Gemeindetagsprotokoll vom 6. April 1936

dass die im Dollar-Schuldscheine stipulierte Ersatzpflicht für eine allfällige Rentensteuervorschreibung ebenso wie eine allfällige Haftung aus der Goldklauselbestimmung aufrecht zu bleiben hätten. Praktisch bedeutet dies ohnedie eine Selbstverständlichkeit. Der Schillingwert sei bei der Rückzahlung des Dollarkredites mit S 5.40 als Durchschnittskurs zu berechnen. Das Schillingsdarlehen sei mit 7 %iger Annuität zu amortisieren Der neue Schillingkredit müsse im Range des Dollarkredites sichergestellt werden. Die o.ö. Landesregierung habe bereits mündlich dieser Konvertierung zugestimmt. Die schriftliche Erledigung werde in den nächsten Tagen erwartet. Es sei nunmehr Sache des Gemeindetages, auch seinerseits zu dieser Konvertierung die Zustimmung zu geben. Mit Rücksicht auf die günstigen Bedingungen des neuen Darlehens sei dies wohl eine Selbstverständlichkeit. Der Gemeindetag beschliesst einhellig die Durchführung der Konvertierung. Zu Punkt 2.) Die Stipendienansuchen Jankowsky Marie, Zl. 1566/36 und Wawra Johann, Zl. 1432/36, werden dahin erledigt, dass den beiden Gesuchstellern eine einmalige Unterstützung von S 70.- bewilligt wird. Zu Punkt 3.) Nachstehende Berufungen gegen die Vorschreibung einer Hundesteuer für das Jahr 1936 werden im Sinne der Amtsanträge abgewiesen: Grünwald Johann, Stohl Franz. Rauscher Josef, Stienitzka Arthur, Buchinger Leopoldine, Pflügl Franz, angerl Maria, Dr.Klebelsberg Josef. Fleischanderl Christine. Nachstehenden Berufungen ist Folge zu geben: Mandlmayr Karl. Rene de Mateau,

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2