Gemeindetagsprotokoll vom 7. April 1937

und einigen Pensionsparteien in den letzten Wochen Verhandlungen abgeführt habe, wobei es gelungen sei, fast alle Beamten davon zu überzeugen, dass die grundsätzlich vom Gemeindetag gebilligte Neuregelung im Interesse der Stadt und damit auch im Interesse der Beamtenschaft gelegen ist. Er berichtet sodann eingehend über die einzelnen Fälle und über die finanziellen Auswirkungen der Neuregelung. Er teilt dem Gemeindetage die von den Magistratsbeamten Johann Bayer und Wilhelm Resch vorgebrachten Sonderwünsche mit. Der Gemeindetag tritt hierüber in die Debatte ein und vertritt einhellig die Auffassung, dass auf diese Sonderwünsche, betreffend bei Amtsrat Johann Bayer die Anrechnung von Dienstzeiten vor dem 18. Lebensjahr und bei Wilhelm Resch die Ueberstellung in die Verwendungsgruppe 6, nicht eingegangen werden kann. Der Bürgermeister gibt bekannt, dass er die Absicht habe, die Grundsätze, wie sie sich nunmehr fur das Dienstrecht der Magistratsangestellten unter Berücksichtigung der Verfügung vom 30. Juli 1935, des Vergleiches vom 26. Jänner 1937, des Gemeindetagsbeschlusses vom 17. Februar 1937 und des Ergebnisses der mit den einzelnen Beamten geführten Verhandlungen darstellen, in eine neue Dienstordnung zu verarbeiten, diese Dienstordnung dem Gemeindetage zur Genehmigung vorzulegen und sodann auf Grund dieser Dienstordnung das Dienstverhältnis der Magistratsbeamten neu zu regeln. Da hiezu noch umfangreiche Arbeiten notwendig sind, kann der diesbezugliche Antrag erst in einer der nächsten Sitzungen eingebracht werden. Der Gemeindetag nimmt den Bericht des Burgermeisters einhellig zustimmend zur Kenntnis. Zu Punkt 3.) Zl.2251/37 Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadtgemeinde einen Betrag von 5000 S (fünftausend Schilling) Investitions-

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