Gemeinderatsprotokoll vom 13. März 1931

21.Sitzung. Niederschrift über die 21. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr, am Freitag, den 13. März 1931 Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters, Stadtrat Referent Bürgermeister Sichlrader: 3.) Arbeiterbau-Genossenschaft, Subvention. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: 3.) "Geste" Eröffnungsbilanz u. Jahresbilanz 1930 (Halbjahr). Finanz- und Rechtsausschuss. Referent G.R. Tribrunner: 4.) Ermächtigungsbeschluss für den Stadtrat während der Wahlzeit. 5.) Einigungsamt. Referent G.R. Huemer: 6.) Baurekurs. Referent G.R. Kirchberger: 9.) Steuerrekurse (4) Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: 8.) Resolutionsantrag betreffend Milderung der Arbeitslosigkeit. Vertrauliche Sitzung.

Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, der Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann, die Stadträte: Dedic Karl, Klement Karl, Gaiblinger Leopold, Dr. Rudolf Schneeweiss, die Gemeinderäte: Azwanger Anton, Lemp Karl Futterer Franz Patek Irene Dr. Furrer Ulrich Dr. Peyrer-Angermann Huemer Alois Pfaff Johann Kirchberger Josef Riedler Ludwig Chalupka Eelise Schwandtner Anton Knabl Ferdinand Schwitzer Erna Knogler Richard Voglsam Josef Vom Magistrate: Magistrats-Direktor Dr. Ferdinand Häuslmayr, als Schritführer: Kanzleidirektor Karl Kapinus. Der Vorsitzende Bürgermeister Franz Sichlrader eröffnet um 20 Uhr 15 die Sitzung, erklärt die Beschlussfähigkeit und begrüsst die Erschienenen. Als entschuldigt gelten: Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte: Schlossgangl Leopold, Dressl August, Roithner Hans, die Gemeinderäte: Baumgartner Hans, Hamberger Josef, Hambrusch Peter, Huber Franz, Schrangl Franz, Tribrunner Franz, Witzany Hans. Als Niederschriftsprüfer fungieren diesmal Stadtrat Karl Klement und Gemeinderätin Patek Irene. Als Punkt 9.) der öffentlichen Sitzung wird eingeschoben: Fürsorgeausschuss und Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv.Russmann: 9.) Erhöhung des Handgeldes für Pfleglinge.

Zl. 1461. Zu Punkt 1.) Bericht des Bürgermeisters gibt der Vorsitzende Bürgermeister Sichlrader bekannt, dass am 6. März 1931 durch die Kassenkommissäre Stadtrat Karl Dedic und Gemeinderat Ferdinand Knabl eine Kassenskontrierung stattgefunden hat, die keinen Anstand ergeben hat. Wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende verliest sodann den Tätigkeitsbericht der Magistrats-Abteilung III (Marktamt) auszugsweise, der über Antrag des G.R. Dr. Ulrich Furrer, der die Missbräuche im Lebensmittelhandel beklagt, zur Kenntnis genommen wird. Zl. 4706/30 Weiters bringt Bürgermeister Sichlrader einen Bericht des Fürsorgeamtes über die Ausspeiseaktion zur Kenntnis und dankt bei dieser Gelegenheit dem Bund, Land, sämtlichen Spendern und den Fürsorgeräten und Fürsorgerätinnen für die Mitwirkung. Wird ebenfalls zur Kenntnis genommen. Schliesslich verliest der Vorsitzende den Amtsbericht über den vorläufigen Rechnungsabschluss und bedauert, dass es nicht möglich war, den endgiltigen Rechnungsabschluss vorlegen zu können. Rechnungsabschluss. Steyr, am 10. März 1931. Amtsbericht. Das Stadtrechnungsamt berichtet auftragsgemäss über den Rechnungsabschluss 1930. Die im Folgenden genannten Ziffern sind provisorische, da die Jahresrechnung derzeit noch nicht in ihren Endziffern ermittelt ist; es wird aber das Endergebnis keine wesentlichen Aenderungen gegenüber den hier genannten, der Uebersicht halber aufgerundeten Ziffern, bringen:

An Gesamteinnahmen ergeben sich S 3,151.370.- Werden die unwirksamen Einnahmen u.zwar: 1. der Kassarest vom Vorjahr per S 43.250.- 2. die Bankbehebungen etz. per S 116.793.- 3. der nicht zu Darlehensrückzahlungen verwendete Kaufschillingsrest für das Krankenhaus per S 66.038.- zusammen S 226.081.- abgezogen,verbleiben an wirksamen Einnahmen S 2,925.289.- Die Gesamtausgaben betrugen S 3,503.780,- hievon ab die Hinterlegungen im Bankverkehr etz. S 47.880.- verbleiben an wirksamen Ausgaben S 3,455.900.- Der Gebarungsabgang 1930 beträgt daher voraussichtlich 530.611.- Ein Vergleich mit dem Voranschlag ergibt: präliminierte Einnahmen 1930 S 2,228.300.- Ausgaben 1930 S 2,504.700.- Nachtragskredite lt. G.R.Beschluss vom 20.12.1930 S 1,016.300.- S 3,521.000.- präliminierter Abgang S 1,292.700.- gegenüber dem tatsächlichen (vermutlichen) Abgang per S 530.611.- ist die laufende Gebarung günstiger um S 762.089.- Einnahmen und Ausgaben weisen gegenüber dem Voranschlag eine bedeutende Steigerung auf, was auf das Einfliessen des nicht präliminierten Krankenhauskaufschillings bei den Einnahmen und auf die damit getätigten Kreditrückzahlungen sowie Lasten anlässlich der Verbundlichung der Sicherheitswache zurückzuführen ist. Sieht man von den Einnahmen für das verkaufte Krankenhaus und den damit durchgeführten Kreditrückzahlungen ab, ergibt der provisorisch errechnete Gebarungsabgang per S 530.611.- gegenüber dem ursprünglich präliminierten Abgang per S 276.400.- eine Steigerung von S 254.211.-

Die Begründung liegt in den gesteigerten Ausgaben für Sicherheitswesen, öffentliche Arbeiten (vor allem Neutorbrücke) und Schulwesen einerseits, und im starken Einnahme-Rückgang bei verschiedenen Abgaben andererseits. So ist z.B. die Lohnabgabe um S 117.900.- geringer eingeflossen. Der Zuschlag zum Gebührenäquivalent ist gegenüber dem Voranschlag um S 10.800.- geringer. Bei der Gasabgabe ergibt sich eine Verminderung um S 9.800,- (Steyr-Werke). Bedeutende Verringerung weisen die Lustbarkeitssteuer und Hundesteuer auf, auch die Vieh- und Fleischbeschaugebühr zeigt eine Senkung um S 2.400.- Der oben ausgewiesene Gebarungsabgang durch Kreditoperationen nur zum Teil gedeckt, wirkt sich am deutlichsten im Ausgabenrückstand per 31. Dezember 1930 aus. An unbeglichenen Rechnungen und Forderungen sind mit Ende 1930 S 312.100.- zu verzeichnen. Ueber die Vermögensbilanz kann derzeit wegen Fehlens einiger Detailziffern noch nicht berichtet werden. Wird zur Kenntnis genommen. Bürgermeister-Stellvertreter Russmann übernimmt den Vorsitz und erteilt Bürgermeister Sichlrader das Wort zu Stadtrat. Punkt 2.) Allgemeine gemeinnützige Arbeiter-Bau- und Wohnungsfürsorge-Genossenschaft in Steyr - Subvention. Zl.5837/30 Der Bürgermeister verweist auf den seinerzeitigen Beschluss anlässlich, der Erhöhung der Mietzinsabgabe in Bezug auf Wohnbaufürsorge. Leider konnte die Gemeinde das Problem der selbständigen Bautätigkeit nicht zur Lösung bringen. Dagegen hat die Arbeiter-Wohnbau Genossenschaft den Mut aufgebracht, selbstverständlich hat auch diese Genossenschaft finanzielle Schwierigkeiten und es empfiehlt sich daher, den im Präliminare vorgesehenen

