Gemeinderatsprotokoll vom 29. April 1933

- 20 - Bezüglich der Vermögensbilanz weist der Vorsitzende auf verschiedene Zeitungsmeldungen hin und "bringt zum Ausdruck,dass diese wohl für den Nichteingeweihten günstig erscheinen mag,dass a'ber bei Fortschreiten der Verschuldung unter Umständen in eini gen Jahren der Ausgleich zwischen Aktiva und Passiva erreicht sein wird. Betreffend der im Besitze der Gemeinde "befindlichen Aktien wurde entgegen der Gepflogenheit anderer Gem.einden nicht der Nominalwert, sondern, wie in den Vorjahren auch im Jahre 1932 der Kurswert des letzten Dezembertages eingesetzt. Was die Einnahmerückstände betrifft, so sind diese darauf zur^ickzuführen,dass die Vorschreibungen, die im Monat Dezember hinaus© gehen, bereits aufscheinen, die Einzahlungsmöglichkeit sich aber bis Februar erstreckt. Der normalmässige Steuerrückstand bewegt sich zwischen 15 bis 20.000 S und kann nicht als übermüssig hoch bezeichnet werden. Der eingesetzte Realitätenwert wurde mit dem öOOOfachen des Friedenswertes festgelegt und dürfte bei einer neuerlichen Schätzung eine kleine Korrektur nach aufwärts erfahren. Hinsichtlich der Passiven bemerkt Ree'; Bsferent,dass über den fixierten Darlehenssohuldenstand per rund S 3,087.000.- weiter nichts zu erwähnen sei, dass jedoch die anderen Posten der Passivseite als bedenklich bezeichnet werden müssten, denn sowohl die Administrativen Bardepositen,unter ihnen vor allem die Landesfondsanteile an Lohnabgabe, als auch die unbeglichenen Rechnungsschulden mit Ende 1932 seien eigentlich sofort fällig. Unter den unbeglichenen Rechnungsschulden, die zusammen rund S 445.100.- ausmachen, befinden sich Rechnungsschulden an Steyrer- und andere Geschäftsleute von höchstens S 85.000.-, was mit Rücksicht auf die kompensierbaren Sinnahmerückstände in der gleichen Höhe als durchaus nicht übermässig hoch bezeichnet wer den kann. Den Hauptbetrag dieser unbeglichenen Posten machen be reits fällige,aber nicht bezahlte Bankzinsen (Hypothekenanstalt) und die diversen Verpflegskostenrückstände etz. an Bund und Land aus. ■St..

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