Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

Knabl für die christlichsoz. Partei bestellt. Die Abstimmung ergibt 21 Stimmen für die Verlegung, 6 Stimmen dagegen und 2 leere Stimmen, insgesamt 32 abgegebene Stimmen. Der Antrag erscheint somit angenommen. Punkt 3.) Gehaltskürzung der Magistratsangestellten. Referent Bürgermeister Franz Sichlrader: Der Vorsitz wird vom Bürgermeister-Stellvertreter Anton Azwanger übernommen und erteilt dieser dem Referenten das Wort: Referent Bürgermeister Franz Sichlrader führt folgendes aus: Das Budgetsanierungsgesetz findet bekanntermassen auch auf die Angestellten der Gemeinde automatisch Anwendung, wenn nicht zwischen Gemeinde und den Angestellten bis zum 1. November 1931 hinsichtlich des Ausmasses der Kürzung der Gehälter eine Vereinbarung getroffen wird. Wir haben diesen Weg der Vereinbarung beschritten, weil wir der Ansicht sind, dass der Weg des Diktates ungangbar ist. Die Vereinbarungen mit den Angestellten haben nun zu folgendem Resultat geführt: Die im Budgetsanierungsgesetz vorgesehene Kürzung der Gehälter von 4,5 und 6 % ab 1. Oktober 1931 findet für alle aktiven pragmatischen Angestellten, für die Neupensionisten, das sind jene, die nach dem 1. Jänner 1920 in den Ruhestand getreten sind und die Vertragsangestellten volle Anwendung. Es werden demnach Gehälter bis zu 283 s um 4 % bis zu 416" um 5 % über 416 " um 6 % gekürzt. Die Sonderzahlungen von je 30 % eines Monatsgehaltes die bisher im Juni und Dezember eines jeden Jahres flüssig gemacht wurden, entfallen für die Jahre 1932 und 1933. Die Altpensionisten, deren Bezüge wesentlich hinter den Neupensionisten zurückstehen und von denen überhaupt nur sieben unter die Voraussetzung der Gehaltskürzung fallen, werden schonender behandelt. Ihnen wird nur ein Prozent abgezogen, ausserdem

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