Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1933

führung ohne behördliche Baubewilligung mit S 20.- bestraft wurde, dass sich der Beschuldigte in schiechter finanzieller Lage befindet, weshalb er folgenden Antrag stellt: Der Gemeinderat beschliesse; Der Berufung des Josef Schaffazik gegen die Strafverfügung des Magistrates Steyr vom 22. September 1933 wird keine Folge gegeben, doch wird in Berücksichtigung des kargen Einkommens des Beschuldigten die Geldstrafe von S 30.- ausnahmsweise nachgesehen. Einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Stadtrat Rudolf Marktschläger: Punkt 16.) Schatka Maria, Bausache-Rekurs. Zl. 4479/33 Der Referent gibt bekannt, dass Maria Schatka anschliessend an einen bereits bestehenden Kiosk im Ortsgebiete Stein einen weiteren Holzzubau aufzuführen beabsichtige, dass dies aber vom Stadtbauamte mit Recht, wegen der Gefahr der Entstehung einer Verhüttelung, abweislich beschieden wurde. Der Referent schliesst sich der Anschauung des Bauamtes an, zumal auch in der Nichtbewilligung keine Existenzgefährdung für die Frau erblickt werden kann und stellt daher den Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: Der Berufung der Maria Schatka gegen den abweislichen Bescheid des Magistrates Steyr vom 9. Juni 1933, Zl. 3203, wird aus den Gründen der Entscheidung der ersten Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Punkt 17.) Voralpenstrasse, Bildung einer Strassengemeinschaft. Zl. 7415/33 Der Referent führt aus, dass bei Annahme seines folgenden Antrages die Uebergabe eines Teiles der Sierningerstrasse an das Land nun vollzogen sei und dass dadurch für die Gemeinde eine bedeutende Ersparung erzielt wurde, Die Gemeinde habe in Hinkunft nur für die laufende Strassenerhaltung jährlich S 600.- zu leisten, welcher Betrag aber in Schotterlieferung bestehen soll, ferners für die normalmässigen, sich aus der geschlossenen

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