Gemeinderatsprotokoll vom 30. Oktober 1931

der Lage sein werden, die vollen Gehälter flüssig zu machen. Wir müssen unter der Annahme, dass die Abgaben für das Jahr 1932 in der gleichen Höhe eingingen, wie im Jahre 1931, den Gehaltsetat um rund 60 % kürzen, um Soll und Haben ins Gleichgewicht zu bringen. Die Gehaltskürzungen aber betragen, wie ich bei einem anderen Punkte der Tagesordnung bereits angeführt habe, etwas über 9 % des Gehaltsetats. Eine Kürzung der Personallasten um 60 % ist übrigens ausser jeder Diskussion. Ersparungen aber auf anderen Gebieten zu machen, ist vollkommen ausgeschlossen. Die Budgets der letzten Jahre sind ja, wie dem Gemeinderate bekannt ist, fast durchwegs Geldvoranschläge, das heisst, in allen Budgets der letzten Jahre sind neben den gesetzlichen Ausgaben, den Pflichtleistungen und Personallasten nur die Ausgaben für die allernotwendigsten Instandhaltungen und Restaurierungsarbeiten vorgesehen. Aus dem Präliminare der letzten Jahre ist aus dem Kapitel "Oeffentliche Arbeiten" überhaupt nicht eine Ziffer zu streichen, im Gegenteil die Praxis hat ergeben, dass immer wieder Nachtragskredite für dieses Kapitel beschlossen werden mussten. Und diese Situation ergibt sich in dem Zeitpunkt, den alle verantwortlichen Menschen dieses Staates für einen kritischen Zeitpunkt halten, in einem Winter, in dem eine noch nicht dagewesene Not herrschen wird. Wir haben in der letzten Gemeinderatssitzung einen Beschluss über eine Notstandsaktion für den bevorstehenden Winter gefasst, der einen materiellen Aufwand der Gemeinde selbstverständlich nicht vorsieht und der sich im Wesen darauf beschränkt, Hilfe vom Bund, Land und von der privaten Wohltätigkeit zu erwirken. Ob damit aber die Bedürfnisse der notleidenden Bevölkerung dieser Stadt befriedigt werden, das entzieht sich natürlich meiner Beurteilung. Die Gemeinde kann, wie schon ungezähltemale ausgeführt, nicht eigene Wege gehen, die Gemeinde kann immer wieder nur auf jene Wege hinweisen, die gegenwärtig in der Finanzgesetzgebung vorgesehen sind: Das ist die Schaffung eines Ausgleichsfonds

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