Gemeinderatsprotokoll vom 21. November 1930

Im übrigen gelten die Punkte 2 - 5 wie vorstehend. c) Baugründe unterhalb der Ennsleite, südlich der Fuchsluckengasse. 1. Der Kaufpreis beträgt S 2.50 pro m2. Im übrigen gelten die Punkte 2 - 5 wie vorstehend. 6.) Die Verbauungshöhe muss ein- oder zweigeschossig sein (Erdgeschoss mit angebaittem Dachgeschoss oder Erdgeschoss und erster Stock). 7.) Die Verbauung der Gründe muss in offener Bauweise geschehen. 8.) Gegen die Errichtung von Doppelhäusern wird kein Einwand erhoben. Stadtrat Schlossgangl ist gegen den Teil des Antrages, dass die Häuser von einer Baufirma erbaut werden müssen: Stadtrat Dr. Schneeweiss verweist auf das Recht der Baubehörde diesbezüglich Vorschriften zu machen, widerlegt die Ausführungen Schlossgangls und sagt zum Schlusse, damit sei keineswegs eine bestimmte Firma gemeint, sondern es ist eine allgemein gehaltene Bestimmung. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck, der mittlerweile den Vorsitz übernommen hat, lässt die Abstimmung getrennt durchführen. Der Referentenantrag mit Ausnahme der Vergebung wird einstimmig angenommen. Der Antrag des St.R. Schlossgangl wird abgelahnt,somit ist auch der Referentenantrag in dieser Hinsicht genehmigt. 21. 5313/30 Brunnhuber Leopold, Grundkauf Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Die mit dem Gemeinderatsbeschlusse vom 15. Februar 1929, Zl. 20658 ex 1928 festgesetzte Frist zur Errichtung des Wohnhauses wird ausnahmsweise bis 1. Jänner 1934 verlängert. Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Klement: Punkt 4.) Heimatsangelegenheiten. entfällt.

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