Gemeinderatsprotokoll vom 20. Juni 1930

sollten etwa durch Eingemeindung neue Wachstuben errichtet werden, so hat die Kosten der Bund zu tragen. Zu den Barauslagen gehören ferner die Kosten für die Anschaffung der ersten Einrichtung bis zum Höchstausmass von 35.000 S. Wir haben also als einmalige Barauslagen rund einen Betrag von 115.000 S zu tragen. Zu diesen einmaligen Barauslagen kommen laufende Barauslagen Die Gemeinde hat für den Personalaufwand einen Jahresbeitrag von 66.000 S zu leisten, der sich erhöht oder vermindert im Falle einer Aenderung in der Zahl der Bevölkerung um 3 S jährlich für den Kopf der zugewachsenen oder weggefallenen Bevölkerung, wobei eine Zu- oder Abnahme unter 1.000 nicht berücksichtigt wird. Zu dieser Kopfquote kommt eine Entschädigung von jährlich 6.100 S für die Polizeikaserne und ein Pauschalersatz von jährlich 500 S für die Instandhaltung dieses Objektes, zusammen also 6.900 S. Diese Beiträge werden alle fünf Jahre revidiert. Wir haben ferner die Mietzinse für die Räume im Schlosse, in der Sierningerstrasse und in Stein zu tragen. Diese Beträge sind noch nicht endgiltig festgesetzt, dürften aber jährlich nicht viel mehr als 3.000 S ausmachen. Ausserdem haben wir noch einen kleinen Differenzbetrag für eine Ersatzwohnung zu tragen. Da die Bundespolizeibehörde für die Stadtgemeinde den Vollzug der vom Magistrate Steyr verhängten Polizeiarreste versieht, so haben wir auch den Ersatz der ihr daraus erwachsenden Kosten, die nicht sehr gross sein werden, zu tragen. Schliesslich kommt noch folgender laufender Sachaufwand in Betracht: Beheizung und Beleuchtung im beiläufigen Betrage von S 18.000 pro Jahr, dann der unentgeltliche Bezug von Wasser, unentgeltliche Abfuhr der Fäkalien, die Kosten für die Rauchfangkehrerarbeiten u. dgl. und schliesslich für die dauernde normale Instandhaltung. Wir müssen also in Zukunft mit 100.000 S laufender Kosten rechnen.

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