Gemeindetagsprotokoll vom 26. April 1935

pflichtet aber der Stellungnahme des Bürgermeisters und des St.R. Hack bei, soferne für eine amtliche Verlautbarung, der im Gemeindetag behandelten Angelegenheiten in der Presse Sorge getragen wird. Die §§ 19 bis einschliesslich 23 werden in der Fassung des Musterentwurfes unverändert angenommen. § 24 wird in der Fassung des Musterentwurfes mit dem vom Stadtrechtausschuss beschlossenen Abänderungen angenommen. Die Sitzung wird um 22 Uhr 50 unterbrochen und die Fortsetzung für Dienstag, den 14. Mai 1935 um 20 Uhr festgesetzt. Der Bürgermeister setzt am festgesetzten Tage um 20 Uhr 15 die Sitzung fort und entschuldigt vor Eingang in die Tagesordnung nachstehende Mitglieder des Gemeindetages: Bürgermeister-Stellv. Janak, St.R. Voglsam, die G.R. Dr. Doppler, Fleischmann, Hübl, Kokesch, Köttenstorfer, Schliessleder, Trupp, Trauner und Wünsch. Vor Eingang in die Beratung des III. Hauptstückes des Stadtrechtes bringt der Bürgermeister mit Zustimmung des Gemeindetages folgende Angelegenheiten zur Verhandlung: 1. Vorzeitige Auflösung des zwischen der Steyr Werke A.G. und der Stadtgemeinde Steyr bestehenden Mietvertrages bezüglich des Spielplatzes auf der Ennsleiten, wo sich das Kinderheim des ehem. Vereines "Freie Schule - Kinderfreunde" befindet. Der Bürgermeister berichtet, dass die Stadtpfarrkirche Steyr das Kinderheim kaufen will und selbstverständlich auch den Grund, auf welchen dieses steht hiezu erwerben will. Da aber die Stadtgemeinde Steyr ein bis zum Jahre 1961 dauerndes Bestandsrecht hinsichtlich dieses Grundes und auch ein grundbücherliches einverleibtes Vorkaufsrecht habe, sei zur Ermöglichung dieses Kaufes der Verzicht der Stadtgemeinde Steyr auf das Bestandsrecht und das Vorkaufsrecht erforderlich. Er bittet daher den Gemeindetag zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. G.R. Weindl ist der Ansicht, dass die Stadtgemeinde Steyr auf ihr Recht verzichten soll, da dieses für die Stadtgemeinde keine Bedeutung mehr habe. Diese Ansicht wird vom Gemeindetag geteilt. Der Bürgermeister stellt nun folgenden Amtsantrag: Der Gemeindetag beschliesse den zwischen der Stadtgemeinde Steyr und der Steyr Werke A.G. abgeschlossenen Mietvertrag vom 12.8.1931, Zl. 4474 einvernehmlich vorzeitig aufzulösen und die Löschung des auf Grund dieses Antrages in der E.Zl. 574 der Kat.Gem. Steyr einverleibten Vorkaufsrechtes zu bewilligen, soferne dadurch die diesbezüglichen Parzellen in das Eigentum des nunmehrigen Eigentümers des Kinderheimes gelangen. Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

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