Betrag der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen. Er beantragt daher: Der Genossenschaft wird in Würdigung der schlechten finanziellen Verhältnisse vorläufig auf die Dauer von zehn Jahren, das ist bis 31. Dezember 1941 (eintausendneunhunderteinundvierzig) ein jährlicher Zuschuss von S 2.500.- (zweitausendfünfhundert) unter der Bedingung bewilligt, dass der Stadtgemeinde Steyr für drei Wohnungen das Vermietungsrecht eingeräumt wird. Der Betrag wird in Vierteljahrsraten zu den üblichen Zinsterminen flüssig gemacht. Einstimmig angenommen. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 3.) "Geste", Eröffnungsbilanz u. Jahresbilanz 1930 (Halbjahr) Zl. 1224/31 Der Referent berichtet, dass sich der Stadtrat eingehend mit der Eröffnungsbilanz der neuen "Geste" befasst habe und verliest dieselbe, gibt die notwendigen Erläuterungen. Die Bilanz wurde durch das Kontrollamt genauestens überprüft. Er beantragt daher: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) In Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Juli 1930, Zl. 3052, Pkt. 4 der "Geste" statt eines Firmensondervermögens von S 38.000.- nur ein Sondervermögen von S 24.380.81 zu belassen. Dieses Sondervermögen besteht aus den mit 1.August 1930 ausgewiesenen liquiden Mitteln per S 3,758.11, aus den am gleichen Tage vorhandenen Anlagewerten (Einrichtung und Lager der Reklameabteilung und Leichenbestattung) per S 20.544.78 und aus transitorischen Aktiven per S 76.92. Die Bestattungskonzession zu einem Werte von S 12.000.- wird das Aktivum der Stadtgemeinde übernommen. Die Debitoren und Kreditoren der "Geste" mit 31. Juli 1930 werden sinngemäss zur Gänze von der Stadtgemeinde Steyr übernommen und die Debitoreneingänge zur Abstattung von Kreditoren verwendet.

Die Eröffnungsbilanz des reduzierten „Geste"-Betriebes per 1. August 1930 mit folgenden Vermögenswerten zu genehmigen: Aktiven: S 24.983.69 Passiven (Transitoren) S 602.88 Reinvermögen S 24.380.81 2.) und den Kontrollbericht üher die Eröffnungsbilanz zur Kenntnis zu nehmen. G.R. Ferdinand Knabl wünscht Auskunft über die Reduzierung des Firmenvermögens. G.R. Dr. Peyrer-Angermann glaubt, dass der Gemeinderat den mündlichen Bericht nicht zur Kenntnis nehmen könne. Bürgermeister-Stellv. Russmann beantwortet die Anfrage des G.R. Knabl und erinnert in Bezug auf die Ausführungen des G.R. Dr. Peyrer-Angermann, dass gemäss seinerzeitigen Beschlusses des Gemeinderates die Ueberprüfung dem Stadtrat oblag und dem Gemeinderate hievon Bericht erstattet wird. Die Abstimmung ergab die Annahme des Antrages gegen 1 Stimme. Bürgermeister-Stellv. Russmann bringt sodann die Bilanz der „Geste“ mit Abschluss per 31.Dezember 1930, die ebenfalls vom Kontrollamte genauestens überprüft und im Stadtrate beraten, abgeschlossen wurde. Er beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die Bilanz der "Geste" pro 31. Dezember 1930 mit folgenden Ansätzen zu genehmigen: Aktiven S 37.287.37 Passiven S 5.530.38 Reinvermögen S 31.756.99 ab das Reinvermögen lt. Eröffnungsbilanz vom 1.August 1930 S 24.380.81 Gewinn August - Dezember 1930 S 7.376.13 Der Gewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen. Der Kontrollbericht über die "Geste"-Bilanz pro 31. Dezember 1930 wird zur Kenntnis genommen.

G.R. Ferdinand Knabl bezweifelt die Richtigkeit der Gewinnziffer und geben hiezu Bürgermeister-Stellv. Russmann und Bürgermeister Sichlrader hinlängliche Aufklärungen. Der Antrag wird sodann gegen 2 Stimmen angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss: Referent G.R. Tribrunner: Punkt 4.) Ermächtigungsbeschluss für den Stadtrat während der Wahlzeit. An Stelle des G.R. Franz Tribrunner stellt G.R. Josef Kirchberger nach kurzer Begründung den Antrag: Zl. 68/Präs. Der Gemeinderat beschliesse: Der Stadtrat wird gemäss § 51 des Gemeindestatutes ermächtigt, Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Gemeinderates gehören, bis zur Konstituierung des neuen Gemeinderates im eigenen Wirkungsbereiche zu beschliessen und durchzuführen. Durch diesen Ermächtigungsbeschluss werden die Bestimmungen des § 18, Abs.4 des Gemeindestautes nicht berührt. Einstimmig angenommen. Punkt 5.) Einigungsamt. Zl. 5393/30. G.R. Alois Huemer beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses an Stelle des verhinderten Referenten: folgenden Der Gemeinderat beschliesse: Als Mitglieder für das Einigungsamt Steyr nach der o.o. Haus- und Landarbeiterordnung werden folgende Mitglieder bestellt: A. Für die Dienstgeber: a) Beisitzer: 1.) Frau Christine Dedic, Kaufmanngattin, Steyr, Spitalskystr. 2 2.) Frau Irene Patek, Oberstleutnantswitwe, Steyr, Spitalskystr. 8 3.) Herr Josef Landerl, Landwirt, Steyr, Steinerstrasse 4 b) Ersatzmitglieder: 1.) Frau Anna Häuslmayr, Magistratsdir.-Gattin, Steyr, Prevenhuberg.4 3.) Frau Antonia Wolf, Regierungsratswitwe, Stelzhammerstr.7 3.) Herr Richard Knogler, Landwirt, G.R., Steinerstrasse 3.

B. Für die Dienstnehmer. a) Beisitzer: 1.) Herr Karl Klement, Parteisekretär, Stadtrat, Kirchengasse 18 2.) Frl. Theresia Kerbler, Hausgehilfin, Steyr, Bahnhofstrasse 2 3.) Herr Karl Dietachmayr, Landarbeiter, Steyr, Feldstrasse 1 b) Ersatzmitglieder: 1.) Frl. Klara Holzer, Hausgehilfin, Steyr, Spitalskystrasse 2 3.) Frl. Maria Forsthuber, Hausgehilfin, Steyr, Engegasse 9, 3.) Herr Franz Fuchsberger, Wirtschafter, Steyr, Ennserstrasse 20. Einstimmig angenommen. Punkt 6.) Baurekurs. Zl. 184/31. Zemdauer Franz; Baurekurs. Der Referent G.R. Alois Huemer beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Rekurse wird aus den Gründen des Einspruches Folge gegeben und die Entscheidung der Behörde der I. Instanz vom 3. Jänner 1931 aufgehoben. Angenommen. Punkt 7.) Steuerrekurse: Zl. 6067/30 Grillnberger Georg, Mietzinsabgabebeschwerde. Der Referent G.R. Kirchberger beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde wird aus den Gründen der Entscheidung der I. Instanz keine Folge gegeben. Einstimmig angenommen. Zl.6004/30. Zeller Marie, Beschwerde gegen eins Vollstreckungsverfügung. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Der Beschwerde wird keine Folge gegeben, da die angefochtene Verfügung auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zu Recht besteht. G.R. Ferdinand Knabl ist für eine gnadenweise Nachsicht mit Rücksicht auf die finanzielle Lage der Rekurentin. G.R. Dr. Peyrer-Angermann ist mit dem Antrag nicht einverstanden.

