Gemeinderatsprotokoll vom 11. April 1932

wegen der hohen Bezüge und kavaliermässigen Behandlung der Gemeindeangestellten schlaflose Nächte verbrachten. Wer aber glauben sollte, dass mit Arbeiterentlassungen und Kürzung der Angestelltenbezüge die Stadt Steyr saniert werden könne, der wäre ob solch kindlicher Einfalt zu bedauern. Die Geschäftswelt dieser Stadt, deren Bevölkerung bezüglich ihrer Konsumkraft auf den Gefrierpunkt angekommen ist, wird ja die Auswirkungen davon, dass wieder einer grossen Zahl von Familien der Brotkorb höher gehängt wurde, sehr bald zu fühlen bekommen. Mit aller Deutlichkeit will ich aber namens der Mehrheitspartei festgestellt wissen, dass es nun endgiltig Schluss sein muss mit den Lohn- und Gehaltsreduzierungen und dem Vorenthalten erworbener Rechte. Auch die Arbeiter und Angestellten der Stadt Steyr haben Anspruch auf eine halbwegs gesicherte Existenz. Im Gemeindestatut ist verankert, dass die Lage der Gemeinde-Angestellten nicht schlechter als jene der Bundesangestellten sich gestalten dürfe und diese Konstatierung im Gemeindestatut bitte ich künftighin beachten zu wollen. Bürgermeister-Stellvertreter Rudolf Marktschläger nimmt namens der christlichsozialen Gemeinderatsfraktion dahin Stellung, dass er im Grossen und Ganzen den Ausführungen des Redners der sozialdemokratischen Fraktion zustimmt und es zu unterstreichen ist, dass mit der Dienstordnungsänderung praktisch die Angleichung der Bezüge der Gemeindeangestellten an das Bundesschema vollzogen ist und dass dieser Umstand in der Oeffentlichkeit und beim Bunde eine gewisse Befriedigung auslösen wird. Diese Dienstordnungsänderung ist gewiss nicht einer sadistischen Freude am Abzwacken, sondern aus einer bitteren Notlage heraus entsprungen. In Zukunft wird auch der Bund helfend eingreifen müssen, da das grosse Argument der Besserstellung endgiltig weggefallen ist. Es ist auch nicht anzunehmen,

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