Gemeinderatsprotokoll vom 20. Juni 1930

Lasten aufbürden. Jedenfalls haben wir auf diesem Gebiete ganz ausserordentliche Vorteile erreicht. Von besonderer Bedeutung ist noch der § 10 des Sondervertrages, der festsetzt, dass im Falle der Aenderung in den Ubikationen die Gemeinde verpflichtet ist, die im Rahmen des Uebereinkommens vorgesehenen Räume auf ihre Kosten zu schaffen. Praktisch gesprochen, die Errichtung eines neuen Amtsgebäudes durchzuführen, was vor allem bei Auflösung des Mietverhältnisses im Schlosse Lamberg Platz greifen würde. Es ist selbstverständlich, dass in einem solchen Zeitpunkte neuerliche Verhandlungen eingeleitet werden müssten. Ich kann daher auch den Sondervertrag mit gutem Gewissen dem Gemeinderate zur Annahme empfehlen. Bürgermeister Sichlrader fügt noch bei, dass die erforderlichen Auslagen vom Bund zinsenlos gestundet werden und erst bis zur völligen Besserung der finanziellen Lage der Gemeinde fällig werden sollen. Er beantragt: Zl. 149/Präs. Zustimmung zum Vertrage. Der Gemeinderat erteile dem Vertrage zwischen den Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Stadtgemeinde Steyr betreffend Durchführung der Verstaatlichung der Lokalpolizei die Zustimmung. Der Antrag wird mit allen gegen eine Stimme (Kommunisten) angenommen. Punkt 2.) Personalien. Derselbe Referent bespricht die langwierigen Verhandlungen mit der Sicherheitswache und beantragt zur Verstaatlichung der Polizei in Steyr - Abfertigung an die administrativen Beamten. Der Gemeinderat beschliesse: folgende Abfertigungen an nachstehende Beamten: S 8.000.- (achttausend) an Oberpolizeirat Edelmayer S 3.400.- (dreitausendvierhundert) an Verw. Oberkomm. Wania

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