G.R. Josef Kirchberger führt aus, dass für die Beurteilung einzig das Gesetz massgebend ist und von den gesetzlichen Bestimmungen nicht abgegangen werden kann. Der Antrag wird sodann mit Mehrheit angenommen. Zl.3244/30 Knabl Ferdinand, Beschwerde gegen die Konzessionsabgabe. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: Der neuerlich erhobenen Vorstellung wird keine Folge gegeben, da kein Grund vorliegt, den Gemeinderatsbeschluss vom 31. November 1930 zu ändern. G.R. Karl Lemp verweist auf gewisse Ungerechtigkeiten und erklärt dagegen, zu stimmen. G.R. Josef Kirchberger sagt, dass er von seinem Antrag nicht abgehen könne, worauf der Antrag mit Mehrheit angenommen wird. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 8.) Resolutionsantrag betreffend Milderung der Arbeitslo-- sigkeit. Der Referent führt u.a. aus: Die o.ö. Landesregierung hat über Beschluss des Ministerrates alle Gemeinden des Landes aufgefordert, Massnahmen zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit zu ergreifen und vor allem die für das Jahr 1931 vorgesehenen Arbeiten und Bestellungen tunlichst noch in den Wintermonaten durchzuführen. Der Bürgermeister musste der Landesregierung berichten, dass die Gemeinde Steyr nicht in der Lage ist, die gewünschten Vorkehrungen zu treffen, da die Gemeinde entsprechend ihrer finanziellen Lage nur die allernotwendigsten Arbeiten nach Massgabe der Steuereingänge durchführen kann. Es ist selbstverständlich, dass wir, wenn wir die flüssigen Geldmittel hätten, nicht erst einer Anregung von anderer Seite bedurft hätten um der Not in unserer Stadt einigermassen zu steuern. Es kann uns wahrhaftig niemand zum Vorwurf machen,

dass wir nicht zu jeder Zeit immer wieder auf die stets schlechter werdende Lage in unserer Stadt hingewiesen hätten. Seit Jahren zeigen wir den vorgesetzten Instanzen die Wege, die eingeschlagen werden könnten, um wenigstens einen Teil der Arbeitslosen des Bezirkes Steyr zu produktiver Arbeit zu verwenden. Mit grösster Sorge verfolgen wir seit Jahren das unheimliche Anschwellen der sozialen Abgaben, während sich andererseits die Einnahmen immer mehr und mehr verringern. Die Arbeitslosigkeit in Steyr und Umgebung ist aber seit eineinhalb Jähren zu einem Dauerzustand geworden und es ist die Pflicht der öffentlichen Körperschaften, diesem Problem immer wieder eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen und wirklich einmal eine Tat zu setzen, umsomehr, als wir ja den Regierungsstellen spruchreife Projekte vorgeschlagen haben, die nicht etwa im Reiche der Utopie sind, sondern die auch von allen Fachmännern als nicht nur notwendig und nützlich anerkannt werden, sondern als durchaus im Bereiche der Realisierung liegen. Unsere Bemühungen schienen im Jahre 1930 teilweise Aussicht auf Erfolg zu haben, da die damalige Regierung mit allem Ernste daran ging, das Sanierungsprogramm des Gemeinderates vom Jahre 1928 in die Tat umzusetzen. Wir haben das Krankenhaus an das Land Oberösterreich verkauft, sodass wir einen Teil drückender Schulden zurückzahlen konnten, wir haben die heutige Fachschule an den Bund verkauft und konnten mit dem Kaufschilling wieder einen Teil unserer Verpflichtungen einlösen. Der in kultureller Hinsicht so notwendige Bau des Realgymnasiums war so gut wie gesichert, der Gemeinderat hat bereits den hiefür notwendigen Grund unentgeltlich gewidmet, als plötzlich im Herbste vergangenen Jahres mit dem Wechsel der Regierung auch ein Wechsel in der Meinung über die für das Notstandsgebiet Steyr zugesagten Vorkehrungen Platz gegriffen hat. Der Bau des Realgymnasiums wurde zurückgestellt und die Verhandlungen über den Verkauf der Kaserne sind auf

einen toten Punkt angelangt. Die neue Abgabenteilung ist eine schwere Enttäuschung. Der Gemeinde Steyr kommt eine Mehreinnahme von S 99.000.- pro Jahr zu, das bedeutet vorausgesetzt, dass keine weiteren Entlassungen in den Steyr-Werken erfolgen und dass uns der Entgang der Autoabgabe ersetzt wird, eine Herabsetzung des Präliminarmässigen Abganges von S 460.000.- auf S 360.000.- bezw. bloss S 400.000.-. Und das in einem Budget in dem bekanntlich der ungeheure Betrag von S 548.000.- für Arbeiten die schon seit Jahren zurückgestellt werden mussten, ausgeschaltet wurde, in einem Budget das diesen Abgang ergibt, bei blosser Erfüllung der obrigkeitlichen Aufgaben und der unbedingt notwendigen Instandsetzungs- und Adaptierungsarbeiten des öffentlichen Gutes. Die drückendste Sorge aber ist, dass auch heute noch niemand das Schicksal der Steyr-Werke kennt. Der Bürgermeister hat anlässlich der Budgetberatung die Behauptung aufgestellt, dass im Jahre 1931 für die Stadt eine gewisse Entscheidung gefällt werden muss, wenn die Sanierungsmassnahmen nicht durchgeführt werden. Wir werden also in diesem Jahre noch die schwierigsten Probleme zu lösen haben. Doch der Zweck des Antrages den der Fürsorgeausschuss stellt, ist nicht die Sanierung der Gemeinde als Körperschaft, sondern die Sorge um die Not der Arbeitslosen und die Sorge um das völlig tote Wirtschaftsleben dieser Stadt, die Sorge um den darniederliegenden Handel und Verkehr. Wir haben heute im Gebiete Steyr gegen 7000 Arbeitslose. Ich halte es für überflüssig, in diesem Saale über das Problem der Arbeitslosigkeit etwa von seiner sozialen ethischen und wirtschaftlichen Seite zu sprechen. In einer Stadt der Arbeitslosigkeit schreien täglich, ja stündlich die besonderen Ereignisse nach Abhilfe. Ich möchte nur gewisse tonangebende Kreise einladen, einen einzigen Vormittag im Fürsorgeamt der Stadt Steyr zu verbringen,

