Gemeindetagsprotokoll vom 18. Juni 1936

13. Sitzung. Anhang I Abschrift. Magistrat Steyr, Präsidium. Steyr, am 6. Juli 1936. An Frau Hansi Nagel, Gutsbesitzerin, in Hausleithen Nr.13, Gemeinde Gleink. Anlässlich des Verkaufes des der Stadtgemeinde Steyr gehörigen Stadtgutes hat die Stadtgemeinde Steyr Ihnen und Ihren allfälligen Rechtsnachfolgen gegenüber folgende Verpflichtungen auf die Dauer von zwanzig Jahren, gerechnet ab 28. September 1935, das ist also bis einschliesslich 27. September 1955, übenommen: 1.) Die Verpflichtung, die von der Stadtgemeinde Steyr für die unter ihrer Obsorge oder Verwaltung stehenden Anstalten jeweils benötigte Milch nach Zulangen von Ihnen zum Preise, wie er jeweils für Milchlieferungen an öffentliche Anstalten im Gemeindegebiete der Stadt Steyr gesetzlich festgesetzt ist, und in der in der Stadt Steyr ortsüblichen Qualität zu beziehen. Sie haben mit dieser Zusicherung für sich und Ihre Rechtsnachfolger das Recht erworben, alle Milchmengen, welche die Stadtgemeinde Steyr fur die unter ihrer Obsorge stehenden Anstalten benötigt, täglich zu liefern, wobei festgestellt wird, dass der jährliche Milchbezug derzeit

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