Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

wurde ihnen die Sonderzahlung in dem Ausmasse eines Sechstels für die Jahre 1932 und 1933 zuerkannt. Die Ersparungen auf diesem Gebiete betragen für das Jahr 1931 S 10.700.- für die Jahre 1932 und 1933 rund je S 60.000.- das sind rund etwas über 9 % des Gehaltsetats. Ich kann nicht umhin, bei diesem Anlasse eine kurze Bemerkung in wirtschaftlicher Hinsicht zu machen. Die Konsumkraft der Bevölkerung dieser Stadt ist, wie allgemein bekannt, auf ein Minimum gesunken. Zu den relativ noch Zahlungskräftigsten gehören die öffentlichen Angestellten. Wenn man bedenkt, dass die Reduktion der Gehälter einer ganz kleinen Konsumentengruppe dieser Stadt in zwei Jahren rund S 130.000 ausmacht, die zur Gänze dem Konsum entzogen werden, so kann man sich beiläufig eine Vorstellung machen, was die Reduktion der Gehälter der öffentlichen Angestellten für die Wirtschaft im allgemeinen bedeutet. Ich muss auch offen erklären, dass wir nicht mit Freude an dieses Problem herangetreten sind, weil die Reduktion der Gehälter überhaupt keine nennenswerte Enflastung bedeutet und weil wir ferner der Ansicht sind, dass es noch andere und bessere Wege gäbe, die öffentlichen Finanzen zu entlasten. Ueber dieses Kapitel werde ich ja noch heute zu sprechen Gelegenheit haben. Ich fühle mich schliesslich verpflichtet, den Angestellten, besonders der Organisation von dieser Stelle aus meine Anerkennung auszudrücken, darüber, dass sie in dieser schweren Zeit volles Verständnis für die Sorgen der Gemeindeverwaltung gezeigt haben, so dass sich die Verhandlungen völlig reibungslos gestalten konnten.Der Referent stellt sonach folgenden Antrag: Zl. 175/Präs. "Auf Grund des Art. V, Abs. 2, letzter Absatz des Budgetsanierungsgesetzes vom 3. Oktober 1931, B.G.Bl. Nr. 294, werden einvernehmlich mit der Organisation der Magistratsangestellten die Bezüge wie folgt gekürzt:

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