um die Not und das Elend dieser Bevölkerung unmittelbar beobachten zu können. Das zermürbendste aber bei Ausübung eines solchen Amtes ist, dass man den Hilfesuchenden, die seit Jahren arbeitslos sind, so gar keinen Hoffnungsschimmer geben kann, dass sie wieder einmal Arbeit bekommen, dass man sie abweisen oder abfertigen muss mit Beträgen, die kaum die primitivsten Bedürfnisse des täglichen Lebens befriedigen können. Es ist selbstverständlich, dass das Heer der Arbeitslosen keine zahlungskräftigen Konsumenten sind, es ist daher selbstverständlich, dass auch Handel und Gewerbe in dieser Stadt samt ihrem Wirtschaftsgebiete wie kaum in einer anderen Stadt leiden und dass daher die Steuereingänge immer mehr zurückgehen. Ich habe bereits ausgeführt, dass wir seit Jahren unentwegt greifbare Vorschläge gemacht haben, wir haben die Landesregierung, die Bundesregierung, die Arbeiterkammer, die Handelskammer auf die katastrophale Lage in Steyr aufmerksam gemacht, die gleichen Wege sind die Gewerbegenossenschaften gegangen, bisher allerdings fast ohne jeden Erfolg. Ich halte es daher für die Pflicht des abtretenden Gemeinderates, noch zum letztenmale die berufenen Faktoren aufzufordern, die Lage in diesem Notstandsgebiete durch Inangriffnahme grösserer Notstandsarbeiten zu bessern. Es sind keine neuen Projekte die wir vorschlagen, es handelt sich zum Teil vorwiegend um Arbeiten, die eine Massenverwendung vorsehen. Ich will zunächst jene Projekte erörtern, an deren Ausführung die Gemeinde selbst und damit auch die gesamte Bevölkerung von Steyr, interessiert ist. Ich glaube daher, dass der Gemeinderat neuerlich die Forderung aufstellen muss, dass der Bau des Bundesrealgymnasiums noch in diesem Jahre begonnen werde. Wenn auch der Bau im Bundesbudget nicht enthalten ist, so muss man doch einsehen, dass die ökonomischen Verhältnisse zum Schlusse stärker sind als Gesetze und dass man eben Ausnahmszustände nur mit Ausnahmsverfügungen bekämpfen kann.

Es erübrigt sich über die Bedeutung dieses Projektes Worte zu verschwenden. Ich verweise nur darauf, dass die ersten Arbeiten bei einem solchen Bau vorwiegend Erdarbeiten sind, die einer grösseren Zahl von Arbeitslosen Verdienst geben könnte, ich verweise ferner darauf, dass die Baugewerbe dieser Stadt, in der ohnehin die Bautätigkeit fast ganz ruht, lohnende Verdienstmöglichkeit haben könnten, ich verweise schliesslich auf die kulturelle Bedeutung und nicht zuletzt auf die Entlastung der Gemeinde, die sie wieder instand setzen würde, dem eigenen Schulwesen die so notwendige erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen. Bekanntlich wurde die auf Gemeindegrund erbaute Gendarmeriekaserne für Polizeizwecke verwendet. Da der Neubau einer Gendarmeriekaserne in absehbarer Zeit doch erfolgen wird müssen, so wäre der jetzige Augenblick sicherlich der günstigste, dieses Projekt in Angriff zu nehmen. Wir haben ferner im Sommer des vergangenen Jahres ein Projekt behandelt, das ebenfalls die Zustimmung der massgebenden Körperschaften gefunden hat, es handelt sich um die Errichtung eines Gebäudes für öffentliche Aemter in Steyr. Das Handelsministerium stand diesem Projekte freundlich gegenüber, die öffentlichen Aemter von Steyr haben dieses Projekt mit Freude begrüsst, der Gemeinderat hat bereits in der Sitzung vom 10. Juli 1930 einen Teil der sogenannten Schraderrealitäten im beiläufigen Ausmasse von 3.000 m2 für diesen Zweck in Aussicht genommen. Die Errichtung eines solchen Gebäudes würde für das Wirtschaftsleben dieser Stadt grosse Vorteile bedeuten, eine Reihe von Wohnungen würden frei, so dass damit eine Milderung der Wohnungsnot verbunden wäre. Und schliesslich möchte ich in diesem Zusammenhange auf den Verkauf der alten Artilleriekaserne zu sprechen kommen. Auch dieses Projekt wurde in der interministeriellen Konferenz vom 10. Juni 1930, die unter dem Vorsitz des damaligen Bundes-

kanzlers Dr. Schober und im Beisein des Bundesfinanzministers Dr. Juch stattfand, bereits behandelt und die Teilnehmer dieser Konferenz hatten wohl die Hoffnung, dass dieses Projekt eine wohlwollende Behandlung finden würde. Die Angelegenheit war bereits soweit gediehen, dass die Gemeinde am 30. Juni 1930 ein Kaufpreisangebot machen konnte, mit dessen Annahme zu rechnen war. Auf die Bedeutung dieser Transaktion habe ich eingangs hingewiesen. Auch dieses Projekt wurde durch den Regierungswechsel im Herbst 1930 zu Falle gebracht. Ich habe bis jetzt Projekte angeführt, deren Inangriffnahme nahe der Erfüllung war, ein Beweis dafür, dass selbst die höchsten Regierungsstellen von der Notwendigkeit und Zweckmässigkeit dieser Projekte überzeugt waren, ein gewiss sprechender Beweis für die Behauptung, dass wir nichts unmögliches verlangten. Und nun sollte man meinen, dass doch eine Stadt und ihre Bevölkerung nicht dafür bestraft werden kann, weil sich in der Regierung ein Wechsel vollzogen hat, noch dazu, wo es sich um Probleme sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Bedeutung handelt, also nicht um Angelegenheiten parteipolitischer Natur. Ich hoffe, wenn alle Mitglieder des Gemeinderates und die Abgeordneten aller Parteien diese Forderungen immer wieder vertreten werden, dass uns dann doch einmal ein Erfolg beschieden sein wird. Es kommt also nur darauf an, diese Stellen davon zu überzeugen, dass mit der Ausführung der genannten Projekte gerade im jetzigen Zeitpunkt viel Not und Elend gemildert werden könnten. Nicht unerwähnt soll bleiben, dass ja schliesslich die Gemeinde auch das ihrige dazu beiträgt, ist sie ja doch bereit, die wertvollsten Gründe unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Ich komme nunmehr auf jene Projekte zu sprechen, die, wie bereits angedeutet, auch nicht neu sind, die aber bis jetzt noch kein greifbares Resultat gezeitigt haben, wie wohl wir auch für diese Projekte grosses Verständnis gefunden haben.

Ich denke zunächst an den weiteren Ausbau der Durchzugs¬ strassen sowie an den Ausbau der Eisenstrasse und der so genannten Voralpenstrasse. Ich bin natürlich augenblicklich nicht in der Lage, auch nur annähernd anzugeben, wieviel Arbeiter bei diesen Bauten Verwendung finden könnten. Sicher ist, dass dies Arbeiten wären, die zu den typischen Notstandsarbeiten gehören, für die auch die Mittel der produktiven Arbeitslosenfürsorge in Betracht kämen. Ich kann feststellen, dass vor allem das Projekt der Voralpenstrasse bei der Regierung freundlich aufgenommen worden ist. Ich darf es mir wohl erlassen, über die Bedeutung des Problemes noch Worte zu verlieren, hat sich ja der Gemeinderat in einer ausserordentlichen Sitzung speziell mit diesem Problem befasst: Auch der Ausbau der Raming-(Sulzbach)talstrasse, verbunden mit Flussregulierungsarbeiten gehört zu den zwingenden Notwendigkeiten, nicht nur in verkehrspolitischer Hinsicht, um das Hinterland enger dem Wirtschaftszentrum Steyr anzufügen. Die Flussregulierungsarbeiten im Stadtgebiete selbst und im unmittelbar angrenzenden Gebiete, der Gemeinde Garsten, notwendig vom Standpunkte der Hochwassergefahr, würden ebenfalls reichlich Arbeitsgelegenheiten schaffen. Wenn der Gemeinderat schliesslich eine tatkräftige Unterstützung der hiesigen Baugenossenschaften zur Errichtung von Wohnungen fordert, so dürften im grossen und ganzen jene Arbeitsmöglichkeiten zusammengsfasst sein, deren Durchführung, wie gesagt, im Bereich der Möglichkeit liegt, ja deren Durchführung teilweise bereits in greifbarer Nähe gerückt war. Ich unterlasse es absichtlich, jene grossen Projekte aufzurollen, die auf Jahre hinaus vielen tausenden Menschen Arbeit bringen könnten, die aber, wie wir auch einsehen, in der derzeitigen Wirtschaftskrise nicht begonnen werden können, ich habe nur jene Projekte herausgegriffen, die wegen ihrer Dringlichkeit,

