Gemeinderatsprotokoll vom 9. Dezember 1932

- 92 - - ■ . * Mit voller Sicherheit kann vorausgesagt werden, dass die Fortdauer solcher Verhältnisse eine restlose Zerstörung unserer Stadtstrassen herbeiführen wird und dass letzten Endes die Absperrung der Stadt strassen für den öffentlichen Verkehr wird erfolgen müssen. Diese Massnahme wird einer fast völligen Stillegung des Innenstadt verkehres und einer sehr empfindlichen Einschränkung des Durchzugsverkehres auf den Bundes- und Landesetrassen gleichkommen. Der für den Verkehr äusseret gefährliche Zustand der Sierningerstrasse beim Langseppenberg - die Sierningerstrasse ist Durchzugsstrecke der mit dem Namen Voralpenstrasse bezeichneten Landesstrasse - nötigte zu teilweisen Absperrmassnahmen an jenem Strassenstücke, wodurch in einer übersichtlichen Kurve die viel befahrene Durchzugsstrasse auf eine einspurige Fahrbahn eingeschnürt wurde. Ein vom Stadtbau amte vorgelegter Plan über die Strassenkorrektion an jener Konflikt stelle konnte die Genehmigung des Magistrats-Präsidiums nicht finden, da die dazu notwendigen Mittel fehlen. Vergeblich laufen die an dem Verkehr durch die Sierningerstrasse interessierten Kreise der Be völkerung gegen diese Verkehrsdrosselung Sturm, ohne dass den wohl berechtigten Wünschen auf Beseitigung der Konfliktstelle entspro chen werden kennte. Der Bau- und Verwaltungsaussohuss erklärt,dass der drohende gänzliche Verfall unserer Stadls trassen unter allen Umständen ver mieden werden muss. Aus eigenen Mitteln kann die Stadtgemeinde der in nächster Zukunft drohenden Gafahr nicht begegnen. Am allerwenig sten ist vorauszusehen, dass die Stadtgemeinde die Kosten jener durchgreifenden Instandsetzungsarbeiten des gesamten Strassennetzes wird bestreiten können, von Instandsetzungsarbeiten die unausbleib lich sind abgesehen, wenn die derzeitige Vernachlässigung der Strassenunterhaltung nicht in allernächster Zeit abgeschafft wird. Der Bau- und Verwaltungsausschuss stellt daher folgenden Antrag; Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgeraeinde Steyr möge sich an die oberöeterreichische Landesregierung mit dem dringenden Ersuchen wenden, sie durch

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