Gemeindetagsprotokoll vom 1. März 1937

Abschnitt VIII: Pferdeabgabe. Der Bürgermeister bringt den Amtsantrag ein, dass der im § 87, Absatz (1), Buchstabe b der Vorlage festgesetzte Abgabebetrag für Nutzpferde von S 60.- auf S 40.- herabgesetzt werde. Der Abschnitt VIII wurde mit diesem Abänderungsantrag einstimmig angenommen. Abschnitt X: Grundbenützungsgebühr. Ueber Anfragen gibt der Bürgermeister zu Punkt 3 dieses Absatzes die Aufklärung, dass unter Dächern nicht gewöhnliche Dachvorsprünge, Balkone oder Erker gemeint sind, sondern Vordächer, wie eines z.B. beim Hotel Steyrerhof angebracht ist. Der Klarheit wegen beantragt der Bürgermeister den Ersatz des Wortes "Dächer" in "Vordächer" und Streichung der beiden Worte "oder Dachteile". Um ferner die Wünsche der Berufsständevertreter bezüglich der Punkte 1, 2 und 3 berücksichtigen zu können, beantragt der Bürgermeister die Ergänzung des § 117 durch einen fünften Absatz, der folgenden Wortlaut hat: "(5) Der Bürgermeister ist berechtigt, in berücksichtigungswürdigen Fällen Ermässigungen oder Befreiungen zu bewilligen." Der Abschnitt X wird hierauf mit den beiden Anträgen des Bürgermeisters einstimmig angenommen. Abschnitt XI: Interessentenbeitrag: Der Bürgermeister berichtigt vorerst den im § 123, Absatz (1), der Vorlage aufscheinenden Schreibfehler. Es hat nämlich statt "vom Bürgermeister festgesetzte Gesamtbetrag“ richtig zu heissen "vom Gemeindetag festgesetzte Gesamtbetrag." Den vorgebrachten Wünschen der Liegenschaftsbesitzer in den Vorbesprechungen auf Ueberwälzbarkeit des Interessentenbeitrages auf die Mieter trägt der nun folgende Amtsantrag des Bürgermeisters

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