Notwendigkeit und auch im Hinblick auf die finanzielle Durchführbarkeit tatsächlich begonnen werden können. Ich wiederhole meine Bitte um Mitarbeit aller Parteien des Gemeinderates. Wir haben bis jetzt Zusicherungen der Unterstützung, der Förderung erhalten, wir haben verständnisvolles Interesse gefunden - aber damit allein ist der Bevölkerung und der Gemeinde wahrlich nicht gedient. Die Bevölkerung einer Stadt, die vor sich das Gespenst der Dauerarbeitslosigkeit und Wirtschaftsnot hat, will arbeiten. Seit Jahren zeigen wir die Wege, die gangbar sind. Ich appeliere daher im Namen von tausenden von Arbeitslosen, sowie im Namen des darniederliegenden Handels und Gewerbes an die Bundes- und Landesregierung, unsere Wünsche endlich einmal zu erfüllen. Die Hilferufe des Gemeinderates der Stadt Steyr, der hier wirklich der berufenste Vertreter der gesamten Bevölkerung ist, soll nicht ungehört verhallen. Nicht verelenden will Steyr und seine Umgebung, sondern arbeiten und Werte schaffen für das Allgemeinwohl. Ich glaube, der Gemeinderat kann seine Funktionsperiode nicht würdiger schliessen, als dass er zum letzten al in ernster Stunde mit allem Nachdruck feststellt: Die Not ist auf das höchste gestiegen, sie zu mildern ist die höchste, sittliche Pflicht. Er beantragt namess des Fürsorge-Ausschusses und des Finanz- u.Rechtsausschusses: Resolutionsantrag. Seit Jahren wird das Wirtschaftsleben von Steyr u. Umgebung durch eine Massenarbeitslosigkeit bedrückt, die die schwersten Gefahren in sich birgt. Eine Aussicht auf Besserung scheint nicht vorhanden. Die Gemeinde selbst, deren trostlose finanzielle Lage eine Folge dieser Arbeitslosigkeit ist, kann nicht helfen, sie kann nur die stärkeren Gebietskörperschaften aufmerksam machen,

in diesem Notstandsgebiet grössere Notstandsarbeiten durchzuführen, um wenigstens einen Teil der Not zu beseitigen. Aber nicht nur um Notstandsarbeiten handelt es sich, sondern vor allem um die Realisierung von Projekten, die der Stadt und ihrer Umgebung dauernde Besserung bringen würde. Es handelt sich schliesslich um Probleme, die bereits von allen zuständigen Faktoren als zweckmässig und notwendig anerkannt worden sind und deren Lösung sogar teilweise vor der Erfüllung stand. Es scheint daher der gegenwärtige Zeitpunkt ausserordentlich günstig, den bisherigen Versprechungen endlich einmal eine Tat folgen zu lassen. Der Gemeinderat der Stadt Steyr ist der Ansicht, dass nachstehende Projekte zum grössten Teil noch in diesem Jahre der Lösung zugeführt werden könnten. 1.) Der Neubau des Realgymnasiums, der so gut wie zugesagt war. Der Baugrund hiefür ist bereits gewidmet, es ist der schönste Grund, über den die Gemeinde verfügt. 2.) Der Bau eines Gebäudes für öffentliche Aemter, dessen Notwendigkeit allseits rückhaltslos anerkannt worden ist. Auch für diesen Bau ist der geeignete Grund gewidmet. 3.) Der Bau einer Gendarmeriekaserne, da das seinerzeit errichtete Gebäude Polizeizwecken dient. 4.) In diesem Zusammenhang ist neuerlich der Verkauf der alten Artilleriekaserne zu erwirken, wodurch die Gemeinde in die Lage versetzt werden würde, drückende Schulden abzustatten. 5.) Der Ausbau der Durchzusstrassen sowie der Eisenstrasse und damit im Zusammenhang der Bau der Voralpenstrasse. Speziell der Ausbau der Voralpenstrasse gehört zu den Lebensnotwendigkeiten der Stadt und ihrer Umgebung. In dieser Hinsicht wird auf den einstimmig beschlossenen Dringlichkeitsantrag vom 21. Februar 1931 verwiesen. 86.000 Menschen stehen hinter diesem Projekte.

6.) Der Ausbau der Raming-(Sulzbachtal)strasse verbunden mit Flussregulierungsarbeiten, sowie Flussregulierungsarbeiten in Steyr und Garsten, dringend notwendig vom Standpunkte der Hochwassergefahr und in wirtschaftlicher und verkehrspolitischer Hinsicht. 7.) Tatkräftigste Förderung des Genossenschaftsbauwesens. Das Barackenelend von Steyr ist eine Kulturschande. Der Gemeinderat der Stadt Steyr als die berufene Vertretung der gesamten Bevölkerung richtet daher in ernster Stunde an die massgebenden Faktoren zum letztenmale in der abgelaufenen Gemeinderatsfunktionsperiode die dringende Bitte, die vorgeschlagenen Massnahmen, deren Durchführung seit Jahren als möglich und wünschenswert anerkannt worden ist, gewissenhaft zu prüfen. Der Gemeinderat hofft, dass der Staat ein Gemeinwesen, das in den Zeiten der Konjunktur zu den grössten Steuerträgern gezählt hat, in den Zeiten der bittersten Not nicht im Stiche lassen werde. Stadt und Umgebung können sich von den bisher ausschlaggebenden Industrieunternehmungen keine Besserung der wirtschaftlichen Lage mehr erwarten.. Es muss daher, soll nicht die furchtbarste Katastrophe über dieses Notstandsgebiet kommen, eine Umgruppierung in der Wirtschaftsführung erfolgen. Die Grundvoraussetzung aber hiefür ist die Eingliederung der Stadt Steyr und ihrer Umgebung in den grossen Verkehr. Wird dieser Kernpunkt des Problems nicht erkannt und nicht gelöst, dann ist das kulturelle Schickaal von Steyr und seiner Umgebung besiegelt. Lange kann nicht mehr gewartet werden, die Gefahr der endgiltigen wirtschaftlichen Abschnürung muss einmal beseitigt werden, die Not ist aufs Höchste gestiegen, sie zu mildern und gleichzeitig eine Stadt und ihre Umgebung vor dem wirtschaftlichen Verfall zu retten, ist die höchste sittliche Pflicht des Staates.

