Gemeindetagsprotokoll vom 18. Juni 1936

Der Bürgermeister eröffnet um 20 Uhr die Sitzung, begrüsst die Erschienenen und geht in die Tagesordnung ein. Zu Punkt 1.) Der Bürgermeister berichtet über das neue Stadtrecht, das mit seiner Kundmachung am 12. Juni 1936 in Kraft getreten ist. Mit dem gleichen Zeitpunkte ist der Verwaltungsausschuss aufgelöst und der Ermächtigungsbeschluss, der bei der Konstituierung des Gemeindetages am 17. November 1934 gefasst wurde, gegenstandslos geworden. Der Gemeindetag tritt daher mit diesem Tage in seine vollen im Stadtrecht umgrenzten Berechtigungen ein. Auch die Geschäftsordnung für den Gemeindetag hat von diesem Tage an in ihrer Gänze zur Anwendung zu gelangen. Der Bürgermeister vermerkt auch das Kuriosum, dass bei der Bestimmung des Gemeindegebietes Steyr im § 1, Absatz (1), ein Teil des Gemeindegebietes (Neuschönau) übersehen wurde. Der Bürgermeister berichtet auch über die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, Verfassungssenat, vom 15. Juni 1936. Nach dieser Entscheidung hat die Beamtenschaft das Recht, an die o.ö. Landesregierung zu berufen. Praktisch ist damit die gleiche Lage wie unmittelbar nach Hinausgabe der Verfügung gegeben. Der Bundesgerichtshof kann nach der ganzen Situation erst in einem Jahre zu einer endgiltigen Entscheidung gelangen. Der Bürgermeister berichtet auch über die Konstituierung der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Beiräte und Ausschüsse. Er verliest die diesbezüglichen Protokolle der Beiräte und Ausschüsse. Der Vorsitzende berichtet ferners, dass das Bundesministerium für Finanzen aus den Abgabenertragsanteilen für Juni 1936 einen Betrag von 25.572 S für Schulden der Stadtgemeinde Steyr an den Bund, und das Land Oberösterreich aus der Lohnabgabe des letzten Monates einen Betrag von 6000 S für Schulden der Stadtgemeinde Steyr an das Land zurückbehalten haben. Wenn nicht gerade die Steuerreform zur Begutachtung eingereicht

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2