Gemeinderatsprotokoll vom 13. März 1931

Umständen Rechnung getragen hat. Zl. 122/31 Grassmann Rosalie. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche keine Folge zu geben, da die Gemeinde Steyr in Sache Grassmann weit über die Grenze ihrer Verpflichtung und ihres finanziellen Könnens hinaus Unterstützung gewährt hat. Die Ansprüche, die Frau und Familie Grassmann stellt, könnten in diesem Umfange von keiner Gemeinde Oberösterreichs befriedigt werden. Zl. 895/31. Leidinger Marie. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann keine Folge gegeben werden, und wird die Entscheidung der I. Instanz bestätigt. Die Partei bezieht eine Arbeitslosenunterstützung von S 23.10 wöchentlich, hat einen Erziehungsbeitrag von S 10.- monatlich, hat im Sommer 1930 einen Anschaffungsbeitrag von S 20.- einmalig bekommen und in teilweiser Stattgebung des vorliegenden Ansuchens für ein Kind ein Paar Schuhe erhalten. Die Notlage soll nicht bestritten werden, doch für die Steyr Verhältnisse gehören diese Subsistenzmittel nicht zu den schlechtesten. Die Abstimmung über die Fürsorgerekurse erfolgt gemeinsam und werden diese einstimmig angenommen. Schluss der Sitzung: 22 Uhr 45. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:

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