Gemeinderatsprotokoll vom 21. November 1930

Referent Stadtrat Dr. Rudolf Schneeweiss: Punkt 3.) Grundtransaktionen. Zl. 5159/30 Verkauf von Baugründen, Richtpreise. Der Referent beantragt, der Gemeinderat beschliesse: Auf Grund des in der Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr vom 16. Juli 1930 genehmigten Parzellierungsplanes sich ergebenden Baustellen in der Ennserstrasse und Kaserngasse, in der Sierningerstrasse westlich des Versorgungsheimes und unterhalb der Ennsleite südlich der Fuchslukengasse sind unter nachstehenden Bedingungen zu veräussern: a) Gründe in der Ennserstrasse. 1. Der Kaufpreis für diese Gründe wird mit dem Einheitspreis von § 3.50 pro m2, für die Eckparzellen mit dem Betrag von § 5.- pro m2 festgesetzt. Die Verbauung der in dieser Strasse gelegenen Parzellen hat durch Reihenhäuser zu erfolgen und zwar erst dann, wenn die Verbauung sämtlicher Parzellen gesichert ist und unter der Bedingung, dass der Bau der ganzen Häuserzeile von einer bewährten Firma nach einheitlichen Grundsätzen durchgeführt wird. 2. In den Kaufschilling sind die Kosten der grundbücherlichen Durchführung der Parzellierung sowie der sonstigen bei der Durchführung der Grundabteilung erwachsenen Kosten mit aliquotem Teil einzurechnen. 3. Die Verbauung der Gründe hat innerhalb 5 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages zu erfolgen. 4. Die Verbauungshöhe muss zweigeschossig sein (Erdgeschoss und 1. Stock). 5.) Die Stadtgemeinde Steyr übernimmt mit Verkauf der Pargelle keinerlei Verpflichtung für die Erbauung von Strassen,Wasserleitungen, Kanälen oder sonstigen zur Erschliessung der Baugründe erforderlichen Einrichtungen. b) Gründe in der Sierningerstrasse westlich des Versorgungsheimes. 1. Der Kaufpreis beträgt S 3.- pro m2.

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