Der Herr Bürgermeister wird eingeladen, von diesem Antrag unverzüglich Bundeskanzler Dr. Ender, Vize-Kanzler Dr. Schober, Finanzminister Dr. Juch, Minister für soziale Verwaltung Dr. Resch, Minister für Handel und Verkehr Heinl und Landeshauptmann Dr. Schlegel in Kenntnis zu setzen. Das Gemeinderats-Präsidium wird beauftragt, die vorgeschlagenen Aktionen unentwegt im Auge zu behalten und zu verfolgen, um ein für die Stadt Steyr und ihre Umgebung gedeihliches Resultat zu erzielen. G.R. Knabl begrüsst den Antrag, denn wir wissen nur zu gut, wie sehr unter der Arbeitslosigkeit nicht bloss die Arbeitslosen sondern auch Handel und Verkehr leiden. An den Aufbau der SteyrWerke ist nicht zu denken und es sei nur zu wünschen, dass die vorgeschlagenen Arbeiten endlich zur Durchführung gelangen. Hiezu ist ein Zusammenhalten aller Parteien notwendig. G.R. Dr. Peyrer-Angermann ist für den Antrag dankbar, und erhofft sich dauernde Hilfe. G.R. Futterer bespricht die Verhältnisse in den SteyrWerken und wünscht, dass die Forderung auf Russlandskredite in die Resolution aufgenommen werde zur Steuerung der ungeheuren Arbeitslosigkeit. Stadtrat Klement bespricht die Schwierigkeiten seitens der Regierung, die Kürzung der Notstandsunterstützung. Man treibt die Menschen zur Verzweiflung und man müsse die Geduld der Arbeitslosen bewundern. Es sei höchste Zeit Arbeit zu schaffen und er hofft, dass die Ausgesprochenen Wünsche von den oberen Stellen endlich gehört werden. G.R. Kirchberger befürchtet wieder endlose Kommissionierungen, die schliesslich mehr Kosten als die ganzen Arbeiten zusammen erfordern würden. Bürgermeister-Stellv. Russmann erwidert im Schlusswort, dass die Forderung von Russlandskrediten hinfällig sei, da das Land Oberösterreich den Kredit bereits prolongiert hat.

Es sei Sache der Steyr-Werke, sich darum zu kümmern. Der Antrag wurde sodann einstimmig angenommen. Fürsorgeausschuss u. Finanz- und Rechtsausschuss. Ref, Bürgermeister-Stellvertreter Russmann: Punkt 9.) Erhöhung des Handgeldes für Pfleglinge. Zl. 1532751 Der Referent begründet nachfolgenden Antrag: Der Gemeinderat beschliesse: in teilweiser Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 27. Jänner 1927, Zl.26880/23 den im voller Versorgung der Gemeinde stehenden Pfleglingen der Versorgungsheime I und II wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 1. April 1931 das Taggeld von S 2.- auf S 4.- pro Monat erhöht. Diese Erhöhung gilt nicht für jene Pfleglinge, die bloss Unterkunft oder sonstige Teilversorgung haben. Die übrigen Bestimmungen des Gemeinderatsbeschlusses vom 27.1.1927, bleiben aufrecht. G.R. Dr. Peyrer-Angermann stellt die Anfrage über die finanzielle Auswirkung. Bürgermeister-Stellv. Russmann beantwortet die Anfrage dass sich das Erfordernis hiefür von ca. S 4000.- auf S 8.000.- steigert und im Präliminare vorgesehen sei. G.R. Dr. Peyrer-Angermann sehe gerne eine noch weitere Erhöhung. Bürgermeister Sichlrader meint dagegen, dies sei gegenwärtig nicht möglich. Sollte es der Stadt einmal besser gehen, werden diese Aermsten der Armen besser gestellt werden. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Am Schlusse der öffentlichen Sitzung hält Bürgermeister Sichlrader noch folgende Ansprache:

Da die heutige Sitzung voraussichtlich die letzte in der abgelaufenen Funktionsperiode des Gemeinderates ist, fühle ich mich veranlasst, an die Mitglieder des Gemeinderates noch einige Worte zu richten: Am 11. Mai 1927 fand die konstituierende Sitzung des derzeitigen Gemeinderates statt. Ich habe damals, als mich das einmütige Vertrauen des Gemeinderates zum Bürgermeister berief, an alle Parteien des Gemeinderates den Apell zur aufrichtigen Mitarbeit gerichtet, da ich mir über die Schwierigkeit der zu lösenden Probleme klar war, die nur durch Zusammenarbeit aller einer halbwegs gedeihlichen Lösung zugeführt werden können. Ich habe damals darauf hingewiesen, dass uns Jahre schwerster und aufreibendster Arbeit bevorstehen werden. Heute am Ende der Funktionsperiode darf ich wohl mit gutem Gewissen sagen, dass der Gemeinderat in jeder Hinsicht seine Pflicht erfüllt hat, obwohl die Hindernisse, die uns gar oft in den Weg gelegt wurden, unüberwindlich schienen. Der Gemeinderat hat zwar keine kommunal-politische Tätigkeit im Sinne einer modernen Ausgestaltung entwickelt, er hat eine solche Tätigkeit nicht entwickeln können, weil über unsere Stadt nach anfänglich scheinbarer Erholung eine Katastrophe gekommen ist, der gegenüber die bescheidenen lokalen Mitteln einer Gemeinde versagen müssen. Und so hat sich unsere Tätigkeit darauf beschränkt, alle Kräfte daran zu setzen, um diese Stadt vor dem äussersten zu bewahren. Wer die Geschichte dieses Gemeinderates ohne Voreingenommenheit schreiben würde, müsste diese Periode als die Periode des aufrichtigen Bestrebens zur Gesundung des Gemeindehaushaltes bezeichnen. Ich erinnere an die denkwürdige Gemeinderatssitzung vom 29. Dezember 1928, in der wir ein Sanierungsprogramm, das 15 Punkte umfasste, dem Gemeinderate zur Beschlussfassung vorlegten, das aber leider ein Torso geblieben ist, da gerade die wichtigsten

Forderungen von der Regierung als undurchführbar erklärt, bezw. bis heute noch nicht durchgeführt wurden. Wir haben, darauf möchte ich in diesem Zusammenhang besonders hinweisen, schon vor 5 Jahren ausserordentliche Massnahmen ergriffen, um die finanzielle Lage aus eigener Kraft zu ordnen, wir haben das sogenannte Ersparungskomitee geschaffen, das heute noch, wenn auch unter einem anderen Namen in dem Geiste der Gründung weiter arbeitet. Wir haben uns unbeschadet der Unpopularität einer solcher Massnahme den „Zimmermann" selbst bestellt und wir können auf diese unsere Tätigkeit mit Genugtuung zurückblicken. Allerdings muss ich auch heute wieder das sagen, was ich noch bei jeder Budgetsitzung gesagt habe: Das Sparen hat ein Ende. Ich fürchte, dass einmal die Zeit kommen wird, wo uns die Rückstände auf dem Gebiete der kommunalen Technik noch die schwersten Sorgen bereiten werden, ich kann aber zu meiner Entlastung feststellen, dass ich die vorgesetzten Instanzen auf diesen Umstand immer und mit allem Nachdruck, allerdings bisher ohne Erfolg, aufmerksam gemacht habe. Ich verweise schliesslich auf die unablässigen Bemühungen, der Arbeitslosigkeit in dieser Stadt zu steuern. Es ist unmöglich, all die Arbeit heute aufzuzählen, die wir im Interesse unserer Stadt geleistet haben. Der Kampf gegen die Krise hat wahrhaftig alle unsere Kräfte in Anspruch genommen. Wir haben diesen Kampf unverdrossen geführt, wir sind nicht erlahmt, aber einmal hätten uns beinahe die Nerven verlassen, als uns zu dem durch die wirtschaftliche Entwicklung in Oesterreich bedingten Kampf noch der Kampf um den guten Ruf unserer Stadt aufgezwungen wurde. Wir haben, wie wir heute mit Stolz feststellen können - und es wird dies ein Ehrenmal in der Geschichte Steyrs sein - diesen Kampf mit allen Ehren bestanden, der Chef der Regierung hat sich bekanntlich an Ort und Stelle über die Haltlosigkeit und Unlauterkeit der über Steyr

