Gemeindetagsprotokoll vom 7. Mai 1937

(Arbeitsbeschaffung) zugeführt werden kann. Das Finanzministerium und der Rechnungshof haben ausdrücklich erklärt, dass sie zur gegenwärtigen Gemeindeverwaltung restloses Vertrauen haben, dass sie es aber doch für wünschenswert erachten, wenn einer zukünftigen Gemeindeverwaltung, die weniger auf Ordnung und Sparsamkeit bedacht wäre, doch alljährlich eine Gewissenserforschung aufgenötigt werde, darüber, ob wirklich ein Teil der Kommunalabgabe für andere Zwecke als für Arbeitsbeschaffung verwendet werden müsse. Es wird aber auch der Bevölkerung ein weit grösseres Kontrollrecht in der Gemeindeverwaltung eingeräumt als es bisher der Fall war. Die o.ö. Landesregierung hätte das Recht, eine Aenderung in der Steuerreform auch ohne Gemeindetagsbeschluss vorzunehmen. Die Landesregierung will aber unter allen Umständen die Autorität der Stadt Steyr wahren und deshalb wird der Gemeindetag heute noch einmal mit der Steuerreformvorlage befasst. Der Landesstatthalter betont, dass es auch der Wunsch der o.ö. Landesregierung sei, dass der Gemeindetag dieser Aenderung des § 146 zustimme. Der Bürgermeister eröffnet die Debatte: Gemeinderat Anton Weindl richtet an den Landesstatthalter das Ersuchen, er möchte dahin wirken, dass künftighin seitens des Landes die Abgabenertragsanteile nicht mehr gekürzt werden. Der Landesstatthalter erklärt im Namen der Landesregierung, dass in keiner Weise die Absicht bestehe, die Erträgnisse der Stadtgemeinde weiterhin zu schmälern. Der Bürgermeister ersucht sodann den Landesstatthalter, es möge in den Motivenbericht zur Steuerreform aufgenommen werden, dass der Gemeindetag der Stadt Steyr und der Bürgermeister den Willen haben, den Haushalt der Stadt in Ordnung zu bringen, sparsamst zu wirtschaften und das gesamte Erträgnis der Kommunalabgabe der Arbeitsbeschaffung zuzuwenden. Die derzeitige

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