Gemeindetagsprotokoll vom 27. Dezember 1935

einnahmen zu erzielen. Dies soll im Wege einer Steuerreform im kommenden Jahre erreicht werden. G.R. Josef Hübl stellt hiezu den Antrag, dass bei den zu erwartenden Massnahmen Rücksicht auf die Industriearbeiterschaft und Angestelltenschaft zu nehmen sei, weil diese durch grosse soziale Lasten unmöglich in der Lage wären, irgendwelche Lasten zur Sanierung der Stadtgemeinde Steyr auf sich zu nehmen. Bürgermeister Dr. Walk weist darauf hin, dass 57 Prozent der Bevölkerung der Stadt Steyr dem Industriestand angehören; eine Beseitigung des Defizits auf dem Rücken der übrigbleibenden 43 Prozent wäre nicht nur ungerecht, sondern undenkbar. G.R. Dr. Doppler fragt an, wie schwer die Steuerreform den einzelnen Gemeindeangehörigen treffen würde. Bürgermeister Dr. Walk beantwortet diese Anfrage folgendermassen: "Wenn z.B. die Mietzinsabgabe auf das Ausmass der der Stadt Steyr umliegenden Gemeinden wie St. Ulrich, Garsten, Sierning oder Grünburg erhöht wurde, würde die Wohnpartei pro Monat um 75 Groschen mehr bezahlen müssen. Würde in Steyr eine Fahrradabgabe eingeführt werden, so wie sie z.B. in der Gemeinde St. Ulrich besteht, so würden pro Fahrrad im Monat 40 Groschen zu bezahlen sein. Durch diese zwei Abgaben allein würde Steyr rund S 50.000.- im kommenden Jahr mehr einnehmen. Die restlichen S 150.000.- sollen durch ähnliche Steuern hereingebracht werden." Gemeinderat Karl Rossner gibt seine Bedenken zur Einführung einer Fahrradabgabe bekannt, worauf Bürgermeister Dr. Walk erklärt, dass die Einführung einer Fahrradsteuer in Steyr das letzte Mittel darstellen würde, um der Gemeinde Steyr zu Mehreinnahmen zu verhelfen. Wenn jedoch eine solche Steuer käme, dann würde sie von vornherein nur einem bestimmten Zwecke zugeführt werden. Die Fahrradabgabe würde ausschliesslich nur der Verbesserung der Strassen dienen. Wenn die Radfahrer sehen würden, dass ihre Steuer nicht in einem Riesenloch verschwindet, sondern indirekt ihnen zugute kommt, so würden sie dieser Steuereinführung einiges

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