verbreiteten Gerüchte überzeugen können. Und das Ende dieses Kampfes war, dass wir berechtigte Hoffnungen hegen konnten, dass wieder ein Teil des seinerzeitigen Sanierungsprogrammes in Erfüllung gehen würde. Leider aber wurden unsere Hoffnungen zu nichte gemacht, als im Herbst des vergangenen Jahres eine andere Regierung ans Ruder kam. Ich verweise endlich zum Schlusse - ich habe natürlich nur die allerwichtigsten Etappen angedeutet - auf unsere unentwegten Bestrebungen, das Verkehrswesen zu bessern, um die Stadt dem grossen Verkehr einzugliedern, was sie zu ihrer Entwicklung unbedingt bedarf. Es ist klar, dass wir diese ungeheure Arbeit, die allerdings nach aussen unsichtbar ist, niemals hätten leisten können, wenn nicht wirklich die Parteien des Gemeinderates auf dem Gebiete wirtschaftlicher Fragen einmütig zusammengearbeitet hätten. Wenn es auch in diesem Gemeinderate Differenzen gegeben hat, solche Differenzen sind natürlich unvermeidlich, sie sind ja die Zwangsfolge der den Parteien zugrunde liegenden Weltanschauungen, in den Fragen rein wirtschaftlicher Natur haben die Parteien es verstanden, Gegensätze zurückzustellen, um dem einen grossen Ziel, das wir als Gemeinderäte haben, zu dienen: Der Wohlfahrt unserer Stadt. Dieser vernünftigen Zusammenarbeit, die die Folge wahrer Verantwortlichkeit ist, wenn es auch üebelwollende und einsichtslose Menschen "Packeln" nennen, ist es zu verdanken, dass über diese Stadt nicht noch ein böseres Schicksal gekommen ist. Ich halte es daher für meine Pflicht, den Parteien des Gemeinderates für die Mitarbeit in diesem Sinne zu danken. Ich weiss, dass das Zurückstellen des reinen Parteistandpunktes allen Parteien, vielleicht der jeweils herrschenden Mehrheit am meisten, grosse Belastungen auferlegt. Es ist daher umsomehr zu werten, weil eine derartige Auffassung von der öffentlichen Tätigkeit dem Geiste der wahren

Demokratie vollauf entspricht. Ich muss bei diesem Anlasse aber auch den Angestellten und Arbeitern der Gemeinde für ihre verständnisvolle Mitarbeit den besten Dank zum Ausdruck bringen. Wir gehen nunmehr in dem Wahlkampf hinaus. In diesem Kampfe haben wir um die Herzen und Hirne der Menschen zu werben. Ich weiss, dass der Wahlkampf die Gemüter aufrüttelt und das ist gut, denn im Kampfe mit den Waffen des Geistes trachtet jeder sein Bestes zu geben. Ich gebe aber der zuversichtlichen Hoffnung Ausdruck, dass die Kämpfenden sich von dem einen Motiv leiten lassen werden: Der Kampf um die Gemeinde geht um die Gesundung und Entwicklung dieser Stadt. Damit sind wir am Schluss der Tagesordnung der heutigen Sitzung angelangt. Die öffentliche Sitzung ist geschlossen. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:

Tagesordnung über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Freitag, den 13.März 1931. Stadtrat. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 1.) Realschule, Mietvertrag. Referent Stadtrat Klement: Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. Finanz- und Rechtsausschuss: Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 3.) Heimatsangelegenheiten. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 4.) Fürsorgerekurse. Der Vorsitzende Bürgermeister Sichlrader eröffnet die vertrauliche Sitzung und berichtet, dass Punkt 1 der Tagesordnung richtig Reitschule, Mietvertrag, heissen soll. Stadtrat Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 1.) Reitschule, Mietvertrag. Der Referent beantragt nach knapper Einleitung: Zl. 5515/30 Der Gemeinderat genehmige nachstehenden Mietvertrag: § 1. Die Stadtgemeinde Steyr vermietet das ihr gehörige Gebäude Kaserngasse Nr. 1 (Reitschule) samt allen Nebenräumlichkeiten mit Ausnahme zweier Wohnräume und den zur Aus- und Einfahrt

notwendigen Grund zur Errichtung einer Autoreparaturwerkstätte und Einstellung von Kraftwagen an die Herren Josef Butta und Josef Doppelmayr in Steyr. Weitervermietung ist unstatthaft. Wegen Freimachung der Wohnräume wird die Gemeinde die gesetzlichen Mittel ergreifen. § 2. Ueber den Vollzug der Uebergabe des Mietobjektes samt Zubehör wird unter Zuziehung von Vertretern beider Vertragsteile ein Inventar und Protokoll aufgenommen, die einen wesentlichen Bestandteil des Vertrages bilden. § 3. Der Mietzins beträgt in den ersten 5 Jahren, das ist bis 31. Dezember 1935 monatlich S 120.- (einhundertzwanzig Schilling) ab 1. Jänner 1936 bis 31. Dezember 1940 monatlich S 200.- (zweihundert Schilling) und ist im Vorhinein bis zum 5. jeden Monates zu erlegen. § 4. Die Mieter sind verpflichtet, die gesamten auf das Mietobjekt entfallenden Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, Umlagen etz. mit Ausnahme der Gemeindeabgaben zu bezahlen. § 5. Die Mieter sind verpflichtet, durch die ganze Mietdauer das Mietobjekt samt allem Zubehör gegen Brandschaden und das Unternehmen gegen Haftpflicht versichert zu halten und die Assekuranzprämien aus eigenem zu bezahlen, widrigenfalls sie jeden Feuerschaden aus eigenem zu tragen haben. § 6. Die Mieter haben auch jeden Feuerschaden zu tragen, für den die Versicherungsanstalt etwa wegen Fahrlässigkeit der Organe der Unternehmung nicht aufkommt, sowie für alle sonstigen Unglücksfälle zu haften, die durch den Betrieb herbeigeführt werden.

§ 7. Die Mieter sind verpflichtet, die dringenden Instandsetzungsarbeiten an dem Mietobjekte bis zum Betrag von S 5.000.- (fünftausend Schilling) noch im Jahre 1931 auf eigene Kosten durchzuführen. Diese Arbeiten werden vom Bauamte bestimmt, jedenfalls gehört zu ihnen die Instandsetzung der schadhaften Dachdeckung. Alle diese Investitionen gehen in das uneingeschränkte Eigentum der Vermieterin über, ohne dass den Mietern irgendein Anspruch auf eine Entschädigung zusteht. § 8. Die Mieter sind verpflichtet, das Mietobjekt samt Zubehör durch die ganze Vertragsdauer auf eigene Kosten im guten Zustande zu erhalten und die laufenden Instandhaltungsarbeiten auf eigene Kosten und im Einvernehmen mit dem Bauamte durchzuführen; ein Anspruch auf Entschädigung dieser Kosten steht den Mietern nicht zu. Zur Vornahme von Umbauten und sonstigen über den Rahmen der notwendigen Instandhaltungsarbeiten hinausgehenden Adaptierungen ist die Zustimmung der Vermieterin erforderlich. § 9. Ist durch ein Elementarereignis eine solche Beschädigung des Mietobjektes herbeigeführt worden, dass der Betrieb unmöglich geworden ist, so hat die Vermieterin, falls sie die Beseitigung dieser Schäden durch Wiederherstellung der zerstörten Räumlichkeiten oder sonstigen Einrichtungen überhaupt vorzunehmen beabsichtigt, dies ungesäumt zu tun. Die Mieter bleiben, solange das Mietobjekt bei Gefährdung der Sicherheit des Betriebes nicht benützt werden kann, von der Zahlung des Mietzinses befreit. § 10. Die Mieter sind verpflichtet, der Vermieterin für den Eigenbedarf das erforderliche Benzin ab Pumpe zu dem günstigsten Preise, zumindestens zu den nachweisbaren Eigenkosten zu überlassen.

