sanierung der Stadtfinanzen möglich ist. Der Gemeindetag hat der sogenannten Steuerreform seine Zustimmung erteilt. Das Land Oberösterreich hat bereits seine Bewilligung zur Regelung der Schulden zwischen Stadt und Land erteilt. Nunmehr hat auch der Bund dieser Regelung seine Zustimmung gegeben. Der Bürgermeister berichtet eingehend über die umfangreichen und schwierigen Verhandlungen, die durch über ein Jahr in dieser Angelegenheit mit dem Bundesministerium für Finanzen geführt wurden. Er erwähnt, dass er hiebei das vollste Verständnis des Rechnungshofes, insbesondere des Herrn Ministerialrates Blaschek und des Herrn Ministerialsekretärs Dr. Ribitsch und das allergrösste Entgegenkommen des Bundesministeriums für Finanzen, insbesondere des Herrn Sektionschefs Pfaundler und der Herren Ministerialräte Dr. Weinzierl und Dr. Lind-Gapp gefunden hat. Er dankt all diesen Herren an dieser Stelle für die ungemein wertvolle Hilfe, die sie der Stadt bei diesen Verhandlungen bewiesen haben. Der Bürgermeister verliest nunmehr den Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 29. Juli 1937, Zl. 60.284-3/37 und gibt nähere Erläuterungen. Im Sinne dieses Erlasses stellt der Bürgermeister folgende Amtsanträge: 1. Die Stadt verkauft an den Osterreichischen Bundesschatz (Heeresverwaltung) die Alpenjägerkaserne samt Stallgebäuden um den Betrag von 624.000 S, und überträgt diese Kaserne lastenfrei in das Eigentum des Bundesschatzes. Soweit zur Satzfreistellung oder zur Erfüllung von Wünschen der Heeresverwaltung, die im Rahmen der konkreten Verhandlungen geltend gemacht werden sollten, die Übernahme von Verpflichtungen der Stadt erforderlich wird, wird der Übernahme solcher Verpflichtungen zugestimmt; 2. die Abschreibung eines Betrages von rund 68.000 S aus dem rückständigen Polizeikostenbeitrag und die Anrechnung des

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