§ 11. Die Vermieterin ist berechtigt, so oft sie es für notwendig erachtet, nach vorheriger rechtzeitiger Ansage das Mietobjekt samt Zubehör in allen seinen Teilen durch ihre Organe besichtigen zu lassen. § 12. Vorliegender Mietvertrag gilt auf die Dauer von zehn Jahren das ist bis 31. Dezember 1940 (eintausendneunhundertvierzig) geschlossen. Dieser Vertrag gilt auf weitere fünf Jahre verlängert, falls er nicht von der Vermieterin ein halbes Jahr vor Ablauf der Vertragsdauer gekündigt wird. § 13. Den Mietern wird hinsichtlich des Mietobjektes ein Vorkaufsrecht eingeräumt, das innerhalb vier Wochen nach Verständigung auszuüben ist. § 14. Die Vermieterin kann vierteljährlich kündigen, wenn a) die Mieter mit der Bezahlung des Mietzinses über ein halbes Jahr im Rückstande sind, b) die Mieter ihren Verpflichtungen nach den §§ 1, 5, 6, 7, 8 u. 10 zu erfüllen sich trotz ausdrücklicher Aufforderung nachzukommen weigern, bezw. den in diesen Paragraphen festgelegten Vertragspunkten zuwiderhandeln. § 15. Die Mieter sind verpflichtet, die notwendigen gewerblichen Berechtigungen zu erwerben. § 16. Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. § 17. Für alle aus diesem Vertrage entstehenden Verpflichtungen haften die Mieter zur ungeteilten Hand.

§ 18. Die mit der Ausfertigung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art haben die Mieter zu tragen. Bei der Abstimmung wird der Antrag einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Klement: Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. Der Referent beantragt: Ansuchen um Zusicherung der Aufnahme in den Heimatverband der Stadt Steyr: Friedl Maria, Private, Engegasse 5. Horill Josef, Schlosser, Fabrikstrasse 19. Einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 3.) Heimatsangelegenheiten. Der Referent beantragt: Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung. a) Aufnahmen: Aigner Josef, Beinhackl Roman, Bölzgruber Franziska, Bramberger Franz, Brandstitter Franziska, Breslmayr Helene, Brom Josef Bruckner Anna, Brunnbaur Ferdinand, Brunner Karl, Burghofer Ignaz Bürger Maximilian Dietachmayr Franz Dutzler Johann, Ebner Anton, Enzenhofer Johanna, Enzelmüller Ludwig Flach Karoline, Fliesser Willibald Forster Franz, Freischlag Magdalena Fröml Franz Fuchs Karl Fuchsberger Franz

Gradauer Zäzilia, Futterer Franz Grasbon Franziska Grubmüller Josefa Hackl Heinrich, Hamann Maximilian Hochreiter Johann, Hofecker Alois, Hofstädter Maria, Höltschl Michael, Huber Karl, Kammel Josef, Kirbitz Alois, Kern Franz, Klöckl Leo Kogler Josef Kury Josef Leitner Karl, Lengauer Zäzilie Luckeneder Josefa, Lobitzberger Heinrich, Mayrhofer Josef, Mayr Maria, Maleschew Dimitrie Müller Alois, Oppenauer Michael Panholzer Leopold, Pehböck Rudolf, Podhorani Josef, Pracherstorfer Anna, Brunner Maria, Pühringer Therese Reiter Eduard, Rollet Ernst Sachenbacher Rosina, Schnepf Jphann, Scheuwimmer Josef Schweighofer Maria, Schützenhofer Maria, Steiner Felix Tanzer Heinrich, Türk Marie, Tischberger Franz Weismann Johann Wimmer Josef Ziehfreund Aloisia, Zegulak Franz Zöchling Raimund b) Abweisungen: Egger Johann, Ebner Friedrich, Forster Karl Fleck Karl Poledna Johann, des Heimatrechtes in der Stadt Steyr. Ansuchen um Weiterbelassung Hoschek Josef. Einstimmig angenommen.

Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 4.) Fürsorgerekurse. Zl. 502/31 Kirchner Rosa. Der Gemeinderat beschliesse, dem Einspruche stattzugeben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den Erhaltungsbeitrag von S 7.50 ab 1. Jänner 1931 weiter zu gewähren. Zl. 587/30 Bellendorfer Julius. Der Gemeinderat beschliesse, den Einspruch abzuweisen und die Entscheidung der I. Instanz zu bestätigen. Das Einkommen der Familie ist allerdings klein, überschreitet aber immer noch die Subsistenzmittel einer Arbeitslosenfamilie um ca. S 30.- die bei gleichem Familienstande nur ganz ausnahmsweise eine momentane Unterstützung bekommen würde. Eine Unterstützung der in Prägarten wohnenden Mutter der Frau Bellendorfer kann nicht ins Kalkül gezogen werden, weil eine gesetzliche Verpflichtung ihres Schwiegersohnes zur Unterstützung nicht besteht und auch eine moralische bei dem kleinen Einkommen nicht angenommen werden kann. Zl. 595/31. Wessely Maria. Die Gründe der Fürsorgeräteversammlung, die für den abweislichen Bescheid massgebend waren, bestehen immer noch zu Recht. Dem Einspruche kann daher keine Folge gegeben werden. Zl. 670/31 Huber Amalie. Der Gemeinderat beschliesse, dem Einspruche keine Folge zu geben, da es sich doch nur um eine Familie von 2 Personen ohne Kinder handelt und die Arbeitslosenunterstützung gegeben wird. Eine Unterstützung dieser Familie wäre eine Ungerechtigkeit gegen viele hundert andere Familien oder würde die schweren Zwangsfolgen des Unterstützungsrechtes dieser anderen Familien beinhalten. Der Beschluss der Fürsorgeräteversammlung ist daher zu bestätigen.

Zl. 600/31 Pfaffenhuber Julianne. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche stattzugeben die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und einen Schuhkostenbeitrag von S 15.- zu bewilligen. Nur ein Beitrag wurde deswegen gegeben, weil Gesuchstellerin über, wenn auch geringe, so doch über einige Mittel zum Unterhalte verfügt. Zl. 666/31 Schmidthauser Viktoria. Der Gemeinderat beschliesse: Die Gründe der Fürsorgeräteversammlung, wonach die Kinder verpflichtet und in der Lage sind, für den Unterhalt der Mutter aufzukommen, sind zutreffend, der Einspruch ist daher abzuweisen. Zl. 723/31 Sabith Josefa. Der Gemeinderat beschliesse dem Einspruche keine Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Die Not, unter der die Stadt und Bewohnerschaft leiden, ist notorisch. Diese Not erfordert daher von jedermann besondere Wirtschaftlichkeit und Einschränkung im Verbrauche der gegebenen Mittel. Die Stadtverwaltung muss es daher ablehnen, Verpflichtungen, welcher Art immer, zu übernehmen, wenn andere Verpflichtete vorhanden und diese auch in der Lage sind, die Verpflichtungen zu erfüllen, wie es in diesem Falle beim Sohne der Gesuchstellerin der Fall ist. Die Abweisung durch die I. Instanz ist daher begründet. Zl.790/31 Hochholzer Julie. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche der Partei keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wegen des laufenden Erziehungsbeitrages zu bestätigen. Doch bewilligt der Gemeinderat in teilweise Anerkennung der Notlage eine einmalige Aushilfe von S 20.-. Der Einspruch musste abgewiesen werden, weil die Partei eine, wenn auch kleine laufende Unterstützung pro Woche bezieht, die die nach dem Armengesetze üblichen Unterstützungen der Gemeinde Steyr immer noch übersteigt, daher Entscheidung der I. Instanz nur diesen

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